Problem nach Autoverkauf

  • Hallo


    Hab letztens mal mein Winterauto verkauft. Für 400eu ohne Tüv usw.
    Der Käufer kommt ca 300km weit weg und wollte den unbedingt haben, hab ihm gesagt das einiges am Auto zu machen ist. Er ist dann gekommen hat sich das Auto angeguckt ist ne runde gefahren und wollte den Wagen dann auch haben.
    Hatte aber nicht genug Kohle mit und wollte den auf 2 mal bezahlen. Da ich den eh noch abmelden musste hab ich zugestimmt die Papiere behalten und er hat den dann angezahlt und mit Roter Nummer mitgenommen.
    Ich hab da ding dann abgemeldet und er meinte er bräuchte dringend die Papiere um den Tüv fertig zu machen usw. Hat mir dann nen Foto eines Überweisungsbelegs von nem Automaten geschickt worauf ich davon ausgegangen bin das er das auch Überwiesen hat. Ist aber nicht passiert.
    Hab keinen Vertrag gemacht oder so und melden tut der sich auch nicht mehr.
    War da wohl zu gutgläubig...
    Meine Frage ist, kann ich da irgendwas machen um ans Geld zu kommen ??


    MfG

    Golf 1 GL Bj 82 MKB GF 1.3 60 PS 47tkm
    Corrado G60 Bj 88 MKB PG 160 ps 253tkm
    Corrado G60 Bj 90 MKB PG 160 ps 180tkm

  • Und wenn Mutter Theresa gekommen wäre!!
    Bargeld und Vertrag. Wer schreibt der bleibt !!
    Der hat dich sauber über den Tisch gezogen.
    Ab zu den Sheriffs.
    Viel Glück

  • Tja nachher ist man immer schlauer... Könnte mich auch selber in Hintern beissen aber jetzt isses eben passiert so. Und wenn der nicht so weit weg wohnen würde hätte ich da mal eben kurz vorbei geschaut. Naja mal sehen was sich machen lässt hab die ganzen E-mails noch usw. Ist sicher auch die sauberere Variante.
    Danke für die Tipps


    MfG

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  • Denke auch, dass du mit dem Schriftverkehr als Beleg ein Stück weiter kommen kannst - befürchte allerdings, dass dir die Polizei da nicht viel weiterhelfen wird. :frowning_face:


    Soweit ich weiß ist Zahlungsverzug bezüglich eines Kaufvertrages (ist auch ohne Schriftform einer) kein Straftatbestand, d.h. das wirst du wohl eher zivilrechtlich klären müssen.
    Der normale Ablauf ist zunächst mal mahnen. Wenn dies ohne Erfolg ist, hast du zwei Optionen, entweder ein gerichtliches Mahnverfahren oder die Mahnung durch einen Anwalt bzw. ein Zivilrechtsprozess.


    Der Prozess (Option 2) wird dich wohl mehr kosten, als die ganze Sache wert ist.


    Das gerichtliche Mahnverfahren (Option 1) kannst du, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ohne Anwalt machen und hat den Vorteil, dass es dich billiger kommt, da die Kosten normalerweise wesentlich geringer sind. Wie das genau abläuft, was es kostet und wie der gerichtliche Mahnbescheid zum Vollstreckungsbescheid wird, solltest du einfach mal beim für dich zuständigen Amtsgericht nachfragen.


    Kann mich aber auch komplett irren - also ruhig mal bei der Polizei versuchen (das kost ja erst mal gar nix) - wenn die aber ablehenen, würd ich mich auf jeden Fall mal über Option 1 erkundigen. Für solche Auskünfte gibt es auf dem Gericht normal eine extra Stelle, die dir gern erklären wies läuft und was zu beachten ist. (kost auch nix)

  • So heute bei der Polizei gewesen und ne Anzeige gemacht mal sehen was da wird.
    MfG

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  • Die Anzeige ist wegen Betrug, und wenn das vorn Richter geht kann ich da direkt meine forderung geltend machen. In NRW geht das so nennt sich 2in1. Heisst ich muss da nicht erst zivilrechtlich nachhaken.
    MfG

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  • Also wenn einer schon lächerliche 400 Euro auf Raten zahlen will, hätte ich ihm schon einen schönen Tag gewunschen.



    Hat mir die Ohren voll gejammert von wegen hätte grade Theater mit der Ollen usw und müsste dringen en Auto haben wegen Arbeit usw.
    War eigentlich so vom reden nicht irgend son Spinner oder so. Kommt aus Thüringen.
    Und ich hätte den Brief ja auch weiter behalten.
    Naja was solls ...kann er sich erstmal damit rumschlagen. Zur not hol ich die Karre wieder is ja noch meine solange er nicht bezahlt hat.
    Wenn er den durchen Tüv hat hab ich wieder en schönes Winterauto.


    Ich meld mich wenns was neues gibt ....Ein Ordentliches Geschäft kann man wohl heute nur noch mit 2 Seiten Vertragsgedöns machen ...und selbst dann is man nicht sicher.


    MfG

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  • ...Zur not hol ich die Karre wieder is ja noch meine solange er nicht bezahlt hat.
    Wenn er den durchen Tüv hat hab ich wieder en schönes Winterauto...


    Bedenke das ER den Brief hat und es KEINEN Vertrag gibt.
    Somit ist das Auto eigentlich seins! Er kan behaupten das er bezahlt hat...


    andreas

  • Naja dann hätte er ja nix überweisen brauchen und Geldeingang seiner seite is ja nachweislich nicht erfolgt.
    Zur not hab ich noch den Ersatzschlüssel und bei uns wird immer Autocross gefahren...


    MfG

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  • Also , wer den Brief besitzt, dem gehört auch das Auto!
    Mit der kohle sieht es wohl schlecht aus!
    Da muss man schon bar und alles bezahlen wenn es um 400 euro geht!
    Mfg

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