Hi, mit wurde heute mit einem anwalt gedroht, wenn ich meiner negative bewertung nicht zurückziehe.
Vorgeschichte: Ich habe für meine Süße eine Playboyjacke für 18€ ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand, zitat: DIE PLAYBOY SWEATJACKE WURDE (SELTEN) GETRAGEN,IST JEDOCH IN EINEM SUPER ZUSTAND,SERH LEICHTE GEBRAUCHSSPUREN (LASSEN SICH NIE VERMEIDEN) KEINERLEI LÖCHER NICHTS KAPUTT DRAN-WIE GESAGT SUPER ZUSTAND"
Artikelnummer 200247011045 wer es nachlesen möchte. Nun ist die Jacke dann gekommen und war total verwaschen und ausgebleicht was auf den Bilder nicht zu erkennen ist. Ich war mit dem Stück sogar bei einer Wäscherei und die haben mir bestätigt das die Jacke verwaschen ist. Dann habe ich den Verkäufer angeschrieben und wollte mein Geld zurück, aber er stellte sich quer (langer kontakt über ebay) und daraufhin habe ich ihn folgendermaßen negativ bewertet: "Artikel nicht wie beschrieben, keine Einsicht beim Verkäufer. Schade..."
Nun folgte eine Positivebewertung der Verkäüfers mit folgendem Text: "!VORSICHT KÄUFER LÜGT!will KAUFPREISERSTATTUNG ERZWINGEN u.DROHT NEGATIV AN!"
Dies kommentierte ich wiefolgt:"Totaler Schwachsinn.User weiß schon warum die Berwetungen Privat sind! Peinlich!"
Seid meiner Bewertung ist das Profli der Verkäufers Privat, also meine Bewertungn icht mehr lesbar. Das einzige was halt zu sehen ist das sie negative bewertungen hat und zwar 6 Positive und 5 Negative!
So und nun kam heute diese Email:
Sehr geehrter Herr André Gawenat Koblenz,1.09.08
Ihr Verhalten ist mir absolut unverständlich.
Zur Sache:Ihre Bewertung ist gelogen!Sie kaufen und verlangen Dinge die von mir nicht angegeben waren obwohl Sie gemäß Leistungsbeschreibung/Zahlungsbedingen klar alles an Ware die Ihnen zustand erhalten haben!
Trotzdem bewerten Sie NEGATIV und denunzieren mich ÖFFENTLICH, indem Sie völlig grundlos Behauptungen aufstellen!!?
Das ist schlichtweg gelogen,ich habe Ihnen bereits alles hierzu (Nachweißlich) mitgeteilt
Sie verdrehen hier
total die Tatsachen und wollen mit Ihrer falschen Darstellung ganz
bewusst meinen Ruf schädigen.An Ihrem Verhalten auch teils gegenüber anderen Mitgliedern lässt
sich eine gewisse Boshaftigkeit bereits erkennen, nur diesmal sind Sie
an den Falschen geraten, denn ich werde diese Straftat so nicht
hinnehmen und auch zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Sie haben nicht einen Beweis für Ihre Behauptungen, denn ich habe unsere
Korrespondenz in Textform vorliegen, ich war weder unfreundlich zu
Ihnen,noch habe ich Ihnen etwas unterschlagen!
Ich habe Sie nunmehr aufzufordern im Ergänzungskommentar sich für Ihre
Falschaussage zu entschuldigen und Ihre abgegebene Negative über ebay
entfernen zu lassen. Ich setze Ihnen dafür eine Frist bis 05.09.2008,
bis 20:00 Uhr.
Sollten Sie der Meinung sein diese fruchtlos verstreichen lassen zu
müssen, werde ich ohne weitere Vorankündigung die Angelegenheit meinem
Anwalt übergeben, sowie per richterlicher Verfügung meinem Verlangen
Nachdruck verleihen.
Mit freundlichen Grüßen
Flöck
Ist das nur Angstmacherei oder ist das sein gutes Recht?