Rechtliche Frage wg Unfall

  • Einem guten Freund von mir ( :roll::grinning_squinting_face: ) ist vor ca. 1 1/2 Wochen folgendes passiert:

    Und zwar war er in der Werkstatt wg einem Öl wechsel. Als er das Auto wieder rausgefahren hat und parken wollte ist er beim rückwärtsfahren gegen das Kennzeichen eines um die Ecke kommenden Ford transit gerollt. Passiert ist nicht viel. Er hat bei seinem Auto gar nix, der rostige Transit hatte ne Delle im Nummernschild, in der Stosstange dahinter und eine Plastikleiste oben ist abgesprungen. Das ganze ist in einem Hinterhof passiert. Dort sind eine Menge Firmen und auf dem Platz in der Mitte wird geparkt. Man kann von 2 Seiten über einen abgeflachten Bordstein auf dieses Gelände fahren. Der Transit kam um eine Ecke gefahren als der Kumpel halt gerade Rückwärts in eine Parklücke wollte.

    Der Meister der Werkstatt hat sich den Schaden gleich angesehen und auf max 150-200 Euro geschätzt. Da der Schaden ja nicht gross war, wollten sie das lieber ohne die Versicherung regeln. Jetzt kam der Mann mit einem Kostenvoranschlag von 800(!!) Euro den mein Freund jetzt bezahlen soll. Er war bei einer Ford Vertragswerkstatt.

    Er hat zwar für 2 seiner 3 Autos ne Rechtschutz, aber ratet mal für welche nicht? :cry:

    Wie ist den jetzt überhaupt die Schuldfrage? Habe mal gehört das auf einem Parkplatz(?) oder halt Privatgelände(?) jeder für seinen eigenen Schaden aufzukommen hat... haben Fotos vom Schaden am Transit aber keien Polizei. Oder kann er das über seine Privat-Hapfpflicht laufen lassen? Wenn er das Auto z.B. aus der Werkstatt geschoben hat, war das Auto ja nicht in Betrieb also eigentlich nix für die KFZ-Haftpflicht... :twisted:

    Er hat nämlich gerade erst wieder die 85% erreicht wg eines "kleinen" Missgeschickes seiner Freundin und er möchte nicht wieder hochgestuft werden... :cry:

    was kann er tun? Wie soll er vorgehen? Bitte sagt mir Bescheid, ich leite es weiter Allerdings muss ichs schnell wissen....

    THX

    Spass: Corrado G60, Bj. 4/90, schwarz, RS-Lader, Hartmann ab Kat, PSS9 :fahren:
    Alltag: Corrado 16V, Bj. 2/93, rot, Klima, komplett Original oder 2er Golf 70 PS Bj. 2/91

  • Nochwas:

    Fotos vom Schaden sind gemacht worden. Ausserdem hat er einen Zeugen, der Karosseriebau-Meister aus der Werkstatt war ja direkt vor Ort und hat sich das angesehen... er würde das auch bezeugen das der Schaden minimal war... erst wollten sie den Schaden auch dort beheben lassen. Leider hat es sich der Typ jetzt plötzlich anders überlegt

    Mein Freund hat das hier nicht selber geschrieben weil man sich ja eigentlich selber keine Rechtsberatung bzw Tips über I-Net holen darf... :roll:

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  • Zitat

    Mein Freund hat das hier nicht selber geschrieben weil man sich ja eigentlich selber keine Rechtsberatung bzw Tips über I-Net holen darf...

    Tz, tz, tz... Seit wann das denn? :lol:

    Eig. ist der Geschädigte fast immer der Lachende... Mir ist mal ein VW-Bus an einer Ampel mit der Anhängerkupplung in die Stoßstange meines 2er GTI rein. (er wollte nur Zurücksetzen für einen Spurwechsel). Mit ziehen und machen lassen iss net viel gewesen - gerade bei der Stoßstange (Loch im Kunstoff etc, etc...). Ich ab zu VW - Kostenvoranschlag an die 700 Euronen mit Lackieren. Zur Auswahl stand dem Typ eine Raufstufung, oder 700 Euronen selbst bezahlen für´s Machenlassen... Da ich aber zu der Zeit auch dringend Geld brauchte, einigte ich mich mit ihm auf 400 Euronen - BAR!!! Der Typ war sofort einverstanden...

