[S] Friedrich Motorsport Gutachten

    • Offizieller Beitrag

    Und wenn der wirklich eine E-Nummer hat gilt folgendes:

    Zitat

    Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitführen?

    Nach der im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.

    Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.

    Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.

    http://www.kba.de/cln_031/nn_125…798438bodyText9

    Einige Polizisten verlangen nämlich trotzdem irgendwie immer einen "Zettel" wo die Nummer in Verbindung mit dem Fahrzeugtyp steht und wollen deshalb eine Mängelkarte ausstellen.
    Dann könnt ihr sie freundlich darauf hinweisen das sie sich beim Tüv oder beim KBA darüber informieren können das dieses Teil an diesem Fahrzeug zugelassen ist.
    Da dieser "Verwaltungsakt" vielen aber zu groß ist versuchen sie es leider fälschlicherweise über eine Mängelkarte.

    Hinweis:
    Auch IHR solltet euch aber dann sicher sein das der verbaute Auspuff, die Spiegel oder die Rückleuchten mit diesem E-Zeichen FÜR EUER FAHRZEUG ZUGELASSEN IST.
    Also nicht einfach einen Auspuff der vielleicht nur für den Honda Civic zugelassen ist (irgendetwas gebrauchtes bei Ebay o.ä. Hauptsache E-Zeichen) unter den Corrado schweißen und auf irgendwelche E-Zeichen hindeuten.
    :nein:
    Und kommt auf keinen Fall auf die Idee irgendwelche Nummern einzustanzen o.ä. denn das ist Urkundenfälschung wird weitaus teurer als ein nicht zugelassener Auspuff.

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, brauchst du kein Gutachten mitführen oder bei der Rennleitung vorlegen das belegt diese Anlage an deinem Corrado fahren zu dürfen. Vorausgesetzt natürlich das ein E- Prüfzeichen vorhanden ist! Wenn die Herren diesen Nachweis wollen, müssen sie ihn selber einholen.

    Gilt dies nur für Esd oder auch für Komplettanlagen?

    Gruß Kuddel

    -- Beitrag erweitert um 10:25 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 10:19 Uhr --

    Die Frage war blöd, hab gerade selber gemerkt! Sorry ... die Nummer steht ja auf dem Esd, somit hat sich der Rest erledigt.

  • Hat jemand ein Teiegutachten für eine Master of Sound anlage?

    Bei mir handelt es sich um einen Auspuffanlage FM VW03 e1 029784

    Könnte mir die jemand peer Mail zukommen lassen?

    Gruß Black

    Hallo. Bin neu hier. Ich benötige das gleiche Gutachten. Kann mir jemand helfen?


    Bei mir handelt es sich um einen Auspuffanlage FM VW03 e1 029784

    Einmal editiert, zuletzt von Nollsen (14. November 2021 um 09:23) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Nollsen mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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