Sonderabnahme gilt nicht!

  • Wollte mir vor kurzem neue Felgen zu legen in der größe 9x17! Leider hatte der Verkäufer kein Teilgutachten sondern nur ein Festigkeitsnachweis. Aber er meinte, man könnte es durch eine Sonderabnahme eintragen lassen! Habe dann zufällig eine Page gefunden, die sich "Tune it save" nennt. Dort mal angefragt, ob es möglich wäre, eine Sonderabnahme für die Felgen/Reifen größe zu bekommen und natürlich auch einen legalen Eintrag zu bekommen!

    Antwort:
    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Ich muss Sie leider enttäuschen, denn ein Festigkeitsgutachten darf für eine Felgeneintragung nicht (mehr) verwendet werden. Grundlage für eine legale Eintragung können nur sein: eine ABE, eine E-Genehmigung oder ein Teilegutachten. Eine Eintragung aufgrund eines sog. Festigkeitsgutachtens wäre illegal und führt somit zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug.

    Habe dann nochmal wegen der Sonderabnahme nach gefragt:

    auch mit einer Sonderabnahme ist eine Eintragung gesetzlich nicht möglich. Was landläufig als "Festigkeitsgutachten" bezeichnet wird, ist eine Materialprüfung, die am Ende mit einer zerstörten Felge endet. Man erhält so Daten über die Festigkeit genau dieser Felge. Nur in Verbindung mit einem zertifiziertem Qualitätssicherungssystem, welches sicherstellt, dass jede Felge aus der Produktion genau dieselben Spezifikationen aufweisst, wird für einen Felgentypen ein Teilegutachten ausgestellt. Da sich die geprüften Festigkeitswerte eben nur genau auf die geprüfte Felge beziehen, darf es ohne Teilegutachten nicht für die Eintragung einer anderen Felge desselben Typs verwendet werden.

    Sonst dürfen nur eine ABE oder eine E-Genehmigung für eine Eintragung verwendet werden. Jede andere (Neu-)Eintragung ist formal illegal und kann jederzeit widerrufen werden.

    Das Bundesverkehrsministerium überprüft in letzter Zeit zusammen mit den Prüfstellen verstärkt Eintragungen aufgrund dieser sogenannten Festigkeitsgutachten, auch im Hinblick darauf, ob sich einzelne Prüfer durch großzügige Eintragungen strafbar gemacht haben. Da diese Vorgänge auch im Nachhinein nachvollzogen werden können, rate ich Ihnen davon ab, mittels einer "Sondereintragung" eine Felge ohne entsprechende Unterlagen eintragen zu lassen.

    Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Mr. SafeT

    Warum ist das so schwierig und wieso gibt es dann überhaupt noch Sonderabnahmen? Ist das wirklich richtig was da erzählt wird?
    Gruß Goose

    !! ACHTUNG G60 !! :uaarg:
    Kinder und Kleintiere vom Ansaugbereich fernhalten! :huch:
    RS G-Lader,Chip, gr.LLK, 9x16 CR7, Clean Front, Blinker vs. Scheinw., schw.Rückl. usw.

  • Das ist doch schwachsinn, ich bekome meine Borbet A doch auch eingetragen obwohl ich nur ein Festigkeitsgutachten habe... Oder hab ich das jetzt falsch verstanden. Frage mal beim Tüv Nord nach, kann mir nicht vorstellen das das so ist.

  • Die arbeiten mit Tüv Nord zusammen. Habe dort ja nach gesehen und bin dann, von dort aus, auf die "Tune it Save" Seite gestossen!!! Ich weiß ja auch net, ob es so 100%ig richtig ist, deswegen der Thread!!!
    Goose

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  • Für meine AZEV A in 9x16 gibts nur ein Festigkitsgutachten und ich habs auch eingetragen bekommen. Er schrieb ja auch, dass das schon ok ist, wenn der Hersteller eine Qualitätssicherung hat, die sicherstellt das alle Felgen gleich gut sind. (ist ja vorraussetzung, das ja die Felge tatsächlich zerstört wird um herauszufinden, was sie aushält... und dann muss halt jede Felge so viel aushalten) Ich gehe einfach mal davon aus, das das bei namhaften Firmen wie z.B. Azev oder Borbet der Fall ist. Es wird ja auch jede Felge nach fertigstellung geröngt um Einschlüsse festzustellen. (Hab ich mal in einer Reprotage gesehen) wenn da die kleinste Luftblase drin ist, wird sie wieder eingeschmolzen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es illegal ist, sonst gäbe es ja keine Sondereintragung.

