• Moin moin,

    Ich bin eigentlich forum scheu und habe etwas Zeitdruck.


    Gibt es eine Person hier die in den bis zu dem Jahr 2001 einen corrado g60 auf vr6 umgebaut hat?

    Ich brauche einen Nachweis für tüv das das jemand schonmal gemacht hat.


    Tüv süd sagt ,, ich muss es glaubhaft dalegen, dass einer die diese Maßnahme bzw. Dieses tuning damals gemacht hat. Eigentlich sollte genau mein fzg in der vw Szene oder so abgebildet und dokumentiert sein als Beweis für ein H.

    Und was zählt jetzt eigentlich?

    10 Jahre nach der ez was es für Teile gegeben hat und theoretisch umgesetzt werden können?

    Oder 10 Jahre ab Eintragung?

    Z.b. golf 2 ez 90 1.8 rp auf 2.0 abf umbauen? Theoretisch innerhalb der 10 Jahre und wurde auch bei einigen als h abgenommen.


    Mein fzg: ez 10.1991 ehemaliger g60, jetzt vr6 aaa wurde 2008 der umbau eingetragen.

    Da mich jeremi pascal seit April ärgert, ist mir eigentlich egal ob Saison oder h oder normal. Wäre interessant gewesen wenn einer helfen könnte.


    Grüße


    Neddy

  • Erstmal herzlich Willkommen.

    Einfach zu einem anderen Prüfer.... Der Umbau auf VR war damals gang und gäbe.
    Zudem ja eindeutig innerhalb der ersten 10 Jahre möglich. Genau schon ab 8/1991, da gab es den VR original im Corrado und den AAA auch schon ein Jahr vorher, also wäre auch da schon ein Umbau möglich gewesen.

    Wir haben 2020 in einen 82 Golf 1 einen Motorumbau von 1.1 auf 1.8er aus einem 83er GTI gemacht und mit Webern versehen. Das Vorhaben wurde vorher mit dem TÜV-Prüfer bezüglich H abgesprochen. Das war damals normales Tuning und innerhalb der 10 Jahre nach EZ des Fahrzeuges möglich.

  • Ich stehe gerade auf dem Schlauch...

    Es wurde also ein Corrado G60 auf VR6 umgebaut, richtig? Wo ist denn das Problem? VR6 Corrados gab es ab Werk. Im TÜV-Anforderungskatalog steht unter dem Punkt Motor: "Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe zulässig." Somit darf es eigentlich null Probleme mit H geben, egal wann der Umbau stattfand.


    https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/auto-service/pdf/broschueren-und-flyer/oldtimer/oldtimer-anforderungskatalog-23-stvzo-2022.pdf

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    Einmal editiert, zuletzt von Don Emilio (8. Oktober 2024 um 10:22) aus folgendem Grund: Link zu aktuellen PDF-Datei geändert.

  • Ich bekomme gleich pipi in die Augen....

    Weil es hieß, es muss innerhalb der 10 Jahre nach ez eingetragen sein.

    Und der Meinung, so wie ihr es beschreibt bin ich eigentlich auch, sonst wäre das ganze Vorhaben ja schon eine tot Geburt

    Danke für die Antworten und schnelle hilfe

  • Es muss technisch innerhalb der 10 Jahre möglich gewesen sein.

    Dass es eingetragen und damit quasi tatsächlich umgesetzt sein muss ist Schwachsinn von Deinem Prüfer zumal es sich ja auch noch um einen Motor handelt, den es so in der Karosse ja original gab.

  • Weil es hieß, es muss innerhalb der 10 Jahre nach ez eingetragen sein.

    Das ist falsch. Im Anforderungskatalog steht dazu: "Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig." Das heisst man kann heute an einem originalen Corrado eine H-Abnahme machen, morgen einen Motor aus der Baureihe einbauen und/oder zeitgenössisches Tuning betreiben und verliert trotzdem nicht das H. Wenn dein Prüfer das nicht versteht, einen anderen Prüfer suchen.