    Ich würd mich aber trotzdem mal beim Rechtsschutz informieren und hier - auch wenn keine besteht. Dem Anderen damit Angst machen, daß ire euch informiert habt und es nichts rechtens ist, könnte gut klappen. :mrgreen: Mit 800 Euronen stößt man auch in eurem Fall schon an die Grenze eines wirtschatlichen Totalschadens :mrgreen: (rostiger Transit) Zudem sind Zeugen da...

    mfg

  • Ähhhhhhhhhh, Rechtschutz nur für 2 von 3 Autos? Wie geht das? Soweit ich weiß, gilt ne Rechtschutz für den Fahrer, und nicht fürs Auto. Egal in welchem Auto er sitzt. Egal ob seins, gemietet, geleast, oder sonnst irgentwas.

    PS: Man hätte vielleicht die Polizei doch rufen sollen. Die haben ja mit der Versicherungetechnischen Bezahlung nix zu tun, aber selbst die hätten den "Schaden" grob geschätzt. Und selbst da währen wahrscheinlich keine 800,- € rausgekommen.

  • Ein Tipp: IMMER die Polizei rufen, um die Schuldfrage sofort zu klären! Ob man das dann über die Versicherung laufen lässt oder nicht bleibt jedem selbst überlassen... Auserdem wird von der Polizei der Schaden festgehalten und grob geschätzt...

    Wenn mir sowas passiert, das mich einer leicht mit nem PKW berührt, ruf ich eine bestimmte Tel.Nr. an, gib denen das Kennzeichen des Unfallverursachers, dann weiß ich den vollen Namen, Adresse, bei welcher Versicherung er ist, welche Versicherungsnummer er hat, und, und, und...

    • Offizieller Beitrag

    :@: Thorsten

    Ich glaube nicht, daß die Polizei bei solchen "Bagatelle"-Fällen vorbeikommt, bzw. wirst du dir was anhören müssen, wenn sie da sind. :nein:

  • Thomas:

    Selbst bei Bagetellen hat die Polizei die Pflicht vorbeizukommen, wenn man sie ruft! Mir ist schon mal ne ältere Dame rückwärts zärtlich gegen meinen Golf geprallt! War kein Schaden sichtbar!!! Trotzdem hab ich die Polizei gerufen! Die Alte durfte 30 DM bezahlen oder so, ich hatte nen Unfallbericht inne Hand, wo ich nicht schuldig bin, bin dann zur VW-Werkstatt meines Vertrauens gefahren, hab mir nen Kostenvoranschlag machen lassen für ne neue Frontstosstange mit schwarzen Blinkern und hab mir dann dafür die breiten GL-Stosstangen verbauen lassen...

  • Hi
    Also ich habe den Rechtschutz vom ADAC und ich bin als Fahrer versichert,egal mit welchem Auto ich fahre (Hauptsache es ist zugelassen).
    Das mit der Polizei stimmt schon,was Thorsten sagt,aber das muß eigentlich auch nicht unbedingt sein bei so kleinen Bagatellschäden.Die freuen sich darüber auf keine Fall!

  • ähm.. leute, da geht's um ein Privatgrundstück da zahlt keine Versicherung, war zwar nicht dabei würde jetz aber mal dem transit die schuld geben, da er für die Strassenverhältnisse zu schnell um die Kurve gefahren ist, also nicht rechtzeitig stehen bleiben konnte, also ist der Transit schuld, ohne Debatte, soll sich seinen schaden gefälligst selber zahlen.

    tdentgen dir ist schon klar, daß du mit deinem Satz ärgste Probleme mit dem Datenschutzgesetz bekommen kannst?

    Bei uns in Ö kann man, wenn ein Schadensfall vorliegt anhand des Kennzeichens im Internet die zuständige Versicherung herausfinden und sich an den zuständigen Bearbeiter wenden.

    Weiß ich weil ich programmier des (u.a.)

  • Das ist scheißegal, wie groß der schaden ist und ob die Polizei ihn vielleicht geringer eingeschätzt hätte. Wenn die Stoßstange verbeult ist gib´s eine neue, und das kostet halt, es sei denn der Wagen ist weniger wert als 800 Euro.
    Wenn mir jemand auf meinem Grundstück reinkesselt, bezahlt natürlich die Versicherung.
    Mfg
    Rocco

  • Zitat

    war zwar nicht dabei würde jetz aber mal dem transit die schuld geben, da er für die Strassenverhältnisse zu schnell um die Kurve gefahren ist, also nicht rechtzeitig stehen bleiben konnte, also ist der Transit schuld, ohne Debatte, soll sich seinen schaden gefälligst selber zahlen.


