Schuldfrage auf Autobahnabfahrten

  • Hallo.


    Aus gegebenen Anlass, es ist zwar nichts passiert außer viel Gummirabrieb, aber es würde mich trotzdem mal interessieren.


    Ich bin eben von der Autobahn abgefahren, ab da wo man auch abfahren darf, also nicht die durchgezogene Linie.


    Vor mir fuhr ein älterer Herr in einem 5er Golf. Er fuhr gerade aus weiter, als ich bereits auf der Abfahrt (komplett) war. Auf höhe seines Seitenspiegels setzte er plötzlich den Blinker und zog rüber.


    Durch eine Vollbremsung konnte ich das schlimmste gerade noch vermeiden.


    Jetzt aber die Frage, wäre ich in dem Fall hundert Prozent Schuld, Teilschuld oder garnicht Schuld, wenn es doch gekracht hätte.


    Greift hier auch das Überholverbot auf der rechten Seite, oder ist es auf der Abfahrt anders geregelt?


    Was wäre passiert, wenn hinter mir jemand ebenfalls die Abfahrt genutzt hätte, ich den unfall vermieden hätte, aber der fiktive Hintermann in mich reingekracht wäre. Wer ist in diesem Fall wie schuld ?


    MfG

  • Hi Vitalic,


    so wie du es beschrieben hast warst du ja in seinem "Toten Winkel"



    Greift hier auch das Überholverbot auf der rechten Seite, oder ist es auf der Abfahrt anders geregelt?


    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php

    Zitat

    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rechtsueberholen03.php

    Zitat

    Trotz § 42 VI Nr 1f letzter Satz wird aber der Verzögerungsstreifen (ebenso wie der Beschleunigungsstreifen) wohl überwiegend als selbständige Fahrbahn angesehen; dann jedoch stellt das Schnellerfahren auf ihm kein Überholen im Rechtssinne dar (s. § 2 Rz 25a, § 5 Rz 20), Dü VRS 107, 109, Ha DAR 75, 277, Janiszewski DAR 89, 410; Messon DAR 83, 283."




    Durch eine Vollbremsung konnte ich das schlimmste gerade noch vermeiden.


    Jetzt aber die Frage, wäre ich in dem Fall hundert Prozent Schuld, Teilschuld oder garnicht Schuld, wenn es doch gekracht hätte.


    die Antwort findest du auch oben in den entsprechenden Paragraphen bzw. deinem Post:
    Du durftest dich da aufhalten, und hast durch die Vollbremsung noch versucht den Unfall zu vermeiden (wärst du so weiter gefahren und hättest es " drauf ankommen lassen" wäre das eine ander Geschichte) ... ergo hat er einfach keinen Schulterblick gemacht, und sich nicht vergewissert ob die Spur frei war.

    '93er Corrado 2.0 16V komplett original


    Member #354 Corrado Club Deutschland e.V. :fahren:

    • Offizieller Beitrag

    Ich halte folgendes dagegen:


    Zitat

    §7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
    :
    :
    (5) In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichungsanzeiger zu benutzen.


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php



    :winking_face:

  • Genau, so einfach und logisch wie man denkt gestaltet es sich leider oft nicht.


    Soetwas wird man vorher auch nicht sagen können und unterscheidet sich von Fall zu Fall.



    Eine Teilschuld würdest du denke ich bekommen, je nachdem wie der Fall ausgelegt wird.

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    • Offizieller Beitrag

    Motu87


    Ja, ist vielleicht ein bisschen falsch ausgedrückt.
    :super:



    golfer


    Und warum nicht?
    Meinst du etwas der von links nach rechts einfach im letzten Moment rüberziehende hat in diesem Fall Vorrang und derjenige, der die Abfahr-Spur benutzt muß damit rechnen?
    Wenn ja, warum?



    EDIT:


    Tatsächlich, der User "Vitalic" würde eine Teilschuld bekommen.


    Warum?
    Darum:
    § 42 Richtzeichen


    Das bedeutet im Klartext das du auf dem Verzögerungsstreifen nicht schneller sein darfst als der Verkehr auf der Hauptfahrbahn.

  • Ein anderer Fall der mir vor ein paar Monaten ein Kopfschütteln entlockt hat.



    Zeitung im Polizeibericht:


    Ein Auto fährt auf die Autobahn auf und wechselt dort gleich auf die 2. Spur, von hinten kommt ein Auto mit 160 km/h an und fährt ihm drauf.


    Der Auffahrer bekommt Teilschuld weil er mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren sei. (keine Geschwindigkeitsbegrenzung oder Kurve)

  • In der kürze liegt die Würze..


    Alter Mann > passt nicht auf da er zum Autofahren wie alle alten Leute einfach nichtmehr taugt > Unfall.Er ist Schuld.Sind immer die in ihrer Neuwagen,unabhängig welcher Marke.Solche Spinner fahren hier jedes mal rumm,dank ABS ist meiner noch heile:face_with_rolling_eyes:


    gruß

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  • Von meinem spontanen Gefühl würde ich sagen es ist rechts überholen, stimmt aber nicht ganz, aber ich muss damit rechnen, dass derjenige noch rechts rüberzieht. So was ist immer beidseitige Schult, weil jeder der beiden aufpassen muss. Der eine beim Spurwechseln, der andere beim "rechts" überholen. :kopfkrat:

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • @Tim16VTT...Tja aber recht haben und recht bekommen sind zweierlei Sachen.;-)


    Solche Fälle enden bei Gericht meistens in einem"Vergleich".


    Gruss...


    Ich bleib aber trotzdem dabei:biggrin:
    Ist aber wirklich so,die fahren manchmal schlimmer als die jüngeren..
    Für solche Fälle kann man ja auch ein Gutachten erstellen lassen,kostet aber glaubig einiges:super:


    Gruß

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