Mindesthöhe für Corrado?

  • Bin eben von der Polizei angehalten worden: Der eine Beamte wollte mir gleich ne Mängelkarte wegen meines Spoilers verpassen. Er sagte, die Mindesthöhe von 12 cm sei nicht eingehalten, worauf ich erwiderte, dass der Corrado von Werk aus bereits darunter lag und ich diese Auffassung deshalb nicht teile.


    Hat zum Glück auf die genannte Karte verzichtet.


    Aber wie siehts denn jetzt mit der Rechtslage aus? Gibt es sowas wie ne vorgeschriebene Mindesthöhe und wenn ja , wo wird die gemessen?

    Steffen Fuchs
    Aktuell mit 1.080 PS Fuhrpark:super:
    Corrado 1.8T,Audi 200 20V Turbo Quattro, Audi RS4,
    Ford Focus ST (Freundin ;))

  • Eine vorgeschriebene Mindesthöhe gibt es vom Gesetzgeber nicht. Es gibt nur eine empfohlene mindesthöhe. Wenn mich nicht alles täuscht sind es bei Metallteilen und festen Teilen 12 cm, und bei Plastikteilen 8 cm. Wie gesagt diese Werte sind nur als empfehlung für den TÜV. Also nicht bindend. Die 50 cm bis zur unteren Lichtaustritskante der Scheinwerfer sind allerdings gesetzlich vorgeschrieben.

  • Das mit den 50 cm sehen die meisten TÜV`s auch nicht so eng. Als ich mein Gewindefahrwerk eintragen lies waren alle Maße in Ordnung. Nur die 50 cm bis zur unteren Scheinwerferkante hatte ich nicht. Bei mir waren es 46cm. Der TÜV Mensch hat dann bei irgendeinem Vorgesetzten angerufen und der hat gemeint bis zu 45 cm ist es in Ordnung.

    VW Corrado 2.0i, Keskin KT4 9x16 ET20 rundum mit 215/40/16 Toyo Proxess T1-S, KW Gewindefahrwerk V1 innox line, Hartmann Anlage ab Kat, rot/weiße In-Pro Rückleuchten, Mattig Heckdiffusor, Verkauft War eine schöne Zeit

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  • Also die 50cm sind im § 50 StVZO festgelegt und somit Gesetz. Es ist egal, was euch vom TÜV eingetragen wird, Gesetz ist Gesetz! Und wenn euch die Polizei erwischt, haben sie das Recht das Fzg vorübergehend stillzulegen. Die Meisten machens aber mit ner Mangelkarte.


    Der TÜV hat als anhaltspunkt im Merkblatt 751 VdTÜV:
    -daß eine Schwelle 800mm Breite X 110mm Höhe mit einem Fahrer berührungslos überfahren werden sollte! (Teile aus elastischen Kunstoffen KÖNNEN unberücksichtigt werden)


    -keine Sicherheitsrelevanten Teile dürfen beeinträchtigt werden usw...


    Also Fazit: Egal was euch einer für ne Kiste Bier einträgt, das Gesetz gilt leider trotzdem... :wink:

  • Ich versteh schon die ganzen Bedenken rund um Fahrwerk , Scheinwerferhöhe und Eintragung. Diese Vorschrift mit den 50cm ist der absolute Witz (Wohlgemerkt meine Meinung) denn irgendwann hat der Tüv diese Teile vor der Eintragung technisch abgenommen und musste dann feststellen dass hier die gesetzlichen Vorlagen nicht eingehalten werden können. Hat aber hier trotzdem sein Kohle abkassiert und ein Teilegutachten erstellt. Nun kommen die Teile in den Verkauf zum Endverbraucher welcher sich nun sein Fahrwerk in den Keller legen kann (genau genommen). Diese Männchen in grün(Polize)i und die ganzen roten(Küs), grünen (Dekra) und blauen (eh bekannt als Tüv) scheren sich eine Dreck darum und handeln wie Diktatoren. Wer sagt das ich mit dem Corri bei 48cm oder 46cm oder extrem 45cm recht viel weniger Licht habe wie bei 50cm?
    Keiner hat sich damit genauestens damit auseinandergesetzt. Dies sollte doch der Tüv bei der Erstellung eines Gutachtens für das jeweilige Fahrzeug machen. Wobei ich sagen möchte das der Golf1,2,3 und Corrado sowieso eine tiefere Scheinwerferhöhe haben als andere Fahrzeuge und man hier gar nicht so viel drehen muß an der Einstellung wie wenn ich einen Golf4 12cm tiefer lege. Also meiner Meinung nach alles HUMBUG und nur ein Grund für grün/weiß ein Fahzeug aus den VW-Reihen schnell mal an der Straße stillzulegen.