    Nein,das auf keinen Fall! Ich weiß nicht wie das bei euch da in den Alpen läuft,aber wer rückwärts fährt hat Schuld.Ganz einfach.

  • Also ich bin ja auch kein gelehrter Rechtsverdreher :grinning_squinting_face:
    Aber ich teile die Meinung von Corradogeil.
    Hatte in der Family mal einen ähnlichen Fall:
    Rückwärts ausgeparkt anderes Auto angerempelt---> Zahlung
    Ganz einfach.
    Wer Rückwärts fährt hat eine besondere Sorgfaltspflicht.
    Und normalerweise kommt die Polozei bei Bagatellschäden (vor allem auf privatem Grund un Boden) eh nicht mehr. Das ist nun mal so. Wär´s auf der Straße passiert, dann wär´s vielleicht was anderes.
    Ich vermute mal stark, daß Benny16´s Freund (bzw. seine Versicherung)
    zahlen muß.

    92er VR6, darkburgundy, Klima,
    AP-Koni FW 60/40, 205/40/17 auf 8x17 Momo GT2, Bastuck Gr. A, offener K&N, staatl. gepr. In.Pro.-Aquarium-Tester :cheers: uvm...

    ...wer hat, der kann...

  • bei mir gibt's keine Alpen, bei uns läufts nunmal nach dem system, daß jeder so fahren muss daß er bei irgendwelchen hindernissen jederzeit gefahrlos stehen bleiben kann, was der transit angeblich nicht getan hat.

    Was is nun passiert is der corri rückwärts in den grade da gewesenen transit hineingefahren, oder ist der transit in den gerade rückwärtsfahrenden transit hineingefahren. Ist keine Ansichtssache, je nachdem ist der der unvorsichtiger war schuld, so sieht's zumindest bei uns aus, und wenn man sich ned sicher is gibt's ne teilschuld

  • @tdentgen

    Zitat


    Wenn mir sowas passiert, das mich einer leicht mit nem PKW berührt, ruf ich eine bestimmte Tel.Nr. an, gib denen das Kennzeichen des Unfallverursachers, dann weiß ich den vollen Namen, Adresse, bei welcher Versicherung er ist, welche Versicherungsnummer er hat, und, und, und...

    weiß ja nicht welche nummer, hört sich halt a bissl hinterm-rücken an drum mein ich nur

    @all

    ich werd verrückt, habe gerade in manchen Foren tatsächlich etwas von nternet-beratungsverbot für rechtsfragen gelesen.. naja verboten wäre das falsche wort denke ich .. Jedenfalls haben einige Fernsehsender ordentlich eins auf die Mütze bekommen weil sie rechtebratung im Einzelfall ausgestrahlt haben..

    Nur falls es wen interessiert hier der (fast) komplette text:

  • Reiti:

    Diese Rufnummer, die ich meine ist völlig legal! Das ist der "Versicherungsverbund der Autofahrer" oder so ähnlich...

    Steht sogar im Telefonbuch!

    Stell Dir mal vor, Dir passiert ein Unfall und Du bist nicht schuld. Du lässt die Polizei kommen, die nehmen den Schaden auf, klären wer Schuldig ist usw... Der Schuldige gibt Dir an, er lässt den Schaden über die Versicherung laufen, hat aber "zufälligerweise" seine Versicherungsnummer nicht parat (die man natürlich immer bei sich hat)! :winking_face: Du fährst zur Werkstatt und lässt den vielleicht minimalen Schaden reparieren! Und jetzt kommt der Hammer: der Schuldige hat den Schaden NICHT seiner Versicherung gemeldet... Das heisst: keine Schadennummer, Versicherung weiß von nix und deshalb keine Regulierung! Dann machts doch Sinn, sich die Daten eben woanders her zu holen, oder?

    Das sollte jetzt nicht beleidigend sein oder so... Aber so nen ähnlichen Vorgang hatte ich fast gehabt und da war es gut, die Daten zu bekommen, sonst hätte ich nämlich die Rechnung der Werkstatt bekommen!

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