Bußgeldbescheid

  • Ein Hinterhofparkplatz, der Kunden mehrerer ansässiger Firmen sowie den Anwohnern ohne Begrenzung auf einen bestimmten - kontrollierbaren - Personenkreis offen steht, ist öffentlicher Verkehrsgrund im Sinne des Straßenverkehrsrechts. (OVG Münster, Beschl. v. 04.08.1999 - DAR 2000 S. 91)

  • Das kann schon sein, entbindet aber niemanden von seiner Pflicht das Fahrzeug so zu sichern das es nicht auf "öffentlichen Verkehrsgrund" steht.
    Da hat er leider Pech gehabt.
    Vielleicht läßt sich ja mit nen netten Gespräch und dem Mängelschein eine einvernehmliche Lösung finden.

  • Wenn ein Fahrzeug aber mit dem Hintergrund der Reparatur vor einer Werkstatt steht, halte ich es dennoch für sehr fraglich was dort abgelaufen ist.


    Stand ein Schild am Corrado "Ist defekt, wird gerade repariert?" Bitte nimm es nicht persönlich. Jeder Anwalt wird hier seinen Mandanten im Hinterköpfchen auslachen und schön abkassieren. Der Fall ist 100%ig bombensicher korrekt gelaufen.


    Ein Gespräch nützt nichts mehr, da eine Anzeige an die ZBS geht und nichts mehr mit der Polizei zu tun hat. Und bei der Bußgeldstelle redet kein Mensch mit dir.

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  • Man was kann mal Leute doch beschäftigen mit so was. Ich habe schon Pferde vor der Apotheke Kotzen sehn.


    Ich sag es nochmal. Gesetz hin und her, wir werden das Problem nicht lösen.
    Recht ist nicht gleich Recht.



    Tse tse tse, der Corradomann hat anscheinend seine ganze Energie jetzt darein gesetzt, und am Ende geht es aus wie das Hornberger schießen. :lachen3::lachen3:

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
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    • Offizieller Beitrag


    Tse tse tse, der Corradomann hat anscheinend seine ganze Energie jetzt darein gesetzt, und am Ende geht es aus wie das Hornberger schießen. :lachen3::lachen3:


    Stimmt, da habe ich wiedereinmal 10min meines Lebens investiert für etwas was die meisten jetzt verstanden aber du einfach nicht akzeptieren willst.


    Am Ende wird aber sehr wohl etwas bei rumkommen denn er muß die Knolle so oder so bezahlen.
    Unklar ist nur ob jetzt mit oder ohne RA-Kosten.
    (kommt ja darauf an ob er zum RA gehen möchte)

  • Das hat nichts mit einsehen zu tun, ich bin kein Richter oder Rechtsanwalt, nur weiß ich aus meiner Lebenserfahrung, das man Recht haben kann so viel man will, nur Recht zu bekommen ist das andere.


    aber nimm es nicht zu schwer, finde es ja gut, das du so schnell und gute Infos gibts.


    Denk an meine Signatur :winking_face::grinning_squinting_face:


    Bis dann mal in dem Sinn

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    • Offizieller Beitrag

    Das hat nichts mit einsehen zu tun, ich bin kein Richter oder Rechtsanwalt, nur weiß ich aus meiner Lebenserfahrung, das man Recht haben kann so viel man will, nur Recht zu bekommen ist das andere.


    Du meinst also wirklich das die Bußgeldstelle soviel Recht haben kann wie sie will (was hier durch §§, Gesetzestexte und Gerichtsurteile belegt wurde) aber deine Lebenserfahrung lehrt dich das sie deswegen noch lange kein Recht bekommen wird??


    OK, jedem das seine.

  • nur mal so nebenbei: da hatte der nette herwachtmeister aber nen ganz guten tag, wa?



    ich bin mit abgelaufenen tüv noch wochen rum gefahren, wurde sogar angehalten(aber wegen drogen kontrolle) und die sagten nur, dass ich jetzt bald mal hin gehen soll!