    Aber wir drehen uns hier im Grunde im Kreis. In deinem Fall ist es egal was im Anforderungskatalog steht. Es ist irrelevant wann der Motorumbau stattfand und eingetragen wurde. VR6 Motor gab es ab Werk. Somit braucht man weder spezielle Nachweise noch muss man irgendwelche Fristen beachten. Punkt.

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    Einmal editiert, zuletzt von Don Emilio (8. Oktober 2024 um 12:44)

  • Hi, also bin weitergekommen aber das h wird es nicht geben.


    Der tüv hat gesagt zum corrado:

    Zündschloss rastet ein mit gesteckten schlüssel, erheblicher mangel

    Der auspuff endtopf hat kein Platz liegt am hitzeschutzblech an.

    Scheinwerfer inpro mit riegergrill nicht in Verbindung möglich. Also der mit bösen Blick.

    Der dbilas luftfilter Kasten flowmaster trägt er mir ein aber in Kombination mit dem friedrich Motorsport auspuff Anlage nicht. Weil der Motor aaa vr6 nicht in das Fahrzeug gehört bzw dementsprechend die auspuff Anlage

    Das vogtland fahrwerk ist eigentlich der Hauptgrund warum kein h weil die Firma erst seit 2013 auf dem Markt ist.


    Ich besitze den corrado erst seit April und hat mich ganz schön nerven gekostet und auch Geld...

    Zündschloss ist bestellt, original scheinwerfer im schlechten Zustand sind wieder verbaut, achsvermessung kommt morgen früh


    Auspuff halter am endtopf wäre interessant was original da dran gehört, weil vorher kein Haken wie beim Golf 2 oder jetta dran war. Jetzt ist provisorisch ein t4 Halter dran aber, Ich habe fragezeichen

    Der endtopf hat auch eine Beule drin.aber da es ein original g60 war ... was verbaut man nun?


    Grüße

  • Das einzige, wo ich deinem Prüfer zustimme: Fahrzeug muss technisch mängelfrei sein. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen: Prüfer wechseln. Am besten einen suchen, der auch Lust darauf hat. Ich habe dieses Jahr auch H bekommen. Einfach war es nicht. Man darf nicht unvorbereitet hingehen. Im Idealfall spricht man schon vorher alles ab und hat alle Nachweise wie damalige Gutachten, Eintragungen, Zeitschriften etc. parat um besser argumentieren zu können. So merkt man schnell, ob der Prüfer Bock hat oder nicht.

    Das vogtland fahrwerk ist eigentlich der Hauptgrund warum kein h weil die Firma erst seit 2013 auf dem Markt ist.

    Zum einen sagt die Unternehmens-HP was anderes, zum anderen ist dieses Argument totaler Unsinn um das H zu verweigern. Selbst wenn es mit dem Jahr 2013 stimmen würde, greift hier m.M.n. die 10-Jahres Regel. Sportfahrwerke gibt es schon ewig. Auch für den Corrado. Sonst könnte man jedem, der Mitte der 90er ein KW Gewindefahrwerk eingetragen hat, inzwischen einen Oldtimer hat und jetzt ein neues KW Gewindefahrwerk braucht, das H aberkennen, weil sich die Nummern auf den Federn geändert haben und Druck- und Zugstufenverstellung dazu kam. Gab's ja damals so nicht :winking_face:

    Weiteres Beispiel sind BBS Fakefelgen. Die sind überhaupt kein Hindernis für H-Zulassung, obwohl sie alle neuer sind als das Vogtland-Fahrwerk. Meine OZ Felgen gab es laut Gutachten erst 2016. Nach viel Überzeugungsarbeit meinerseits war der Prüfer damit einverstanden. Zeitgenössisches Erscheinnungsbild zählt genau so dazu wie die Technik.

    Wegen Luftfilterkasten und Auspuffanlage würde ich mich mit den jeweiligen Herstellern in Verbindung setzen, was die dazu meinen. Was steht denn in den ABE's bzw. Gutachten?

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    Einmal editiert, zuletzt von Don Emilio (9. Oktober 2024 um 21:56)

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