Bußgeld bei Waldweg befahren?

  • Mich interessiert die Frage: Was muß man im schlimmsten Fall zahlen, wenn man erwischt wird beim Befahren eines Waldweges, der durch Verkehrszeichen klar gekennzeichnet ist :kopfkrat:


    Hin und wieder gibt es schöne Abkürzungen über teils asphaltierte, gut ausgebaute Wege an Feldern oder Wäldern entlang oder auch mal kurz durch den Wald. Am Anfang solcher Wege stehen ja immer diese Schilder mit dem roten Kreis und einem Bike und einem Auto drin. "Nr 260 - Verbot für Krafträder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge" "Nr 1026-36Landwirtschaftlicher Verkehr frei".


    Angenommen ein wütender Fußgänger oder Bauer fotografiert einen und erstattet Anzeige.


    Was wären die Konsequenzen?


    Im Internet finde ich absolut nichts gescheites dazu auch nicht im Bußgeldkatalog.

  • Das ist genau der Grund warum ich frage. Der Eine sagt 50 EUR, der Andere 15 EUR und man tut es eigentlich des öfteren aber keiner weiß was genaues. Kann jemand mal eine Quelle nennen, wo es schwarz auf weiß steht?


    Und was ist eigentlich wenn man sogar das grüne, dreieckige Schild missachtet "Landschaftsschutzgebiet"?

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    • Offizieller Beitrag

    Da mußt du nicht im Bußgeldkatalog schauen sondern im Verwarnungsgeldkatalog.
    So in etwa wie dieser:
    http://www.berlin.de/imperia/m…m_13.07.2005_mit_hund.pdf

    (ich habe nur noch keinen auf die Schnelle mit genau dem gesuchten Schild gefunden)


    Aber dem Matthias Arndt kannst du es eigentlich glauben denn ich denke mal das auch er schon dem ein oder anderen dafür schon hat zahlen lassen. Oder Matthias?
    :biggrin:

  • Aus dem Tatbestandskatalog für Niedersachsen, Stand 01.März 2007

    Zitat

    § 41 Abs.2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat; TBNR 141166


    Sie benutzten mit einem Kraftfahrzeug den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie durch Zeichen 250/251/253/255/260 gesperrt war.


    15,- Euro


    Gruß
    Mark


  • Stimmt, wenn ich es nicht wüsste, wär es schon schlimm.:)


    Der Förster meint sicher das fahren im Wald außerhalb von Wegen. Das geht dann nach den Waldgesetzen.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Stimmt, wenn ich es nicht wüsste, wär es schon schlimm.:)


    Der Förster meint sicher das fahren im Wald außerhalb von Wegen. Das geht dann nach den Waldgesetzen.


    Da sind es wohl wirklich 50€ weil mir hat mal einer damit gedroht...! Allerdings mit meinem Geschäfts-Jeep wo ich dort sehrwohl fahren darf, bzw wir ne Sondergenehmigung haben -die ich aber leider nicht im Auto hatte-. Schwarz auf weiß hab ich dafür aber leider auch nix mit dem Bußgeld

  • Also kann man abschließend sagen:
    Über den Acker gefahren 15 EUR
    Durch den Wald gefahren 50 EUR


    Das ist ja noch human. Wenn einen so ein wütender Bauer anmotzt und mit Anzeige droht kommt man sich erst mal vor wie ein Schwerverbrecher. Aber wenn das nur eine Verwarnung zur Folge hat, bin ich ja beruhigt.


    Danke für die Aufklärung!
    :danke:

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