  • PS: diese gesetzliche Vorschrift gilt für Fahrzeuge ab einer Zulassung nach irgeneinem im Jahre 1988 !! genaues Datum weiß ich nicht. Nur um zu sagen dass die kontollierenden Herren auch gerne am Golf1 rummessen !! Also geht nicht außer es ist ein Cabrio. Aber gehört eigentlich nicht hier ins Corradoforum. Nur als nebenbei Info. :shock:

  • Also die "grünen Männchen" (Polizei) können da am wenigsten dafür! Die haben die Gesetze und versuchen sie durchzusetzen (und haben wenig Spielraum), dafür werden sie bezahlt! Und wenn sie einen fahren lassen und es passiert ein Unfall, der auf die zu tiefe Tieferlegung zurückzuführen ist, dann sehen die Polizisten dumm aus! Dann fragt der Richter: "Ja warum haben sie nicht...?"
    Die Gutachtenersteller sahnen hier richtig ab! Und die Hersteller machen ebenfalls mit...das ist fast schon ein Kartell!


    Und das mit dem § 50 StVZO ist geltendes Bundesrecht und keineswegs eine Empfehlung!


    Und noch was: Es gibt natürlich Ausnahmen und Sonderfälle mit der Scheinwerferreflektorkante, z.B. alle zugelassenen Ferraris, manche Porsche etc.

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  • Also ich denke wenn der TÜV einem das Fahrwerk mit einem legalen Teilegutechten einträgt,dann dürfte einem nicht so viel passieren. Was anderes ist z.B. die Geschichte mit den roten Rückleuchten und den gefälschten ABE's.
    Aber wenn der TÜV-Mensch einem das Fahrwerk einträgt,dann ist das doch erstmal in Ordnung.

  • Wie schon oben genannt! Gesetz ist nunmal der §50 Abs3 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Das ist ein Bundesgesetz, d.h. Bundesrecht gilt in der BRD und setzt eventuelle landesrechtliche Regelungen außer Kraft.
    Was da steht gilt und wird dementsprechend von den Ordnungsbehörden verfolgt. Und wenn der Schwager, der beim TÜV arbeitet euch eine Fahrwerk einträgt, daß eine Reflektorkannte von weniger mm als Vorschrift zur Folge hat, ist das egal! Es könnte ihn zwar den Job kosten, aber er wird sich im Ernstfall darauf berufen, das der Wagen sich nachträglich gesetzt hat bzw. ihr nachträglich dran rumgeschraubt habt...


    Aus meiner Erfahrung weiß ich, das es sehr viele Hinterhof-Werkstätten gibt, wo einmal im Monat einer von der Derkra/TÜV/KUS kommt und für nen Kasten gutes Pils so ziemlich alles einträgt!
    Aber merkt euch: Im ernstfall zieht der seinen Kopf aus der Schlinge und ihr seid die Gelackmeierten! Drum immer selbst ein bißchen auf legale eintragungen achten...


    Und zu den Rückleuchten im § 52a Abs 2 StVZO steht: "...Kfz müssen mit einem oder zwei Rückfahtrscheinwerfern für WEIßES Licht ausgerüstet sein...", solange ihr den nicht habt gibts auch keine legalen roten Rückleuchten. Und vom ABE's fälschen bzw. gefälschte verwenden würde ich DRINGEND absehen. Da steht schnell mal eine Urkundenfälschung im Raum, und das ist keine Ordnungswiedrigkeit mehr, das ist eine Straftat! Da kämpft ihr dann in einer ganz anderen Liga! Und wenn noch ein Unfall passiert der sich auf so etwas zurückführen laßt, siehts ganz schwarz aus!
    Den meisten ist das garnicht so bewußt, aber tragt eure Sachen legal ein...bißchen Toleranzen sind immer drin... :wink:

  • Zitat

    Wie schon oben genannt! Gesetz ist nunmal der §50 Abs3 der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung). Das ist ein Bundesgesetz, d.h. Bundesrecht gilt in der BRD und setzt eventuelle landesrechtliche Regelungen außer Kraft.


