Hallo.
Aus gegebenen Anlass, es ist zwar nichts passiert außer viel Gummirabrieb, aber es würde mich trotzdem mal interessieren.
Ich bin eben von der Autobahn abgefahren, ab da wo man auch abfahren darf, also nicht die durchgezogene Linie.
Vor mir fuhr ein älterer Herr in einem 5er Golf. Er fuhr gerade aus weiter, als ich bereits auf der Abfahrt (komplett) war. Auf höhe seines Seitenspiegels setzte er plötzlich den Blinker und zog rüber.
Durch eine Vollbremsung konnte ich das schlimmste gerade noch vermeiden.
Jetzt aber die Frage, wäre ich in dem Fall hundert Prozent Schuld, Teilschuld oder garnicht Schuld, wenn es doch gekracht hätte.
Greift hier auch das Überholverbot auf der rechten Seite, oder ist es auf der Abfahrt anders geregelt?
Was wäre passiert, wenn hinter mir jemand ebenfalls die Abfahrt genutzt hätte, ich den unfall vermieden hätte, aber der fiktive Hintermann in mich reingekracht wäre. Wer ist in diesem Fall wie schuld ?
MfG