H&R Gewinde - ein Witz...

  • Hi Leuts,

    gestern war mein Auto beim Tüv. Als ich es wieder abholte, haben die gesagt: ok, tüv haste, aber dein Fahrwerk ist nicht eingetragen... ???
    Und zwar steht im Gutachten, das von diesem Einstellring bis zur Schraube, die mit Querlenker verbindet ein Abstand von sounsoviel millimtern eingestellt sein soll und zwar nur genau dieser Wert.
    Das ist doch lachhaft, da kauf ich mir ein Gewinde, um mir die Höhe genau einzustellen, um dann zu erfahren, daß ich nur eine Höhe einstellen darf. :schrei:
    Jetzt hab ich die Möglichkeit es genau so einzustellen und am Freitag wieder hinzufahren, dann krieg ich es eingetragen. Danach könnt ich die Höhe dann wieder verstellen laut Chef der Werkstatt.
    Aber wie legal ist das denn dann?? Kann man mit so etwas auffliegen und derb Strafen kriegen?
    Zweitens könnte ich etwas weiter weg hinfahren und dort eine Einzelabnahme oder so etwas machen, angeblich für den selben Preis.

    Was mach ich nun am besten?

    Bert

  • Hallo,

    mal genauer nachlesen! Hab auch KW drinn und da steht: Kotflügelunterkante ==> Radnabenmitte.
    Wenn die einen Wert beim TÜV eintragen und du ihn dann tiefer schraubst ==> Wenn du an eifrigen Ordnungshüter kommst= 3 Punkte, ca.100.- Strafe und wieder vorfahren.
    Kannst aber zu einem anderen TÜV fahren und versuchen ob der dir das Restgewinde einträgt. Kann man danach besser rumtricksen. Andere Federteller...

    Gruß
    vr6loki :winkewin:

  • Corrado45 das isses ja gerade. Bei mir steht eben kein Bereich drin, sondern ein bestimmter Wert :eeks:

    vr6loki ich fand das Gewindefahrwerk jetzt schon teuer genug, da will ich mir nicht noch andere Federteller kaufen.

    Ich ruf jetzt mal bei H&R an und frag die mal was die sich dabei gedacht haben.


    Grüße, Bert.

  • Hallo, es stimmt, bei H&R ist im Gutachten nur eine fixe Höhe eingetragen, es dürfte aber kein Problem sein bei einem kulanten TÜV-Prüfer das FW tiefer eingetragen zu bekommen. Hatte in meinem 2er Jetta auch H&R Gewinde FW und tiefer eingetragen mit variabler höhe. Du kannst das FW so tief drehen wie du möchstets, einzige Punkte die beachtet werden müssen:
    1. Es darf nichts schleifen (Antriebswellen, Räder usw.)
    2. Die Federn müssen genügend Vorspannung haben (kein Spiel nach oben und unten)
    Mit ein wenig überzeugung wird es dann mit einem midestabstand zwischen Federteller und Schraube eingetragen.
    Dann dürfte einem Asphaltschnüffler nichts im wege stehen.
    PS: Es dürfte ca. 85-90mm tiefer gehen ohne Probleme. :biggrin:

  • Ich habe mal bei H&R angerufen. Die verwiesen mich auf einen Punkt im Gutachten, der sagt, wenn diese spezielle Höhe nicht eingehalten wird, ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen gemäß $ 21 StVZO erforderlich. Das werde ich nun notgedrungen machen lassen muß dafür halt etwas weiter fahren.

    Bert

  • Hi!

    Bei mir hat es der DEKRA-Werkstatt-TÜV anstandslos kurz nach Einbau eingetragen!
    Jetzt sind mit meinem H&R-Gewinde vorn 300mm und hinten 315mm Abstand Radmitte/Radlaufkante eingetragen.Incl. der Eintragung meiner Stahlflexbremsleitungen hat mich der Spaß auch nur 80DM gekostet.
    Es gibt eben auch noch faire TÜV-Prüfer!

    MFG

    Michael Arndt

  • Hehe mein TÜV-Prüfer war eh etwas komisch. Auf meinem TÜV-Schrieb steht, daß meine Bremsscheiben vorne nahe der Verschleißgrenze sind. Die hatte ich zwei Tage vorher taufrisch draufgemacht und keinen Kilometer gefahren :rofl:

    Bert

  • Das ist eben alles ermessen des Tüv Prüfers. Wenn die sich was unsicher sind oder nicht wollen suchen die sich immer irgend einen Punkt, durch den sie es nicht machen müssen. Das höhre ich hier leider jeden Tag.

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