Mit gebörtelten Radläufen eine H-Zulassung?

  • Das is aber sehr weit ausgelegt...

    Nach dem Wisch den ich hier liegen habe, muß die Änderung 20 Jahre her sein, und auch eingetragen sein. Zeitgenössisches Zubehör was keiner Eintragung bedarf ist jederzeit montierbar.

    Naja, aber das scheint ja wirklich Auslegungssache des Prüfers zu sein... Wie immer bei Eintragungen.

    • Offizieller Beitrag

    Habe dazu folgendes gefunden:
    http://www.schellong.de/div/Hanforderungen.pdf

    Unter Ramen und Fahrwerk:

    Also schon recht harte Anforderungen.
    Der Corrado hat eine selbsttragende Karosserie, demnach müssten die hinteren Radläufe auch mit zum Rahmen gehören.
    Also ich denke mal das gebördelte Kanten nicht erlaubt sind.

  • Zitat

    Das Oldtimerkennzeichen (auch H-Kennzeichen genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. [...] Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

    In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.

    Quelle: Wikipedia.de

    Stand damals auch vor dem Schritt, meinem 71er 1302 ein H-Kennzeichen vepassen zu lassen. Prinzipiell ist Tuning kein K.O.-Kriterium, die Betonung liegt hier wohl auf dem Wörtchen "zeitgenossisch". Zitat des Sacherständigen, der meinen (100% originalen) Käfer damals begutachtet hat: " Das KFZ muss es wert sein, als automobilhistorisches Kulturgut erhalten zu bleiben". Theoretisch kann daher in ein paar Jahren auch ein Rieger-GTO-verspoilerter Corrado das "H" bekommen.
    In meinen Augen sollte die Gewichtung aber tatsächlich auf Originalität und Zustand fixiert werden.

    MfG

    Pe

    BTW: Mein Käfer hat das "H" nicht mehr bekommen. Vorfahrt achten nicht beachtet. Überlegt euch gut, wen ihr mit eurem Auto fahren lasst. :frowning_face:

  • Johnny Flash: Klar gibt es Richtlinien aber jeder Prüfer hat eben einen Spielraum und da gehören die Radläufe dazu. Hab grad einen bekannten der beim TÜV arbeitet am Phone und der meint die Radkanten sind kein Prob.

    Mein Ex-Kollege hat ein Prinz TTS der neu augebaut ist mir Fahrewerk und allem und hat "H" Kennzeichen weil es solche Umbauten ja auch zu Zeiten des TTS gab.

  • Corradoman
    Danke dir, entschuldige. Irgendwie fand ich passte das ganz gut :winking_face: Aber hast recht, mach ich net mehr.

    Ansonste, jau werden wa mal in nicht mal mehr 10 jahren sehen was bei raus kommt :) Angst vor verschleiß und rost hab ich net. Nur vor den anderen fahrern..
    Danke euch allen!

  • Eigentlich sind gebörtelte Kotflügel nix anderes als verbogenes Blech. Muss ein wagen in tip top Zustand sein, wenn der abgenommen wird??? Immerhin hat der ja schon 20 Jahre auf dem bucken. Wenn ich also eine riesen Beule im Dach hätte, die aber auf keine Funktion einen einfluss hat, würde das ja wohl auch durch gehen. Warum sollte das dann nicht auch bei den Kotflügeln so sein. Beeinflusst ja nichts und ist nur verbogenes Blech.

    Und mit dem Tuning... Man kann sich jetzt einen 1er Golf kaufen, alle original Pirelli Teil sich besorgen, verbauen und er wird sein H bekommen. Da es ein Tuning ist, was es damals auch schon gab. Wie auch schon oben mit dem GTO erwähnt. Nur das wird noch eine zwei Jahre dauern. Ein Rieger GTO Corrado sit auf jedenfall historisch wertvoll. Gab ja nicht so viele und alles GTO umbauten sind irgendwie kultig.

  • Und mit dem Tuning... Man kann sich jetzt einen 1er Golf kaufen, alle original Pirelli Teil sich besorgen, verbauen und er wird sein H bekommen. Da es ein Tuning ist, was es damals auch schon gab. Wie auch schon oben mit dem GTO erwähnt. Nur das wird noch eine zwei Jahre dauern. Ein Rieger GTO Corrado sit auf jedenfall historisch wertvoll. Gab ja nicht so viele und alles GTO umbauten sind irgendwie kultig.

    Sowas muß ja auch nicht zwingend gesondert eingetragen werden. Bzw. es ist schon eingetragen..(20Jahre)

  • Ganz überspitzt gesagt: Diejenigen die heute noch bei einem wirklich gut erhaltenen Modell die Radläufe bördeln oder noch andere Karosserieveränderungen vollziehen, die werden sich mit der Problematik "H-Kennzeichen" nicht mehr auseinander setzen müssen, weil sie dann schon lange was anderes fahren...


  • Mich jedenfalls würden angelegte Kanten trotz -H- ankotzen...

    Aber so was von...;)
    Eine wirkliche eindeutige Antwort bekommen wir da nur von einer Person, die das beruflich macht.
    Hier kommen doch als nur so Sachen wie:"Ein Bekannter...", "Ich habe gehört..."
    Das sind doch keine repräsentativen Aussagen.

  • Kiddow, du hast scheinbar Beitrag 22 nicht gelesen, bzw den darin enthaltenen link...

    Da hast du Recht. Den Link hab ich nciht gelesen.
    Aber jetzt :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Finde das die Vbeschreibung sehr frei für den Prüfer ausgelegt ist. Wie hier schon öfters gesagt wurde, liegt da auch viel in den Händen des Prüfers.
    Laut der einstufung von 3, sind Gebrauchsspuren, die dem alter entsprechen, OK. Es ist ein Auto und da kommen halt nunmal auch Beulen rein.
    Über die Karosserie steht dann wiederum, das sie in einem tadellosen Zustand sein muss. Jetzt liegt es halt an dem Prüfer, wie er es auslegt.


    Bin halt von den Ratten ausgegangen. Die haben ja auch teilweise H Kennzeichen und sind verbeult ohne ende...

    Sagen wir es so. ist die beule in Laufe der erste 10 Jahre dazu gekommen, zählt sie auch als Historisch :winking_face:


    In dem Text ist immer von 30 Jahren die Rede. Das wären dann ja Oldtimer. Der Corrado wäre erst mal nur Jungtimer, da er erst 20 Jahre auf'm Buckel hat. Sind da dann auch die gleichen Auflagen???

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