Vor etwa 1,5 Monaten bin ich einem Streifenwagen in die Seite gefahren.
Die sind bei Rotlicht mit Blaulicht und Martinshorn übergefahren.Der Einsatzwagen kamm von links und auch links genau vor der Ampel stand die Straßenbahn.Die Sirene habe ich erst 1-2 sekunden vor dem Aufprall gehört,wobei ich natürlich zu erst in den Rückspiegel geschaut habe und dann tauchte der Wagen schon mitten auf der Fahrbahn auf.Bin voll in die Eisen,aber da ging nix mehr.
Der Schaden wurde auf 2400euronen geschätzt und heute bekamm ich ein Schreiben in dem die Schuldverteilung 70:30 angegeben ist.Wobei ich die 70% Schuld bekommen habe.Na bin ich den bekloppt....die klauen mir die Vorfahrt und ich bin dann auch noch Schuld.
Begründung sei,dass ich weitergefahren bin als ich die Sirene gehört habe.Na was soll ich den machen,sofort voll in die Eisen gehen,hinter mir sind auch noch Autos.Auch wenn,mit 1sek Reaktionszeit und 25m Bremsweg bei 50kmh,ist es eh unmöglich.
Ach ja,und der Streifenwagen hat sich "natürlich" unter äußerster Vorsicht an die Kreuzung herangetastet,NATÜRLICH....nur warum stand der dann mit in der Kreuzung,so dass ich keine Ausweichmöglichkeit hatte.
Warum ich das hier erzähle.Ich dachte die Sache sei ganz klar,aber nun müsste ich wohl vor Gericht und da ich keine Mobile RSV habe,muss ich den Anwalt erstmal aus der eigenen Tasche zahlen.Da der Einsatzwagen einen Schaden von 984€ hat und die 70% davon sich mit den 30% von meinem Schaden ausgleichen,bleibe ich noch auf den Gutachtenkosten sitzen.
Nun ist es so,dass mein Auto als Totalschaden begutachtet wurde und ich damit 2 Wochen Beschafungszeit habe,die ich aber noch nicht geltend gemacht habe.Kann ich diese geltend machen und wie hoch würden diese Ausfallen? Mietwagen habe ich ja keinen verlangt.
Wenn am Ende 70 zu 30% für mich ausgehen würden,wie setzen sich dann die kosten zusammen.Wer muss den Anwalt bezahlen.Bekomme ich die 2 Wochen Beschaffungszeit komplett erstattet? damit könnte ich wenigstens den Anwalt bezahlen.
Wer ein wenig Ahnung von hat,könnte mir ja den Sachverhalt schildern.