Ich hatte mir Ende Januar/Anfang Februar meinen jetzigen 92er Corrado VR6 gekauft. Damals meinte der Verkäufer, er hätte ein Problem beim Anlassen und wolle das auf jeden Fall noch vorher beheben, ansonsten sei der Wagen allerdings i.O.
Nachdem ich den Wagen eine Woche später abgeholt und voll bezahlt hatte, konnte ich anfangs ohne Probleme damit fahren. Kurz darauf sind die gleichen Probleme allerdings wieder aufgetreten. 'Unser' Bosch Service hatte dann festgestellt, dass die Kraftstoffpumpe defekt ist, woraufhin mir der Verkäufer ohne Anstand eine "neue" gebrauchte geschickt hatte. Danach lief der Wagen ein paar Wochen ohne Probleme (von einem defekten Flansch im Kühlwassersystem mal abgesehen).
Zu guterletzt wollte er allerdings wieder nicht anspringen und steht seit Freitag wieder bei Bosch, um die Tage wieder durchegcheckt zu werden, nachdem es weder das Relais, noch der Zündanlassschalter, noch der Hallgeber waren.
Da ich von den drei Monaten, die ich den Wagen jetzt habe, mehr Zeit davon träumen durfte, anstatt ihn fahren zu können, sind jetzt meine Fragen:
Habe ich irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, um dem Verkäufer ggf. noch die Kosten oder zumindest einen Teil aufzuerlegen?
Kann ich ihm den Wagen zurück geben und den Kaufpreis wiederverlangen?
Sollte ich das überhaupt in Erwägung ziehen?
...
Ich habe diesbezüglich vor ein paar Tagen etwas gehört, dass wenn im Kaufvertrag dem nicht durch bestimmte Klauseln wiedersprochen wurde, dass der Käufer auf den "Motor" ein Jahr Garantie hat. Dazu würde mich einmal interessieren, was da dran ist und wie umfassend "Motor" zu vestehen ist. Sprich, ob das ggf. nicht auch noch alles in diese Ein-Jahres-Garantie fällt, falls es sowas geben sollte?