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  • Du meinst also wirklich das die Bußgeldstelle soviel Recht haben kann wie sie will (was hier durch §§, Gesetzestexte und Gerichtsurteile belegt wurde) aber deine Lebenserfahrung lehrt dich das sie deswegen noch lange kein Recht bekommen wird??


    OK, jedem das seine.



    Hast du immer Recht bekommen, wenn du Recht hattest vor Gericht??


    Wow Glück gehabt, nur glauben tue ich es dir nicht! Träumer


    Gesetze sind immer Auslegungssache. Jeder gute Anwalt dreht dir die Gesetze so um wie er es braucht.

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  • moment, dann hiesse ja, dass mein stellplatz vorm haus auch öffentlicher verkehrsgrund ist.
    da kann jeder drauf laufen, fahren, gucken, und dran entlanggehen.
    man kann sogar vom gehweg aus das fahrzeug berühren...
    und trotzdem überwintert dort regelmässig ein corrado ohne zulassung/kennzeichen/tüv und gelegentlich auch ohne einige karosserieteile.
    die einzigen zettel die da dran sind sind von autohändlern...


    meiner meinung nach hat dich da jemand besonders lieb, weil normalerweise kommen die grünen nicht einfach auf die idee wegen sowas zettelchen zu verteilen.
    evtl doch etwas mehr damit gefahren?

  • Das hat manchmal mit besonders lieb nichts zu tun. Hatte einmal ein Gespräch mit einem Ordnungshüter, dieser war zum damaligen Zeitpunkt in in einer größeren Stadt beschäftigt, es gab da quasi Vorgaben die man erfüllen sollte. Übertrieben ausgedrückt wer schreibt der bleibt.

  • Also ich bin letztes Jahr noch mit meinem Corrado angehalten worden da war er bereits 8 Monate TÜV abgelaufen aufgrund der Saisonkennzeichen.Die Beamten drohten mir sofort mit stillegung.Sie haben sich aber dann doch einverstanden erklärt mich fahren zu lassen wenn ich am nächsten tag die abmeldebescheinigung einreiche.Zur Anzeige ist es aber trotzdem gekommen ich sollte 80 euro zahlen und 2 Punkte bekommen.Ich habe einspruch eingelegt und vor gericht recht bekommen mit der begründung: Ein Kfz das reparatur bzw anmeldebedingt (wegen saisonkennz) über längere zeit nicht bewegt werden kann stellt keine gefährdung des straßenverkehrs da.Das hat mich echt gewundert das ich da so raus gekommen bin da man mich ja beim fahren erwischt hat.Ich muß aber dazu sagen das ich nur auf dem weg zum tüv war doch das war den beamten egal.In diesem fall konnte ich das mit der Anzeige ja noch verstehen.Meine Hofauffahrt zur Firma ist abends übrigends mit einer Kette gesichert und somit nur wärend der öffnungszeit frei zugänglich.Mein Kumpel hat mir gestern gesagt das er rechtschutzversichert ist daher werden wir es mal drauf ankommen lassen.Sein Anwalt und ein Polizeibeamter meinten das wir wohl aus der sache raus kämen.Ich werde euch über das Urteil informieren.


    Nein ich bin mit dem Wagen nicht mehr gefahren.Ich habe ihn nur mit dem Autoanhänger her gebracht und bin einmal probegefahren um den block da er eine neue Bremsanlage bekommen hat und fast 1 Jahr stand.


    Aber der nette Beamte der die Anzeige geschrieben hat mag keine getunten Autos und evtl liegt es daran das er derjenige war der vor gericht gegen mich verloren hat.Seid dem hängt er mir am Ar... wie eine klette und hat mir schonmal den spruch reingereicht "Irgendwann kriege ich dich sowieso" das hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegeben und seid dem mag er mich nicht mehr.


