eBay: Klage wegen negativer Bewertung?

  • Hi, mit wurde heute mit einem anwalt gedroht, wenn ich meiner negative bewertung nicht zurückziehe.
    Vorgeschichte: Ich habe für meine Süße eine Playboyjacke für 18€ ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand, zitat: DIE PLAYBOY SWEATJACKE WURDE (SELTEN) GETRAGEN,IST JEDOCH IN EINEM SUPER ZUSTAND,SERH LEICHTE GEBRAUCHSSPUREN (LASSEN SICH NIE VERMEIDEN) KEINERLEI LÖCHER NICHTS KAPUTT DRAN-WIE GESAGT SUPER ZUSTAND"
    Artikelnummer 200247011045 wer es nachlesen möchte. Nun ist die Jacke dann gekommen und war total verwaschen und ausgebleicht was auf den Bilder nicht zu erkennen ist. Ich war mit dem Stück sogar bei einer Wäscherei und die haben mir bestätigt das die Jacke verwaschen ist. Dann habe ich den Verkäufer angeschrieben und wollte mein Geld zurück, aber er stellte sich quer (langer kontakt über ebay) und daraufhin habe ich ihn folgendermaßen negativ bewertet: "Artikel nicht wie beschrieben, keine Einsicht beim Verkäufer. Schade..."
    Nun folgte eine Positivebewertung der Verkäüfers mit folgendem Text: "!VORSICHT KÄUFER LÜGT!will KAUFPREISERSTATTUNG ERZWINGEN u.DROHT NEGATIV AN!"
    Dies kommentierte ich wiefolgt:"Totaler Schwachsinn.User weiß schon warum die Berwetungen Privat sind! Peinlich!"
    Seid meiner Bewertung ist das Profli der Verkäufers Privat, also meine Bewertungn icht mehr lesbar. Das einzige was halt zu sehen ist das sie negative bewertungen hat und zwar 6 Positive und 5 Negative!
    So und nun kam heute diese Email:


    Sehr geehrter Herr André Gawenat Koblenz,1.09.08

    Ihr Verhalten ist mir absolut unverständlich.
    Zur Sache:Ihre Bewertung ist gelogen!Sie kaufen und verlangen Dinge die von mir nicht angegeben waren obwohl Sie gemäß Leistungsbeschreibung/Zahlungsbedingen klar alles an Ware die Ihnen zustand erhalten haben!


    Trotzdem bewerten Sie NEGATIV und denunzieren mich ÖFFENTLICH, indem Sie völlig grundlos Behauptungen aufstellen!!?


    Das ist schlichtweg gelogen,ich habe Ihnen bereits alles hierzu (Nachweißlich) mitgeteilt
    Sie verdrehen hier
    total die Tatsachen und wollen mit Ihrer falschen Darstellung ganz
    bewusst meinen Ruf schädigen.An Ihrem Verhalten auch teils gegenüber anderen Mitgliedern lässt
    sich eine gewisse Boshaftigkeit bereits erkennen, nur diesmal sind Sie
    an den Falschen geraten, denn ich werde diese Straftat so nicht
    hinnehmen und auch zivilrechtlich dagegen vorgehen.
    Sie haben nicht einen Beweis für Ihre Behauptungen, denn ich habe unsere
    Korrespondenz in Textform vorliegen, ich war weder unfreundlich zu
    Ihnen,noch habe ich Ihnen etwas unterschlagen!


    Ich habe Sie nunmehr aufzufordern im Ergänzungskommentar sich für Ihre
    Falschaussage zu entschuldigen und Ihre abgegebene Negative über ebay
    entfernen zu lassen. Ich setze Ihnen dafür eine Frist bis 05.09.2008,
    bis 20:00 Uhr.
    Sollten Sie der Meinung sein diese fruchtlos verstreichen lassen zu
    müssen, werde ich ohne weitere Vorankündigung die Angelegenheit meinem
    Anwalt übergeben, sowie per richterlicher Verfügung meinem Verlangen
    Nachdruck verleihen.


    Mit freundlichen Grüßen
    Flöck


    Ist das nur Angstmacherei oder ist das sein gutes Recht?

  • Schon lustig zu lesen, aber was will er den damit erreichen. DU hast die Jacke, die Jacke ist verwaschen und entspricht nicht der Auktions beschreibung. Ich würde es drauf ankommen lassen.

  • Er will, das ich die Bewertung zurückziehe. Habe gerade schon mit meinem Nachbarn geredet und er meinte ich solle mal beim Verbraucherschutz vorzusprechen. Die können mir da sicherlich weiterhelfen.

  • Ich denke seine leider nicht mehr einsehbaren schlechten Bewertungen sprechen ja dann wohl eher gegen den Kandidaten..... Wie es aussieht mit Beleidigung und ähnlichem kann ich nicht sagen, aber würde mir disbezüglich trotzdem einen rat einholen..... ist ja genauso als wenn jmd. dir etwas klaut, du ihn zur strecke bringst,Er sich dabei verletzt und Du dann den Mist mit der Körperverletzung hast, oder so ähnlich... so stelle ich mir das grade vor


  • Ist das nur Angstmacherei oder ist das sein gutes Recht?


    Klingt nach leeren Drohungen (typisch für unseriöse Leute/Firmen). Wenn Du Dich im Recht fühlst, würde das ignorieren (sonst evtl. auch;)). Wegen 18€ wird sich wohl kein Anwalt / Gericht damit beschäftigen.
    Kannst ja nochmal einen unbeteiligten Dritten über die ganze Sache schauen lasen.

