das würde ja dann heißen, daß autos die kein ABS haben ein größeres Risiko wären, und die Versicherungen da mehr verlangen dürften. ABS ist ja nicht vorschrift.
Also wennich fahre und etwas fällt vom himmel direkt vor mein Auto und ich fahre dagegen, weils halt ned so schnell zum bremsen geht, dann könnt ja auch ich schuld sein, weil ich keinen bremsfallschirm oder keine schubumkehr habe..
versteh schon, daß is nicht serienmäig, aber ich hätte ja den rückwärtsgang reinknallen können der is serie (ja gerht ned weiß i eh) aber das wäre in etwa dasselbe, also wenn ein unfall passiert weil ich das ABS abschalte - das wäre bei jedem anderen Auto (das halt kein ABS hat) genauso passiert..
aber ich schätze mal da is die rechtslage im weg.. wiewürde es aussehen, wenn ich das deinstallierte ABS ein/austragen lasse? oder den schalter?