Corrado wieder anmelden, TÜV 03/2008 abgelaufen

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe meinen Corrado im April 2008 abgemeldet und so lange steht er schon in der Garage.


    Der TÜV lief in 03/2008 ab. Wie sieht das denn nun aus: Ich möchte ihn in den nächsten Wochen wieder flott machen. Es sind ja die Plaketten abgekratzt. Bevor ich ihn wieder auf der Straße fahren darf, brauche ich ja TÜV. Um die Plakette zu bekommen, müssten aber die Bremsen gemacht werden - vorne und hinten und komplett.


    Wie gehe ich denn da vor?
    Zuerst zulassen? Aber ohne TÜV...
    Oder mit einem Anhänger in die Werkstatt, Bremsen machen lassen und dann gleich den TÜV dazu?


    Wie ist denn die Vorgehensweise?


    Oder denke ich zu kompliziert?


    Wie auch immer...vielen Dank schon mal.


    Gruß Daniel

    _______________________________________________
    seit 2001: 16V, moonlightblue perleffekt,
    seit 2011: G60, tornadorot, original

  • Ohne gültigen TÜV(und auch AU) ist eine Zulassung nicht möglich. Solltest du schon eine Doppelkarte haben, ist es möglich mit einem alten Kennzeichen, welches mal auf dich zugelassen war, auf direktem Weg zur Zulassungsstelle zu fahren...(ev. ist ja direkt daneben eine Werkstatt;))

    • Offizieller Beitrag

    Hole dir einfach Kurzzeitkennzeichen, fahre dann mit dem Wagen in die Werkstatt und laß die Bremse machen. Du könntest es so timen das der Tüv dann direkt in der Werkstatt mitgemacht wird. (der Tüv kommt i.d.R. 1x oder 2x in der Woche zu den Werkstätten) Wenn du das nicht möchtest läßt du ihn nur reparieren und fährst danach selber zum Tüv. Anschließend fährst du zur Zulassungsstelle und meldest ihn richtig an.


    Feddich.....

  • Hole dir einfach Kurzzeitkennzeichen, fahre dann mit dem Wagen in die Werkstatt und laß die Bremse machen. Du könntest es so timen das der Tüv dann direkt in der Werkstatt mitgemacht wird. (der Tüv kommt i.d.R. 1x oder 2x in der Woche zu den Werkstätten) Wenn du das nicht möchtest läßt du ihn nur reparieren und fährst danach selber zum Tüv. Anschließend fährst du zur Zulassungsstelle und meldest ihn richtig an.


    Feddich.....


    Ist wahrscheinlich die beste Lösung. Wenn du den dann auch anmelden willst, bekommst du i.d.R. auch die Gebühr für die KZK bei deinem Versicherer gutgeschrieben. Das aber vorher unbedingt abklären.

  • Ich hatte das Problem auch nach dem winter, ich Habe den wagen dann wie oben schon mal gesagt, mit Kurzzeitkennzeichen angemeldet und bin zum Tüv gefahren! mein Problem war dann aber, das er nicht durch den Tüv gekommen ist und ich mir dann nochmal zur wiedervorführung kurzzeitkennzeichen holen musste =(... aber dann hats endlich geklappt und dann gings zum anmelden.

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  • Am besten gehts wenn du ihn zuerst zur Werkstatt bringst (Abschleppen)und ihn dort reparieren läßt, ggt auch noch TÜV-relevante Mängel abstellen läßt. Dazu vorher schriftlich Termin mit TÜV Abnahme von der Werkstatt geben lassen. Manchmal dauert es länger als 5Tage wenn mal was bestimmtes nicht so schnell geliefert oder repariert werden kann. Wenn die Werkstatt TÜV anbietet dort machen oder mit TÜV fertigen Auto dann zum TÜV. Somit passiert dir das nicht wie bei VR6-Lee und das Kennzeichen kannst du immer noch holen wenn repariert ist und du den TÜV dort nicht machen kannst.

  • Du darfst nicht zugelassene Fahrzeuge auch nicht abschleppen.


    Ja, das wäre heikel. Das heißt bei einem nicht angemeldeten Auto nämlich nicht "abschleppen", sondern "schleppen" und da sind auch wieder viele Bedingungen dran geknüpft, da das zu schleppende Auto dann als 2-achsiger Anhänger gesehen wird etc...

  • Okay, vielen Dank!


