G-Lader und Garantie?

  • Tag Leute!
    Mein G-Lader hat sich verabschiedet. :heul:
    Habe aus der VW-Scene Zeitschrift eine Typen gefunden,der überholte und auch neue G-Lader verkauft.
    Wollte Morgen vorbei und mir den Lader für ca. 1200 Euro kaufen,der soll komplett überholt worden sein.
    Er macht mir den G-Lader auf um reinzuschauen ob alles in Ordnung ist aber eine Garantie gibt er nicht darauf.
    Er gibt nur Garantie, wenn der G-Lader bei seiner Firma verbaut wird ansonsten bekomme ich nur ein Zertifikat,daß der G-Lader überholt worden ist.

    Meine Frage daher:Wenn er doch den G-Lader überholt,dann kann man doch auch Garantie darauf geben oder nicht?
    Was sollte man denn beim einbauen falsch machen, sodaß der G-Lader kaputt ginge oder die Garantie verliert?

    Gruß Marcel

  • Ein bissle weit weg. :eek:
    Aber Danke trotzdem.
    Muss doch noch was hier in der Nähe geben?
    Problem ist nur, ich fahre oder wollte diesen Freitag in den Urlaub fahren mit meinen Corri und vielleicht vorher noch nach VW-Blasen.
    Hier in der Umgebung kenne ich nichts weiter, wie A.S.T.
    Bei SLS hatte ich schon angerufen,haben leider momentan keinen auf die schnelle, nur neue für ca. 2000 Euro.
    Kennt jemand was hier in der Nähe?
    Wäre echt dankbar...

  • Also mein SLS überholten hats vor 2 Wochen zerrissen,
    war Garantiefall.Nur paar 100km alt.

    Diese Woche gibts Ersatz.

    Also da funktioniert das mit der Garantie tatsächlich.
    Bemerkenswert !

  • bin ich eigentlich der einzige der sich jedes jahr nen neuen von vw (aus ner vwwerkstatt) holt??

    vw bezahlt kulanztechnisch imma was dazu bzw wenn der lader inne grütze geht bevor er 1 jahr alt ist gibt´s auf garantie nen neuen ...

    ist das verkehrt oda bn ich doof?

  • Hi,
    sind hier eigentlich Juristen im Forum?
    Ich hab mal ne Frage zur Garantie.
    Ich wollte, dass wenn ich meinen Lader überholen lasse, auch Garantie auf den ganzen Lader habe.
    Laut SLS gibt es aber nur Garantie auf die ausgewechselten Teile, sprich Dichtleisten etc..
    Das heisst, geht der Lader kaputt wegen einer falsch montierten Dichtleiste, so gibts nen neuen. Kling ja logisch.
    Mein letzter (erster) Lader starb allerdings durch einen Verdrängerschaden und wäre nicht als Garantiefall in diesem Sinne durchgegangen.
    Ich wollte allerdings Garantie auf den kompletten Lader haben und habe mir überlegt den überholen zu lassen und gleichzeitig die RS2 Bearbeitung vornehmen zu lassen.
    Hintergrundgedanke war, dass dann ja die Garantie für den ganzen Lader gelten müsste, da 1.) komplett überholt 2.) Verdränger und beide Gehäusehälften von SLS bearbeitet sind.
    Über die zusätzlichen PS hätte ich mich natürlich auch gefreut. :rofl:
    Leider sagte SLS, dass es auf die bearbeiteten Teile keine Garantie gibt.
    Jetzt meine Frage. Ist das nach der Änderung des Garantiegesetzes eigentlich rechtmäßig darauf keine Garantie zu geben?
    Müsste nicht auf dem ganzen Lader eine Garantie sein? Er wird überholt und alles andere wird bearbeitet.
    Gruß
    Ernie

  • Hi,
    das mit dem LR ist klar aber darum geht es mir nicht.
    Die Sache ist die, dass ich der Meinung bin, dass nach der Garantiegesetzesänderung SLS eigentlich verpflichtet sein müsste, auf deren bearbeiteten Teile ein Garantie zu geben.
    Das würde bedeuten, dass die bei der RS2 Bearbeitung eigentlich eine Garantie auf die Laderteile (Gehäuse und Verdränger) geben müssten.
    Ich weiß allerdings nicht, ob einige Branchen von der Gesetzesänderung ausgenommen oder besonders berücksichtigt werden. Kann es mir allerdings nicht Vorstellen.
    Gruß
    Ernie

  • Ernie

    auf Rennsportteile gibt es allgemein keine Garantie, ist aber eigentlich bekannt

    ist vielleicht besser, wenn du enfach alles selbst machst, dann brauchst Du dir auch nur an die eigene Nase fassen, wenn was kaputt geht

    der Hintergrund ist einfach der, das SLS und alle anderen Tuner zu machen könnten, denn wenn das so wäre, käme jeder ständig mit irgend einem Problemchen angerannt

