Bastuck und Waldmeister

  • Servus!


    Vorgestern halten mich doch glatt die Grünen auf (denen war gewiß langweilig), schauen meinen Wagen durch (fragen mich ob in meinem Filterkasten auch kein offener K&N drinnen ist :teufel: ) und machen eine Standgeräuschmessung!
    Ich muß also meinen Wagen im Stand auf 4350 U/min drehen :mad2: und er erzählt mir was von 97dBA :rofl: !
    Kostet 40 Steine und bekomme Kontrollaufforderung! :mad2:


    Ich kann euch sagen, daß langweilt krass!

  • Ich würd garnichts zahlen,da eine richtig durchgeführte Messung an einem ruhigen abgesperrten Ort gemacht werden muß um fremdgeräusche auszuschließen.
    Soeine Messung ist vor Gericht nicht das Papier wert auf dem es geschrieben ist.

    Signaturen sind wie Autoaufkleber,jeder ließt sie aber keiner braucht sie.:)

  • Hi,
    also ich kann es ja kaum glauben...
    weißt du eigentlich was du für ein Glück hast... nur 40 DM...


    Also aus der Ecke wo du kommst nehmen Sie Dir Dein Auto normalerweise weg... und das mit Sicherheit (komme nämlich aus 82110)


    Also nem Bekannten haben Sie letzte Woche das Auto eingezogen... nur wegen ner Hartmann-Anlage 98 DB. :heul2:


    Also sei mal lieber froh das "das" hier in München so glimpflich für dich ausgegangen ist.


    CU
    Kreschan :shock:

  • Mich kostet so ein TÜV Gutachten ja nix!Wäre also kein Prob gewesen!
    Bloß dieser B....e sagt mir halt noch ins Gesicht, daß er Bastuck auf seinem Golf II hatte! :mad2:

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  • Tja, das ist ja das Problem bei den Bastuck Anlagen. Im Tüv Gutachten steht nämlich nichts von anderen db Zahlen. Da steht nur das die Anlage irgendwelchen Richtlinien oder so ähnlich entspricht. Hab meine Bastuck auch noch nicht eingetragen, frag mich auch ob die überhaupt irgendjemand einträgt.


    Gruß Olli

  • Eintragen der Anlage ist kein Prob gewesen, Prüfer hat den Wagen garnicht angelassen!
    Hab jetzt Bastuck mal informiert, ist ja ein grober Mangel der Anlage, also ein Wandlungsgrund!

  • mit dem eingtragen allein ist es nicht getan wenn der prüfer das ding nur einträgt und die db zahl nicht ändert geht er davon aus das sie nicht lauter ist, wenn sie es aber doch ist kostet die ganze sache strafe bei den grünen egal was für ne anlage eingetragen ist. ich hab damal meinen 16V noch mit der höheren db zahl eingetragen bekommen mit sage und schreibe 101 dB. und dann darf man laut sein.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo
    Also eintragen der Anlage ist ja kein Problem.
    Warum habt ihr Probleme mit der Geräuschentwicklung ?
    In dem Bastuckgutachten steht wörtlich drin:
    "Die Messung der Geräuschwerte ergab keine über die zulässigen Meßtoleranzen hinausgehenden Änderungen gegenüber den Serienfahrzeugen."!!
    Also dürfte es doch keinerlei Probleme geben wenn die Anlage ortnungsgemäß eingetragen ist und ihr auch nichts daran verändert habt,wie ausräumen oder so.........
    Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
    Wenn dem grünen Männlein das ganze nicht gefällt soll er sich doch mit anderen darüber unterhalten z.B. Tüv oder so
    Ihr als Halter und Fahrer hab ja nichts falsches gemacht.....

  • Als ich meine BAstuck eintragen ließ hat der Prüfer auch gemessen und meine war 5dB lauter als eingetragen und damit genau innerhalb der tolleranz. ich sagte, wenn die jetzt noch mal 4 dB lauter wäre, ob er das dann ändern könnte. Er sagte: NEIN, die dB-Zahl darf kein Prüfer ändern. Weiß da einer Bescheid??? Weil, mit der Zeit werden die meisten Sportpuffe lauter...

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  • Mein Kumpel wurde in München auch aufgehalten (Golf II G60 mit Bastuck).
    Die haben den Wagen sofort mitgenommen...
    Da war alles eingetragen. Nach ner Zeit streiten, bekahm er seinen Wagen wieder + ne Menge Kohle wegen Ausfall !!
    Die konnten ihm garnix machen. Er hat gemeint die sollen sich nicht mit ihm sondern mit seinem Tüvprüfer auseinander setzen der das Zeug eingetragen hatte....
    Er hat aber keine dB-Zahl eingetragen und der ist so richtig laut....

    Corrado...und die Welt ist eine Kurve !
    Corri G60, 267 PS (gemessen) mit 8V Kopf bei 0,8 Bar :grinning_squinting_face:
    Golf 2 1.9 16V Turbo im Aufbau... :cool:

  • Zum Thema Beschlagnahmung habe ich etwas ganz Interessantes gefunden (dass es sich hierbei um Motorräder dreht ist wohl eher zweitrangig):
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    Beschlagnahmung von Motorrädern - Wann erlaubt?


    Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.
    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:


    Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt...
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Motorradfahrer!! Ein Umweg von maximal 6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.


    Quelle: Interessengemeinschaft Harley-Fahrer in München
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