Bußgeldbescheid

  • Hallo


    Also ich wollte mal in die runde fragen was ihr dazu sagt.
    Mein kumpel hat sich einen Corrado zugelegt vor ca 1 Jahr einen Tag nach dem Kauf ist der Motor verreckt (3 Kolben hin) nach ca 8 Monaten hat es eine gerichtsverhandelung gegeben wo man uns recht gab und der Käufer musste die hälfte des Kaufpreises zurückerstatten.Jetzt ist der neue Motor drin und der Wagen ist seid Juni TÜV abgelaufen aber immernoch angemeldet.Ich habe eine eigene Firma im Kfz bereich also haben wir den Wagen zu mir gebracht damit er TÜV abgenommen wird am 19.11 war der Wagen dann beim tüv und ist wegen diverser Mängel nicht drüber gekommen (meine Firma und der tüv liegen auf dem selben grundstück).Am 20.11 um 8.30 Uhr ist die Polizei wohl auf meinem Firmangelände gewesen und hat eine Anzeige gemacht da das Kfz ohne tüv ist da ich erst um 9.00 Uhr öffne war ich leider nicht da.Jetzt sollen wir 50 Euro zahlen obwohl 1.Das Fahrzeug auf einem Privatgelände stand 2.Das Fahrzeug nicht am öffentlichen verkehr teilgenommen hat und wir 3. einen gültigen Mängelbericht hatten.Okay 50 euro ist evtl nicht viel geld aber für eine sache strafe zu zahlen und somit die schuld an zu erkennen obwohl wir eigentlich nichts falsches gemacht haben sehe ich nicht ein.Sollen wir es auf eine Gerichtsverhandelung ankommen lassen? oder wie seht ihr das?

  • jaein das ist es ja ich wusste nicht das man dazu anscheinend verpflichtet ist sein auto abzumelden wenn er nicht fahrbereit ist und man deshalb den tüv überschreitet das wollte man uns zu mindest erzählen bloß wie ist es denn dann bei saisonkennz oder bei den wohnmobilen die die dauercamper auf dem platz stehen haben die sins auch angemeldet und teilweise 10 jahre tüvabgelaufen.Also ich finds schon ne sauerei.

  • Ein Fahrzeug was zugelassen ist muss auch TÜV haben, ende aus. Woher soll man wissen, dass du mit dem Auto nicht fährst?


    Hättest ja die Kennzeichen runter machen können, dann hätte man den abgelaufenen Tüv nicht gesehen.


    Warum ist das Auto eigentlich noch zugelassen wenn schon so lang der Tüv abgelaufen ist?

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  • Matthias
    Ist das nicht ruhender Verkehr?
    Wenn mein Auto nicht Verkehrssicher ist (z.B. Bremsen defekt, alle Reifen abgefahren) und ich es auf meiner Garagenauffahrt parke, dann ist das doch kein Verkehrsverstoß, Warum also, wenn das Auto keinen TÜV hat.
    Kann ich jetzt nicht nachvollziehen.

  • Nutze beim schreiben nach Möglichkeit mal bitte Punkt und komma. Man hat ziemliche Probleme deine Texte zu lesen.


    Zur Sache: Ich finde das ziemlich lächerlich was die da machen da es so oder so dein Grundstück ist. und wenn das Auto da 10 Jahre keinen Tüv hat, würde ich sagen, dein Problem, da esauf DEINEM Grundstück steht und nicht am Verkehr Teilnimmt.
    Nutz doch einfach mal zum Verkehrsrechtsschutz und frage mal nen Anwalt.


    andreas

  • Da Problem ist, er könnte sich jederzeit ins Auto setzten und losfahren. Ich sehe da keine Diskusionsgrundlage. Das Fahrzeug ist betriebsbereit, versichert und zugelassen und kann jederzeit gefahren werden, ergo braucht er TÜV.


    Jetzt könnte ja wieder jeder kommen der abgelaufenen TÜV hat und am Straßenrand steht, dass er das Auto eh nicht fahren würde.

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  • Das lasse ich aber auch nicht gelten, "ist ja fahrbereit" Ein abgemeldetes Fahrzeug ist auch fahrbereit, deswegen bekomme ich auch keine Knolle, wegen fahren ohne Nummernschilder.


    Ich würde dem Anwalt das geben und gut is. Zahlen kann man dann immer noch, wichtig ist nur, dass vor Fristablauf, vom Anwalt eine Fristverlängerung beantragt wird und der Einspruch rechtzeitig da ist.