    Ohne solche Firmen würdest du sowieso alles selber machen müssen, also sei glücklich, so wies ist

    Frag Bert, der hätte dir das gleich gesagt

    gruss

  • Hi!
    Natürlich hat der Garantie!
    Nach dem neuen Gewährleistungsgesetz ist der Verkäufer im ersten halben Jahr voll in der Pflicht.
    Er muß dir beweisen das du den Lader geschrottet hast. Also das du z.B. mit kleienm Laderrad oder ohne Begrenzer gefahren bist und das liegt ja wohl bei dir wie clever du da bist. Danach kann es probleme geben weil die Beweislast umgedreht ist also du beweisen mußt das der Lader defekt war.So wies früher generell war.
    Alles was in irgendwelchen Verträgen steht womit diese Garantie ausgehebelt werden soll ist unwirksam.
    Wenns anders wäre brauchte man das gesetz auch gar nicht und jeder könnte sich mit irgendwelchen Sonderregeln rausmogeln (der Glader darf nur bei Sonnenfinsternis montiert werden sonst erlischt die garantie *g*).
    Das betrifft wohlgemerkt die gesetzliche Gewährleistung die sozusagen das Minimum darstellt.
    Anders sind vom Hersteller gewährte Garantien (z.B. Ersatzteile 1 Jahr Garantie). daran ist der Garantiegeber gebunden, Ausnahme natürlich auch hier wenn er dir grobes Fehlverhalten nachweisen kann.
    Cya Anjy (Anwaltsgehilfin :winking_face: )

  • Danke Anja,
    so hatte ich mir das auch vorgestellt. Man kann doch nicht ne Lader komplett bearbeiten und wenn der 5 Tage später kaputt geht sagen:" Tja, was lassen sie den Lader auch von uns bearbeiten."

    caipiranha325
    </font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">auf Rennsportteile gibt es allgemein keine Garantie, ist aber eigentlich bekannt</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wer hat dir denn so einen Quatsch erzählt? :confused:
    Es ist so zumindest nicht richtig. Kaufst du dir z.B. ein kleines Laderrad, hast du auf das Laderrad Garantie. Geht allerdings dein Lader durch ein zu kleines Laderrad kaputt, hast du natürlich keine Garantie auf den Lader.
    Bei mir geht es aber darum, dass der Lader komplett berabeitet und überholt wird. In diesem Falle muss es eine Garantie auf den kompletten Lader geben.
    Ausserdem, geben meiner Meinung nach wirklich gute Tuner auch auf Rennsportteile garantie. Hab mir für den Calibra einen überarbeiteten (verstärkten) Turbolader gekauft. Ich glaube nicht, das ich Probleme mit der Garantie dort bekommen hätte, weil ich einen fremden Tuningchip und LLK drin hatte. Obwohl dies rechtlich wahrscheinlich wirklich ein Grund wäre.

    Gruß,
    Ernie

  • Was is denn mit den "garantie verfällt wenn siegel kaputt"-sachen?
    Schlussendlich ist ja die Montage eines kleineren LR eine Manipulation, welche auch nachgewiesen werden kann, indem man die schrauben versiegelt...
    Und VW gibt ja auch ne Grenze an, bis wo der lader gedreht werden darf, sprich der Tuner kann ja dann auch belegen dass das Rad gewechselt wurde.
    Des weiteren ist ja die maximal erreichte Drehzahl auch aus dem Steuergerät auslesbar?

    Corry ist leider weg, aber wieder ein Sport-Coupé des Konzerns
    20VT von ABT

  • Das mit dem versiegeln der Schrauben ist so ne Sache.
    Klar, Siegel kaputt, Garantie weg.
    Weiß aber nicht ob das LR so versiegelt werden kann, das sichergestellt ist, dass das Siegel nicht durch den Gebrauch kaputt geht.
    Außerdem gäbe es da folgende Möglichkeit.
    Du hasst Garantie auf dem Lader und LR wurde versiegelt.
    Du fährst dann nach VW und lässt da das org. Laderrad wechseln. Könnte ja auch mal kaputt gehn oder du hast dir halt gesagt, wenn ich schon den Laderwechsel, dann auch das Rad.
    VW wird dir die Schraube nicht versiegeln und die Garantie bleibt trotzdem erhalten.
    Du hast aber nun selber die Möglichkeit nach belieben das LR zu wechseln.

    Ich bezweifele aber auch, dass wenn du dir nen Lader wechseln lässt, es rechtsmäßig ist, das LR zu versiegeln.
    Sonst könnte ja ein Reifenhersteller denn Motorraum auch direkt versiegeln lassen, um sicher zu gehen, dass der Wagen nicht schneller fährt als Werksmäßig zugelassen.

    Gruß
    Ernie

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