Kollision mit einem Einsatzwagen

  • Vor etwa 1,5 Monaten bin ich einem Streifenwagen in die Seite gefahren.
    Die sind bei Rotlicht mit Blaulicht und Martinshorn übergefahren.Der Einsatzwagen kamm von links und auch links genau vor der Ampel stand die Straßenbahn.Die Sirene habe ich erst 1-2 sekunden vor dem Aufprall gehört,wobei ich natürlich zu erst in den Rückspiegel geschaut habe und dann tauchte der Wagen schon mitten auf der Fahrbahn auf.Bin voll in die Eisen,aber da ging nix mehr.


    Der Schaden wurde auf 2400euronen geschätzt und heute bekamm ich ein Schreiben in dem die Schuldverteilung 70:30 angegeben ist.Wobei ich die 70% Schuld bekommen habe.Na bin ich den bekloppt....die klauen mir die Vorfahrt und ich bin dann auch noch Schuld.
    Begründung sei,dass ich weitergefahren bin als ich die Sirene gehört habe.Na was soll ich den machen,sofort voll in die Eisen gehen,hinter mir sind auch noch Autos.Auch wenn,mit 1sek Reaktionszeit und 25m Bremsweg bei 50kmh,ist es eh unmöglich.
    Ach ja,und der Streifenwagen hat sich "natürlich" unter äußerster Vorsicht an die Kreuzung herangetastet,NATÜRLICH....nur warum stand der dann mit in der Kreuzung,so dass ich keine Ausweichmöglichkeit hatte.


    Warum ich das hier erzähle.Ich dachte die Sache sei ganz klar,aber nun müsste ich wohl vor Gericht und da ich keine Mobile RSV habe,muss ich den Anwalt erstmal aus der eigenen Tasche zahlen.Da der Einsatzwagen einen Schaden von 984€ hat und die 70% davon sich mit den 30% von meinem Schaden ausgleichen,bleibe ich noch auf den Gutachtenkosten sitzen.


    Nun ist es so,dass mein Auto als Totalschaden begutachtet wurde und ich damit 2 Wochen Beschafungszeit habe,die ich aber noch nicht geltend gemacht habe.Kann ich diese geltend machen und wie hoch würden diese Ausfallen? Mietwagen habe ich ja keinen verlangt.


    Wenn am Ende 70 zu 30% für mich ausgehen würden,wie setzen sich dann die kosten zusammen.Wer muss den Anwalt bezahlen.Bekomme ich die 2 Wochen Beschaffungszeit komplett erstattet? damit könnte ich wenigstens den Anwalt bezahlen.


    Wer ein wenig Ahnung von hat,könnte mir ja den Sachverhalt schildern.

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  • Haben nicht die neueren Einsatzfahrzeuge einen Datenschreiber an Bord??? Über diesen läßt sich doch herrausfinden, ob sich die Beamten ordnungsgemäß verhalten haben!


    Bin der Meinung mal gelesen zu haben, das sich Einsatzfahrzeuge im Einsatz langsam und vorsichtig an Kreuzungen zu verhalten haben und auch den fliessenden Verkehr beobachten müssen.


    Oder wurde das in Deiner Strafverteilung schon berücksichtigt???

  • in diesen 2 wochen hast du einen anspruch auf einen ersatzwagen pro tag in höhe von 80€, wenn du dies ablehnst dann hast du einen anspruch auf 29€ pro tag! das heist 14x29=409€ ich habe das ganze auch erst hinter mir! Polizeiwagen die im einsatz sind haben das recht trotz roter ampel oder vorfahrt achten die kreuzung zu überqueren jedoch müssen sie trotzdem rücksicht auf die anderen verkehrsteilnehmer nehmen!!! aber um eine teilschuld wirst du nicht drumrum kommen! war das ganze mit deinem corrado?

  • Wer hat den die Schuldverteilung festgelegt?


    Hast du Zeugen?


    Würde auf jedenfall dagegen vorgehen! Es ist so, das ein Einsatzfahrzeug das im Einsatz einen Unfall hat, generell schon einmal eine Teilschuld haben. Egal wie der Sachverhalt sich darstellt.
    Wenn du dem Fahrer besondere Rücksichtslosigkeit nachweisen kannst, stehen deine Karten gut. Auch würde ich mal hinterfragen, WARUM überhaupt mit Blaulicht gefahren wurde! Grade die Grünen haben die Angewohnheit, zu fahren wie der letzte Hänker, auch wenn es nur klein Kram geht.

  • jo war mit meinem Corrado.


    Ich habe jetzt im Verkehrsrechtschutz gelesen,dass auch der Einsatz der Sirene und Blaulicht kein Freifahrtschein ist.Der Einsatzwagen darf erst die Straße überqueren,wenn der Fahrer sich davon überzeugt hat,dass ich den Einsatzwagen gesehen habe und bereit bin auf mein Vorfahrtrecht zu verzichten.


    Kann ich denn nach so einem Datenschreiber verlangen.Mich würde es interessieren,wie schnell die gefahren sind,bevor die eine Vollbremsung hingelegt haben.Außerdem würde es mich auch interessieren,welcher Einsatz das war.Aber ob ich da nach den Daten anfragen kann? der Anwalt warscheinlich schon.


    Nutzungsausfall bei Corrado liegt bei 38€.Normalerweise bei 50€,da aber schon über 15Jahre alt,wird der 2 Stuffen runtergestuft.


    Die Schuldverteilung hat die Performa Bremen festgelegt.wer das genau ist,weiss ich nicht.

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  • Kann dir aus eigener Erfahrung sagen,VIEL GLÜCK!Mich hat es ein halbes Jahr den Führerschein gekostet.Hab ein Honda überholt,mit 50,als ich neben ihm war macht dieser....seinen linken Blinker an,und kracht mir hinten rechts rein,ich dachte damals auch,kein Problem...!Dumm nur es war ein Polizist in Zivil und privat,aber eine Krähe usw.....,es wurde alles ,aber echt alles dafür getan mir die Schuld zu geben,falsche Aussagen der Beamten,eine Zeugin die gelogen hat(was wir im Verfahren bewiesen haben)eine falsche Unfallskizze,mein Zeuge im Gegenverkehr,unglaubwürdig weil noch ca.250 m weg,kurz gesagt,du müßtest gegen den Staat klagen und ohne Anwalt wird es gar nichts.Er darf auch den Datenschreiber ins Spiel bringen,wenn er nicht aus Versehen gelöscht wurde!!Und richtig ist eigentlich,das die sich vergewissern müssen,das die Kreuzung gefahrlos befahren werden kann,aber eben nur eigentlich,aber vielleicht hast du mehr Glück!Und denk über eine RSV nach,spart zu mindest Geld

  • ich habe eine RSV aber eben ohne Mobile,hab ich damals nicht mitgenomen,weil ich grad kein Auto hatte und habe es ganz vergessen.Ist natürlich blöd,werde aber den Antrag auf Kostenübernahme stellen,denn einen Anwalt brauche ich sowieso und der Fall ist ja garnicht so aussichtslos.Ich versuche jetzt noch die Frau hinter dem Steuer der Straßenbahn zu finden,vielleicht kann Sie mir sagen wie schnell die Polizei war.

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