Hi Leuts,
gestern war mein Auto beim Tüv. Als ich es wieder abholte, haben die gesagt: ok, tüv haste, aber dein Fahrwerk ist nicht eingetragen... ???
Und zwar steht im Gutachten, das von diesem Einstellring bis zur Schraube, die mit Querlenker verbindet ein Abstand von sounsoviel millimtern eingestellt sein soll und zwar nur genau dieser Wert.
Das ist doch lachhaft, da kauf ich mir ein Gewinde, um mir die Höhe genau einzustellen, um dann zu erfahren, daß ich nur eine Höhe einstellen darf.
Jetzt hab ich die Möglichkeit es genau so einzustellen und am Freitag wieder hinzufahren, dann krieg ich es eingetragen. Danach könnt ich die Höhe dann wieder verstellen laut Chef der Werkstatt.
Aber wie legal ist das denn dann?? Kann man mit so etwas auffliegen und derb Strafen kriegen?
Zweitens könnte ich etwas weiter weg hinfahren und dort eine Einzelabnahme oder so etwas machen, angeblich für den selben Preis.
Was mach ich nun am besten?
Bert