Das is aber sehr weit ausgelegt...
Nach dem Wisch den ich hier liegen habe, muß die Änderung 20 Jahre her sein, und auch eingetragen sein. Zeitgenössisches Zubehör was keiner Eintragung bedarf ist jederzeit montierbar.
Naja, aber das scheint ja wirklich Auslegungssache des Prüfers zu sein... Wie immer bei Eintragungen.