    Und jetzt hält er mich an so oft es geht meiner sich aus reiner schikane

  • hallo zusammen,
    ich habe beruflich eine eigene detektei und kenne mich daher sehr gut mit dem gesetz aus.
    folgendes kommt in deinem fall zu grunde.
    wenn es dein grundstück ist so hast hier nicht du sondern die polizei eine straftat begangen. denn sie haben ohne deine erlaubniss dein grundstück betreten. das dürfen sie nur dann wenn gefahr im verzug ist oder eine richterliche durchsuchung angeordnet wurde. beides ist hier nicht der fall.


    die aussage das es sich hierbei um ein öffentliches grundstück handelt da es öffentlich zugänglich ist trifft hier nicht zu.
    dann müßte jeder autohändler( Werkstatt) an fahrzeuge die dort mit nummerschild aber ohne tüv stehen ein bußgeld verordnet werden, denn diese grundstücke sind öffentliche ausstellungsflächen.
    also, begib dich zum anwalt denn diese strafe wurde von der polizei begangen und nicht von dir.
    da gibt es auch weiter keine diskussionen

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  • Ich glaube, deine Detektei sollte besser zu machen, bevor sie noch mehr Menschen so einen Müll erzählt.


    Ganz grob:


    *Polizei sieht von der Straße den abgelaufenen TÜV
    *Ordungswidrigkeit liegt vor
    *im Ordungswidrigkeitenverfahren hat man die Polizei die gleichen Rechte wie im Strafverfahren, somit ist auch die Betretung zur Verfolgung der Ordungswidrigkeit rechtmäßig. Eine Betretung eines Grundstück benötigt keine richterliche Anordnung.
    *die Sache mit öffentlicher Verkehrsfläche oder nicht oder Privatgrundstück ist unerheblich für den TÜV, die Ordungswidrigkeit begeht man auf jeder Verkehrsfläche
    *ein stillgelegtes Fahrzeug darf hingegen auf Privatgrund stehen, auch auf gemieteten Parkplätzen (Wohngebieten), ich glaub das wird hier gerade ein bissl vertauscht


    So, bevor wir uns nun alle gegenseitig mit teilweise haarsträubenden "Halbwissen" die Köpfe heiß denken, warten wir doch einfach Mal das Ergebnis ab. Zu 80% meldet er sich nie, da er dann doch bezahlen musste. Warten wir also mal ab.

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  • Leider ist es so, wie es hier geschrieben wird, egal ob Privatgelände oder nicht ... sobald dein Auto keinen TÜV hat, musst du es abmelden, selbst wenn du es nicht bewegst.


    Klingt doof, ist es auch ... aber das ist halt Deutschland ... da zahlste bald fürs Luft einatmen Geld.

    Corrado fahren ist kein Gefühl, es ist eine Lebenseinstellung :super:


  • da bist du leider im unrecht.
    selbst wenn sie von der straße sieht das das fahrzeug keinen tüv hat ist es kein grund für ein bußgeld denn
    1. wurde das Fahrzeug nicht bewegt und
    2. liegt dem besitzer ein Mängelbericht des tüv vor und damit darf ich fahren um die mängel beheben zu können.


    aber ich gebe dir in einer hinsicht recht: warten wir ab was passiert und ob wir es jemals erfahren werden steht auf einem anderen blatt papier

  • Was du sagst ist nicht ganz richtig.


    Dem Besitzer liegt ein Mängelbericht vor, ist der TÜV abgelaufen, so muss er das Auto abmelden, wenn er die Mängel nicht behoben hat.


    In der Regel gilt, Anzeigen wegen abgelaufenem TÜV kommen erst nach ca. 1 Monat zur Anzeige!


    Auch wenn dem Besitzer ein TÜV-Bericht vorliegt, muss er dann um die Mängel zu beheben entweder -> 5 Tages Kennzeichen besorgen, oder seine Versicherung um eine Doppelkarte beten ... die ihm eine Fahrt zum TÜV / Werkstatt "erlaubt".


    Hab doch das Prozedere selber mit meinem alten Auto gehabt, nach Getriebeschaden und anderen diversen Mängeln.

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