Importieren vom Ausland

  • Hallo Schweizer Imprteure


    Hat schon mal jemand ein Auto von Deutschland in die Schweiz importiert. Habe im Forum das mit Österreich gelesen, ist ja ziemlich aufwendig und teuer glaub ich auch.
    Könnte mir vorstellen dass das für uns Schweizer noch schwieriger sein wird wegen der EU.
    Hat da jemand erfahrung ??

  • Ein Arbeitskollege von mir hat mal nen maseratti importiert.
    Nungut, ca 6 monate später durfte er ihn dann auch legal fahren....
    was es gekostet hat weis i ned, wird aber schon ne rechte menge gewesen sein

    Corry ist leider weg, aber wieder ein Sport-Coupé des Konzerns
    20VT von ABT

  • Ist zwar ein gelaufe beim zoll, aber passt schon! Also 2 Möglichkeiten!


    1. Import mit EG-Uebereinstimmungsbescheinigung (für Personenwagen)


    Mit einer EG-Uebereinstimmungsbescheinigung kann das Fahrzeug direkt beim Strassenverkehrsamt zur Prüfung angemeldet werden. Pro Person darf jährlich ein Fahrzeug des gleichen Typs zum Eigengebrauch importiert werden.


    Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung:


    Anmeldeformular (Antrag für die Verkehrszulassung oder Prüfung eines Fahrzeuges)
    Versicherungsnachweis
    Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel
    Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) bzw. Exemplar 8 des Einheitsdokuments ED
    (dieses muss quittiert sein oder die Zoll-/MWSt-Quittung muss beigelegt werden)


    Eventuell vorhandene Zollbewilligungen (Form. 18.44, 18.45, 18.46, 15.30 oder 15.40)
    EG-Uebereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 70/156 EWG; Aenderungsrichtlinie 93/81 (wird vom Hersteller ausgestellt, der über eine EG-Gesamt-typengenehmigung verfügt; anzufordern bei der Verkaufsfirma).
    Das Datum der ersten Inverkehrsetzung (nicht Herstellungs- oder Verkaufsdatum) bei Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren (z.B. ausländische Zulassungspapiere, "Registration card" für USA-Fahrzeuge).
    Abgas-Wartungsdokument mit den erforderlichen Eintragungen für Motorwagen mit 1. Inverkehrsetzung ab 1.1.1976 (Bezugsquelle: Vereinigung der Schweiz. Automobil-Importeure [VSAI], Postfach 5353, 3001 Bern oder entsprechender Markenvertretung).


    2. Import ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung


    Für importierte Fahrzeuge ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung ist eine Befreiung von der Typengenehmigung notwendig. Das Gesuch (Form. 9.14) ist beim Zoll- oder Strassenverkehrsamt zu beziehen und dem Bundesamt für Strassen, 3003 Bern, mit folgenden Unterlagen zuzustellen:


    Prüfungsbericht (Form. 13.20 A)
    Einfuhr-Zollausweis (Form. 11.08) bzw. Exemplar 8 des Einheitsdokuments ED
    (dieses muss quittiert sein oder die Zoll- MWSt-Quittung muss beigelegt werden)



    Notwendige Unterlagen für die Fahrzeugprüfung und Zulassung beim Strassenverkehrsamt


    Gemäss Ziffer 1 (ohne EG-Uebereinstimmungsbescheinigung)



    Zusätzlich:


    Befreiung von der Typengenehmigung durch das Bundesamt für Strassen (ausgenommen bei Fahrzeugen, deren ordentliche Inverkehrsetzung im Ausland mindestens 24 Monate vor der Einfuhr in die Schweiz erfolgte).
    Technische Daten:
    Motor (Anzahl Zylinder, Hubraum, Leistung, Drehzahl der höchsten Motorleistung), Angaben über das Garantiegewicht und die Höchstgeschwindigkeit. Die Werte sind aus folgenden Unterlagen zu entnehmen: Bestätigung des Fahrzeugherstellers oder des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung, ausländischen Zulassungspapieren, Fahrzeugbrief, "Note descriptive", Herstellerschild, Betriebsanleitung.


    Bestätigung über die Einhaltung der bei der ersten Inverkehrsetzung gültigen schweizerischen Abgas- und Geräuschvorschriften anhand von EG-Teilgenehmigungen, Bestätigung des Inhabers der schweizerischen Typengenehmigung oder Prüfberichte von offiziellen Prüfungsstellen (Abgasmessung bei der EMPA in Dübendorf oder bei der Ingenieurschule in Biel; Geräuschmessung: Anmeldung beim Strassenverkehrsamt).



    Also bei der zweiten Methode gibts ein Typenschein X was Dir im Bereich Tuning weite Schranken öffnet :biggrin:

    10.00-1.02:89'Corrado G60,Tornadorot,KW Gewinde 80mm tiefer,Bastuck Anlage,17" Fondmetal,RS-Chip,72 LR,Zender Schürze und Schweller, Kenwood MP3
    http://www.Audi80.ch

  • Halb so schlimm! Ich fahre bereits das zweite, aus den USA importiere Fahrzeug (also beide ohne jegliche EU-Bescheinigung).


    Vor gut 10 Jahren war es eine Corvette und 1996 ein Corrado SLC. Beide Autos durchliefen eine Einzelabnahme. Zuvor braucht es natürlich den obligaten Lärm- und Abgastest. Das Resultat (Typenschein X) hat allerdings durchaus seine Vorteile :szahn:


    Wie hier schon erwähnt wurde... es ist etwas eine Rennerei, aber ansich harmlos.


    Strega :yipieh:

  • Strega kannst Du mir mal ne Mail schicken? Ich habe ein Auto Importiert und alles, aber wies genau mit der Zulassung aussieht und der Abgas und Lärmmessung, weiss ich nicht. Ausserdem weiss ich nicht ob ich mit der vollen Leistung oder gedrosslelt antraben soll. wär nett wenn ich da ein paar Erfahrungen geschildert bekomme. meine mail ist webmaster@audi80.ch

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    http://www.Audi80.ch

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  • Hab bei meinem Schweizer nur ne §21 gemacht.
    LWR hab ich nachgerüstet. Weiß aber nicht ob es nötig gewesen wäre.

    Gruß Marco


    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:


    E91 330I Touring / E46 325I Cabrio

  • Bei meinem 90er US wurde damals, als er 1991 als Neuwagen nach Deutschland importiert wurde, eine Ausnahmegenehmigung für die fehelende LWR erteilt. Umbauten waren damit nicht mehr nötig. Die Ausnahmegenehmigung wurde in den Papieren eingetragen. Ob es heute immer noch so geht, kann ich allerdings nicht sagen.

    Corrado driver since 1991 with a brand new US G60
    Second DE Corrado G60 since 2013. It was a scrap car. CCG Member 521

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