    Es ist immerhin ein Privat Gelände und das Fahrzeug hat nicht am öffendlichen Verkehr teilgenommen. Selbst wenn die Plaketten abgekratzt sind, darf das Auto auf dem privat Grund und Boden stehen, solange es nicht bewegt wird und das ist es ja definitiv nicht.
    So sehe ich also gute Chancen die Sache zu gewinnen.

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
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  • Okay das man sich einfach reinsetzten könnte und losfährt stimmt quasi schon aber da der neue motor erst seid dem 9.11 drin ist war es vorher nicht möglich.Die kennz waren noch vom vortag dran da er ja beim tüv war.Aber auf meinem privatgelände darf ich ja auch mit einem abgemeldeten fahrzeug fahren ohne das ich dafür ein bußgeld zahlen muß.Am tel hieß es tja wir gehen davon aus das sie den wagen zur firma gefahren haben, zum glück habe ich die quittung für den hänger noch.Bei unserem großen vw bzw bmw händler kräht da auch kein hahn nach.

  • So,rechtliche Grundlage meines Wissens nach ist: Das Fahrzeug kann dann nicht als im öffentlich Verkehrsraum teilgenommen haben wenn:
    1. das angemeldete Fahrzeug in einen abgeschlossenen Privatgrundstück abgestellt oder geführt wird!
    2. ist die Polizei jetzt zwar im Recht dir einen Mängelschein auszustellen, da du aber schon einen hast, kannst du den entgegensetzen und dann muß gesehen werden ob du noch was zahlen oder weniger zahlen mußt.


    Hätte der Wagen in der Werkstatt gestanden wäre nichts passiert.
    Oder beim nächsten mal Grundstück abschließen bzw. Kennzeichen ab!


    Gruß M. :winking_face:

  • Also selbst wenn dein auto nicht angemeldet ist kannst du mit deinem Corri auf deinem Gelände mach was du willst und wenn du damit überschläge machst bis dir schwindelig wird. Weiß jetzt nur nicht ob das gelände geschlossen sein muß!
    Also ich würde das Ticket nicht zahlen.
    Fakt ist du bist nicht mit dem Fahrzeug im öffentlichem verkehr gefahren und gut ist!
    Du kannst ja auch da wo Hundert erlaubt ist mit 300km/h fahren solange sie es dir nicht nachweißen können.
    Sonst könnten die ja gleich an jedes auto nen strafzettel hängen.


    Davon mal abgesehen ich hab ja gestern mein corri abgemeldet und da mein TÜV abgelaufen ist dürfte ich mit den abgemeldeten Kennzeichen zum TÜV fahren (Nur hin zum TÜV nicht zurück) und auch zur zulassungsstelle ich brauche jedoch eine Doppelkarte meiner Versicherung!


    Da dein Fahrzeug versicherungsschutz hat ist die doppelkarte sinlos und im endeffekt das selbe.

    • Offizieller Beitrag

    Das lasse ich aber auch nicht gelten, "ist ja fahrbereit" Ein abgemeldetes Fahrzeug ist auch fahrbereit, deswegen bekomme ich auch keine Knolle, wegen fahren ohne Nummernschilder.


    Wenn ein abgemeldetes Fahrzeug irgendwo steht kann man auch keine Knolle wegen "fahren ohne Nummernschilder" bekommen denn dafür müsste es schon gefahren werden.
    Dafür aber eine Knolle weil ein nicht angemeldetes Fahrzeug auf öffentlichen Verkehrsraum steht.
    :winking_face:



    Es ist immerhin ein Privat Gelände und das Fahrzeug hat nicht am öffendlichen Verkehr teilgenommen.


    Ein privates Gelände was garantiert öffentlich zugänglich ist denn der Tüv hat wohl auch seinen Betrieb auf diesem Gelände.
    Demnach ist es öffentlich und ein dort abgestelltes Fahrzeug nimmt automatisch am Straßenverkehr teil weil es öffentlicher Verkehrsraum ist und hat eben ohne Tüv dort nichts zu suchen.
    Kann man mit einem Supermarktparkplatz vergleichen der ist auch Privatgelände......
    :winking_face:
    Mal hier geschaut:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__29.html


    Übrigens:
    Das kann auch eine private Einfahrt oder ein privater Hof sein da sie zum öffentlichen Verkehrsraum gehören können. (dazu zählt eine Garage nicht)
    öffentlicher Verkehrsraum


    Anders sieht es bei einem abgemeldetem Fahrzeug aus:
    Die Fahrzeuge brauchen nicht zwingend Tüv allerdings dürfen sie auch nicht auf öffentlichen Verkehrsgrund stehen.