    Wer spricht hier überhaupt von Landesrecht? Landesrecht im Verkehr? Soweit ich weiß ist alles bundeseinheitlich gleich,wäre ja auch schlimm wenn es nicht so wäre!
    Abgesehen davon ist Deine Argumentation schon logisch und dass man die Sachen legal eintragen soll bin ich auch ganz Deiner Meinung.
    Aber:

    Zitat

    Es könnte ihn zwar den Job kosten, aber er wird sich im Ernstfall darauf berufen, das der Wagen sich nachträglich gesetzt hat bzw. ihr nachträglich dran rumgeschraubt habt...


    Naja,also bei nem Fahrwerk ohne Höhenverstellung wird das wohl schwierig. Und andere Kleinigkeiten (z.B. Tieferlegungsfederteller) können die ja sehen wenn sie den Wagen vorübergehend stillegen. Und wenn sich das Fahrwerk setzt ist man ja auch nicht selber schuld,die können einen ja nicht dazu verpflichten jeden Tag die Scheinwerferhöhe zu messen :kotz:

  • Fest steht, das der Prüfer sich rausreden wird...ich habe das öfter in meinem Bekanntenkreis erlebt...da ging es allerdings um Auspuffanlagen.


    Im grund genommen ist man als Fahrer (bzw. in Sachen wie abgelaufenes TÜVetc. der Halter) verantwortlich für den Zustand des Kfz. Man wird ja auch belangt, wenn das Licht defekt ist, das hätte man ja auch vor Fahrtantritt überprüfen müssen...
    aber das wird ja meistens locker gesehen... :)


    Mich regt nur auf, wenn einer rumheitzt, bei dem man auf 2km sieht/höhrt, daß da was nicht stimmen kann, alles eingetragen hat (und weiß, daß es nicht legal ist), und der sich dann über die "Bullen" beschwert, die seine Kiste sichergestellt haben...seit wann haben Angestellte von TÜV-Unternehmen mehr zu sagen als bestehendes Recht? :?

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  • Da fragt man sich dann aber was die ganzen Aktionen mit den Gutachten,ABEs und TÜV-Eintragungen überhaupt soll,wenn die im Zweifelsfrei dann teilweise ungültig sind.
    Meiner Meinung ist das mit den Eintragungen sowieso teilweise vor allem Geldmacherei.

  • :wink: genau so sieht das aus! Wieso sollte man etwas einfach und unkompliziert machen, wenn mindestens zwei Instanzen dran verdienen können...Da ist doch wirklich was verdammt faul...aber da werden sicherlich in den nächsten Jahren einige gravierende Änderungen kommen, denn die Tuningszene wächst...

  • Also bei uns in Ö sieht's ähnlich aus, Es steht nirgends im Gesetz daß man 11 cm (bei uns) Bodenfreiheit haben muß, allerdings gibt es einen Erlass der das Eintragen von Bauteilen die die Bodenfreiehit unter 11 cm einschränken verbieten.


    Somit ist gegeben, daß Werks-autos unter 11 cm sein dürfen aber durch z.B. Gewindefahrwerk man nicht unter 11 cm kommen darf, da wäre auch die Eintragung ungültig.


    Meiner Meinung nach ist das sowieso kacke, weil wenn ein Serienauto unter 11 cm kommt, warum sollte ich das dann nicht auch dürfen???

  • @ tomas bezüglich deiner Empfehlung muß ich sagen dass es schriftlich festgehalten ist für Fahrzeuge ab einer Erstzulassung ab ??.??.1988 Scheinwerferhöhe 500mm hab ich selbst schon gesehen. Hat mir ein netter Herr vom Tüv gezeigt und da er weiß dass ich auch nen einser mir zusammenbaue und ich dann keine Bedenken haben soll. Wenn unten rum alles hoch genug ist. Übliche Freigängigkeit. Ist ja so ne kleine Ermessensache der Prüfer... D.h. im Klartext - Dieses Scheinwerfergesezt betrifft wirklich nur Fahrzeuge ab...
    ---und alle vorher nicht. Und wer sich mal im messen probieren will. Porsche 964, 993, und
    996 sind alle weit über 500 mm und das sogar tiefergelegt. Also keine Probleme - hab ich selbst schon gemessen. Probleme gibts häufig bei Golf Cabrio, Golf 2, Golf 3 und natürlich weswegen wir hier sind unser VW-Coupe - den Besten aller CORRADO. :lol:


    Also bis dann.............nix für unguat aber da Andi muß jetz mal schlafen...gut n8

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