  • Tja die Frage ist,ob wir diesen Mist mal wieder der EU verdanken!?Letztlich kosten Sondereintragungen mehr Geld und mal davon abgesehen,wer stellt denn dann noch Felgen her die vom normalen abweichen.Weiterhin würde esja lt. dem Artikel ja dann so sein,damit der Hersteller alle Felgen gleich fertigt,müßte er diese ja theoretisch auch alle zerstören,um ihre Quali festzustellen.Andererseits,vielleicht hatte mal wieder jemand nichts zu tun und hat sich mal irgendeinen unausgereiften Unfug ausgedacht,ohne über den Sinn nachzudenken,zumal was jahre lang legal war,kann doch nicht plötzlich illegal sein,da müßten doch viele Prüfer ........ sein!?:kopfkrat:

  • Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall, zwar nicht fürn Corri,
    aber spielt ja auch keine Rolle! Der Prüfer hat sich ebenfalls geweigert was einzutragen. Als Grund -> keine KBA Nummer auf der Felge! Das dürfte auch erklären warum die o. g. Azev und Borbet etc. eingetragen wurden. Diese Felgen wurden ja irgendwann mal geprüft und freigegeben. Für Felgen mit KBA Nummer habe ich bisher weder Gutachten noch ABE noch sonst was benötigt. Aber vielleicht weiß ja jemand obs wirklich an der KBA Nummer liegt.
    Zur Qualitätssicherung sage ich einfach mal das man auch Zerstörungsfrei prüfen kann. Röntgen wie angesprochen, Materialproben im Vorfeld etc.

    Viele Grüße Isabell und Thomas

  • Sondereintragungen sind wirklich *** teuer! HAbe damals 98€ bezahlt für die Felgen eintragen zu lassen. Die Begründung als ich nachgefragt hab: Er habe einen Mehraufwand gehabt, weil er 5 min fahren musste um zu checken, ob alles ok ist... (zusätzlich hat er gesagt: das man sich als Corradofahrer eigentlich nicht über die eintragungspreise beschweren dürfte...) das fand ich unverschämt und jetzt geh ich woanders hin...

    Das mit der KBA Nummer weiß ich nicht. Wo steht dir eigentlich??

  • Dann geh doch einfach zum Prüfer deines Vertrauens und zeig ihm mal deine Unterlagen! Der sagt dir dann schon ob er dir das dann einträgt. Also mein Festigkeitsguachten hat glaub ich so 10 Seiten.

  • Dann müsste sich in den letzten 2 Monaten was geändert haben. War nämlich mit meinen 9x16 auch bei der Einzelabnahme da nur Festigkeitsgutachent, hatte eigentlich für alles nur ein Festigkeitsgutachten. War beim TÜV-Süd.

    Mfg

  • Es geht ja nicht um geprüfte Felgen bekannter Hersteller. Vielmehr ist es ein Problem bei Felgen aus China, USA und anderen Staaten, wo eine Prüfung in der Art zur Erstellung einer ABE nicht benötigt wird.
    Jeder weiß wieviele Billigräder ( Raubkopien) illegal auf den Markt kommen. Um da sicher zu gehen das die ok sind, ist es halt nötig, ein Festigkeitsgutachten für diese Felge zu haben.
    Ein Materialgutachten bestätigt nur die Güte und Festigkeit des Materials aber nicht die Festigkeit, Traglast, etc. der Felge.
    Daher ist ein Materialgutachten nur was zur Erstellung eines Festigkeitsgutachtens für die Felge. Danach entstehen Teilegutachten und ABE.
    Mit beiden letzteren kannst du dann per Sonder-oder Einzelabnahme die Räder dann eintragen lassen, soweit die Werte mit deinen Fahrzeugwerten (Traglast, ET, Freigängigkeit.....) übereinstimmen oder besser sind.

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