    Da muss ich dann mal schauen was mich günstiger kommt. Einen Anhänger auszuleihen oder das Kurzzeitkennzeichen zu besorgen...


    Danke noch mal!

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  • Hole dir eine EVB-Nummer von deiner Versicherung, dann ab zum Straßenverkehrsamt und Kurzzeitkennzeichen drucken lassen. Jetzt kannst du 5 Tage lang alles erledigen und dir die fünf Tage nach einer (wie in deinem Fall ) Neuzulassung anrechnen lassen.

    Gruß Marco :verbeuge:Corrado 16V Turbo, Golf 1 Cabrio, Caddy 14d und V8 mit Stern:verbeuge:

  • Du darfst mit einem Abgemeldeten Fahrzeug eine fahrt zur Werkstatt machen danach zum TÜV und eine Fahrt zur Zulassungsstelle! Darfst aber keine Umwege machen oder noch schnell was erledigen!

    92er Corrado VR6 ABV Sonntagsauto
    96er Passat 16V ABF Variant Winterauto
    00 BMW 525tds Touring Alltagssommerauto
    83er Golf 1 GG Sontagsauto

  • Du darfst mit einem Abgemeldeten Fahrzeug eine fahrt zur Werkstatt machen danach zum TÜV und eine Fahrt zur Zulassungsstelle! Darfst aber keine Umwege machen oder noch schnell was erledigen!


    ??? Wo steht das denn??? Das wär mir ja neu, dass man mit nem unangemeldetem Fahrzeug auf die Straße darf!


    gruß
    klotzii

  • Du darfst mit einem Abgemeldeten Fahrzeug eine fahrt zur Werkstatt machen danach zum TÜV und eine Fahrt zur Zulassungsstelle! Darfst aber keine Umwege machen oder noch schnell was erledigen!


    ??? Wo steht das denn??? Das wär mir ja neu, dass man mit nem unangemeldetem Fahrzeug auf die Straße darf!


    gruß
    klotzii


    Nur zur Zulassungsstelle darf man fahren , sonst nichts . So hat mir meine Versicherung gesagt , aber die alten Nummernschilder müssen drauf .

    Ich fahre einen Corrado , weil ich weiß was gut für mich ist!:ok:

  • hmmm...na da will ich nicht aufgehalten werden... is bestimmt dann wieder immer ne auslegungs-sache von den Grünen...


    wie gesagt, Kurzzeitkennzeichen, des is des was ich auch machen werd...


    Ciao
    klotzii

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  • Zu deiner Werkstatt darfst du fahren wo auch der TüV gemacht wird! danach darfst du auch zur Zulassungsstelle! Die Alten Kennzeichen müssen drauf sein!


    so war es noch vor 3 Jahren in Bayern!

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  • sooo...da ich das nicht glauben konnte, hab ich mich jetz grad schlau gemacht(mir steht ja ähnliches bevor!):


    also, man darf WENN man eine Bestätigung der Versicherung hat(früher Doppelkarte, heute nur noch ne Nummer) den Wagen zur Zulassungsstelle, bzw vorher zum Tüv oder dahin wo Tüv gemacht wird, fahren. Aber NUR wenn man diese Bestätigung hat! Schilder müssen nicht dran sein. (wenn man den z.b. ohne Schilder gekauft hat oder so...)


    Echt krass, hätt ich nicht gedacht, dass des erlaubt ist. Haben mir aber Versicherungsvertreter, Tüv und Polizei gerade bestätigt!


    hoffe ich konnte dadurch helfen.


    gruß
    klotzii

  • sag ich doch!


    Das er eine Versicherung hat er ja gesagt!

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  • Um genau zu sein, Was sehr wichtig für den Versicherungsschutz ist, Fahrten müssen von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sein.


    § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO:
    "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind..."
    Andererseits bestimmt § 9 Satz 1 KfzPflVersVerordnung:
    "Sagt der Versicherer durch Aushändigung der zur behördlichen Zulassung notwendigen Versicherungsbestätigung vorläufigen Deckungsschutz zu, so ist vorläufiger Deckungsschutz vom Zeitpunkt der behördlichen Zulassung des Fahrzeuges ... an bis zur Einlösung des Versicherungsscheins zu gewähren."
    Um hier für die Beteiligten Klarheit zu schaffen, sollten die vorläufigen Deckungszusagen eine entsprechende Formulierung enthalten, wie z. B.:
    "Gilt auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen nach § 23 Abs. 4 Satz 7 StVZO"

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