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  • Auch wenn du es wolltest aber du kannst (noch) keine Bewertungen zurückziehen denn das kann nur Ebay. "Noch" deswegen weil es wieder eingeführt werden soll.


    Du könntest aber mal ein bisschen im Ebay-Forum stöbern was man da am besten machen kann denn du bist damit nicht alleine.

  • Haha das ja geil.
    Ich würd ihm schreiben, das er da mit seinem anwalt kommen kann, der kann die bewertung auch nicht zurücknehmen.
    Ansonsten Geld zurück + Rückporto.und dann würd ich seh zurücknehmen.

  • Da du ja die Jacke hast... und wenn sie verwaschen ist wie du sagst, dann würd ich mir da keine Sorgen machen. Außerdem tippe ich eher darauf das es eine leere Drohung ist, solange da nix vom Anwalt oder von ebay kommt brauchst dir kein Gedanken zu machen.


    In seiner Artikelbeschreibung steht "super Zustand"... ich würd versuchen das Geld wieder zurück zu bekommen... Verwaschen bei nem Markenartikel = wertlos. Meld dich mal bei ebay die werden dir da sicher weiterhelfen können.

  • Zitat

    Meld dich mal bei ebay die werden dir da sicher weiterhelfen können.


    Schon mal probiert über Ebay irgentetwas zu klären ? Kannst du voll vergessen, hab vieles schon durch auch minutenlange Telefonate mit den scheice teuren Hotline usw...


    Die Vermitteln nur aus dem Rest halten sie sich raus, das beste was man im Geschäft machen kann

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  • Würde ich auch sagen, du hast ja noch die Wäschereikraft die dir das bestätigt hat, das die verwaschen ist.
    Schreib zurück, du wartest schon sehnsüchtig auf den Brief vom Anwalt.
    Wie schon gesagt wurde, macht kein Anwalt was, wenn es um eine Bewertung geht. Das Geschäft ist abgewickelt, und damit der Vertrag erledigt. Die Bewertungen sind ja dazu da, um seine erliche Meinung zuschreiben, das hast du getan, mehr nicht.
    Im Gegenzug hat er dich ja eher Beleidigt und der Lüge bezichtigt.
    Hebt sich also auf.


    Keine Angst es passiert definitiv nichts.

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • Lass Dir mal keine Angst einjagen von dem Verkäfer! Genau das will er ja erreichen!!! Ich würde es auch drauf ankommen lassen und ich bin mir sicher, Du kommst damit durch!!! Wünsch Dir aber auf diesem Wege alles Gute!!! Echt hammer assig sowas....:-(
    Gruß Goose

    !! ACHTUNG G60 !! :uaarg:
    Kinder und Kleintiere vom Ansaugbereich fernhalten! :huch:
    RS G-Lader,Chip, gr.LLK, 9x16 CR7, Clean Front, Blinker vs. Scheinw., schw.Rückl. usw.

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  • man kann dir gar nichts..´
    ich hätte mit meinem standard-spruch drauf reagiert:
    rechtlichen schritten ihrerseits sehe ich gelassen entgegen..
    mfg...


    so einfach ist das


    mfg
    steffen

    UNION BERLIN:super:
    Kranker Haufen:coolsein:
    Alltag - 11er CC 2,0TSI / Sommer - 93er Corrado VR6

  • Also das er/sie dir garnichts kann sollte man auch nicht so pauschal in den Raum werfen wenn man den genauen Wortlaut der Bewertung nicht kennt.
    Sollte die Bewertung in irgendeiner Form beleidigend oder geschäftschädigend sein kann sehr wohl etwas unternommen werden.(kommt immer darauf an wie ein Richter das sieht)
    Im übrigen sind durchaus auch schon Anwälte in solchen Fällen aktiv geworden also bitte nicht einfach sagen das da keiner was machen würde oder das nichts dabei raus kommt.
    Das ist gefährliches (teures) Halbwissen gepaart mit Dummheit.


    Sollte jetzt auch wieder die "Elite" meinen mich als paragraphenreitenden Klugscheisser der Korinthen kackt betiteln zu müssen, dann bitte, tut euch keinen Zwang an.

  • Das möchte doch keiner, denn in gewisser Weise hast Du recht.


    Doch gehen wir das mal durch.Er hat etliche negative Bewertungen und macht jetzt wegen einer solchen ein Fass auf...


    Zitat

    "Artikel nicht wie beschrieben, keine Einsicht beim Verkäufer. Schade..."


    Was daran geschäftsschädigend?

  • ich glaube nicht, das er einen anwalt anschalten würde. zumindest für 18 euro nicht, außer er hat ne rechtschutz. der anwalt wird dann sicherlich nur ein kleines schreiben aufsetzen, wenn du nicht, dann blabla ... aber am ende wirds wegen geringfügigen streitwert eingestellt... hin oder her, du hast die ebaybeschreibung, du hast den emailverkehr, du hast den beweis deiner reinigung (schriftlich?) und du hast mindestens einen augenzeugen, der bei der öffnung des paketes mit dabei war und den schaden bezeugen kann... nicht das der typ meinen könnte, du hättest die jacke verwaschen...


    ich denke das es ein letzter versuch ist, mit gescheiter wortwahl einzuschüchtern, um zumindest eine seiner schlechten bewertungen loszuwerden... wenn er das mit den anderen gemacht hätte, zumindest mit erfolg, hätte er keine 5negativen bewertungen :winking_face: da wäre es für ihn besser, einfach ein neues profil anzulegen...


    also mach dir keinen kopf, schau was er macht, dann kannst du immernoch reagieren.
    im vergleich kannst du ihm ja auch anbieten: geld zurück gegen neg bewertung < das wäre das beste für dich

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