    Selbst wenn die Plaketten abgekratzt sind, darf das Auto auf dem privat Grund und Boden stehen, solange es nicht bewegt wird und das ist es ja definitiv nicht.


    Siehe weiter oben.



    Edit: Hier noch ein paar Gerichtsurteile:


    Zitat

    Ein Weg ist - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung - öffentlich i. S. des Verkehrsrechts, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Der tatsächliche Zugang für die Allgemeinheit genügt allein nicht als Voraussetzung für die Bewertung eines Weges als eines öffentlichen. Hinzu kommen muss die Zweckbestimmung zum öffentlichen Weg durch den Verfügungsberechtigten, die auch in einer stillschweigenden Duldung einer tatsächlich erfolgenden Benutzung durch die Allgemeinheit erblickt werden kann (BGH, Urt. v. 05.01.1962 - VRS Bd. 22 S. 185)


  • es stand auf privatgrundstück , ich würde gegen angehen (anwalt&Co),
    die ****** machen sonst noch mehr was sie wollen .......

    CCG # 399 # West1
    z.z. Corrado 2L-16V // bJ94 // LA9V (Brilliant black metallic) //Baustelle//

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  • Wer liest sich den das alles durch Corradomann. :kopfkrat:


    ich glaube wir haben alle Recht mit dem was wir sagen, denn es ist wie immer. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe. Die Diskussionen hier, auch mit Gesetzes texten, hilft hier gar nichts, das muss ein Anwalt in die Hände nehmen und gut ist, da können wir gut schreiben wie wir wollen


    Der Fall Marco / in der Türkei lässt grüßen, da streiten man sich auch. Im übrigen, der ist frei, bis zur nächsten Verhandlung im April glaube ich.


    Also warten wir ab, was es gibt. Fertig.


    Ansonsten sind es alles nur Spekulationen, und damit ist hier keinem geholfen.

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    • Offizieller Beitrag


    ...ich glaube wir haben alle Recht mit dem was wir sagen...


    also ist es erlaubt und gleichzeitig verboten?
    :confused:



    denn es ist wie immer. Recht haben und Recht bekommen, sind zwei paar Schuhe. Die Diskussionen hier, auch mit Gesetzes texten, hilft hier gar nichts, das muss ein Anwalt in die Hände nehmen und gut ist, da können wir gut schreiben wie wir wollen


    Nicht in diesem Fall denn da ist das Knöllchen rechtlich absolut OK.
    Da wird auch der Anwalt nichts anderes sagen können denn auch der kann nur nach den geltenden § gehen und die sagen nunmal das es "Knöllchenwürdig" ist ohne Tüv auf öffentlichen Verkehrsraum zu stehen.
    :winking_face:

    • Offizieller Beitrag

    Er stand aber nicht auf öffentlichem Verkehrsraum. Sie unterstellem ihm, er könnte ja fahren, da angemeldet.


    Ja eben!
    Genau deswegen muss nunmal ein angemeldetes Fahrzeug Tüv haben nach §29 STVZO solange es auf öffentlichen Verkehrsraum steht.



    Warum sollte es deiner Meinung nach nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt gewesen sein?
    Bevor du antwortest ließ dir durch was er geschrieben hat:

    Hallo


    (meine Firma und der tüv liegen auf dem selben grundstück)

  • ...wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!


    laut Gesetz gilt die Zufahrt und somit das angrenzende Gelände als öffentlich wenn es vom Besitzer geduldet wird, dass wir alle darauf fahren oder gehen können.
    Und das müssen wir ja auch, wenn wir zur Werkstatt wollen oder bei ihm noch zum TÜV, der auf dem selben Gelände liegt.
    Somit ist das Knöllchen berechtigt!
    Hätte er ein abschließbares Gelände gehabt, dann hätten sie nichts machen können.


    Lest bitte die Text vom Corradoman unter dem Gesichtspunkt mal durch. Die Antworten sind da zu finden.
    Außerdem hatte mein Bruder das gleiche Problem mit sein Fahrzeug auf einer privaten Stellfläche, die konnte jeder betreten. Polizei und Ordnungsamt auch ohne Privatgrund zu betreten, da nicht verschlossen.

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