Auto anmelden bzw. umkennzeichnen

  • Ich habe am 1.11.2007 meinen Corrado abgemeldet und den bmw angemeldet und wollte die Kennzeichen haben, die auf dem Corrado drauf waren weil ich die seit 7 oder 8 Jahren fahre. Die Tante am Schalter hat mir gesagt, das dies nicht möglich sei, da die keine Leute haben die das freischalten können und das das Kennzeichien dann erstmal 2 Wochen gesperrt sei.
    Da fand ich schon mal sch... weil ich sicher war, das das geht ohne gross freischalten zu müssen oder so.
    Ich selbst habe mich dann erkundigt und habe herraus gefunden das andere Ämter (hannover und Wolfsburg) das schon lange und ohne Probleme so machen.

    Eine Umkennzeichnung kostet gute 70€, ich habe einen weiteren Besitzer im Fahrzeugbrief stehen, was sich bei einem evtl. Verkauf negativ auswirken könnte, es ist ein enormer Zeitaufwand für mich, da ich ca. 25 min. pro Strecke fahren muss und ich muss frei nehmen, da die sehr besch.. Öffnungszeiten haben.

    Vielleicht weiss ja jemand aus eigener Erfahrung oder weil ihr viell. selbst im Verkehrsamt arbeitet oder so, ob deren Ämter die Kennzeichen auch erst 2 Wochen sperren müssen und vor allem, "seit wann das möglich ist"?!
    Denn laut der Aussage per E-mail wurde die Software erst eine Woche später "eingespielt".

    Ich habe jetzt so ein komisches Kennzeichen was ich gar nciht aben will, aber ich musste den Wagen anmelden, da ich nicht drauf verzichten konnte.


    andreas

  • ich habe an meinem corrado ne wochen nach abmeldung ohne problem das vom audi bekommen... hätte es auch sicher sofort bekommen habe aber ne woche zwischen anmeldung und abmeldung gebraucht. zulassungsstelle langenhagen.

    tomas

    nur tote fische schwimmen mit dem strom.

  • Ist das nicht mehr so das ein Kennzeichen 2 Jahre beim Auto bleibt ausser es geht nachweislich in die Presse?


    Nein. Wenn das Fahrzeug in einem anderen Landkreis zugelassen wird oder im selben Landkreis ein neues Kennzeichen bekommt, kann das Kennzeichen nach 2 Wochen Sperre wieder vergeben werden. Die Zulassungsstellen können die Sperre aufheben, müssen es aber nicht.
    Habe auch schon die beiden Fälle erlebt. Kann man wohl nichts gegen machen.

    • Offizieller Beitrag

    Ist das nicht mehr so das ein Kennzeichen 2 Jahre beim Auto bleibt ausser es geht nachweislich in die Presse?


    Nein. Wenn das Fahrzeug in einem anderen Landkreis zugelassen wird oder im selben Landkreis ein neues Kennzeichen bekommt, kann das Kennzeichen nach 2 Wochen Sperre wieder vergeben werden. Die Zulassungsstellen können die Sperre aufheben, müssen es aber nicht.
    Habe auch schon die beiden Fälle erlebt. Kann man wohl nichts gegen machen.

    Mir ging es da mehr darum:

    ....meinen Corrado abgemeldet und den bmw angemeldet und wollte die Kennzeichen haben, die auf dem Corrado drauf waren....

    Solange der Corrado nicht in die Presse geht können doch die Kennzeichen nicht dem BMW gegeben werden?

  • Umkennzeichnung geht sofort, dafür wird dem Auto welches die Kennzeichen bisher hatte fiktiv ein neues zugeteilt, damit das alte wieder fürs neue frei wird. Jenny hats auch so gemacht. Die Ämter machens nicht gern weils viel Schreibkram ist...

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    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

  • dann hätte ich ja meins doch haben können :frowning_face: die hier haben mir was von nem halben jahr wartezeit gesagt :kopfkrat: da hab ich mich dann halt noch für nen weiteren buchstaben entschieden und so hatte ich fast doch wieder das gleiche kennzeichen, aber am liebsten hätte ich ja wieder meins vom polo gehabt, aber die in mettmann meinten halbes jahr...

  • Also der bmw kam ja auch aus einem anderen landkreis. Der kommt aus Brühl bei Mannheim.
    Laut deren antwort auf meine E-mails war die, was ich vor hatte erst eine Woche später möglich. aber ich will denen nicht glauben. Weil Wolfsburg und hannover ist anders. Da geht das sofort!

    andreas

  • Falls noch Interesse besteht, ich arbeite bei der Zulassungsstelle MG (Mönchengladbach).

    Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
    Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert...

    Seitdem vergeben wir das Kennzeichen auf Wunsch nach einen Tag.
    Das bedeutet das man sein altes Auto heute abmeldet und morgen das Kennzeichen für ein anderes bekommen kann.

    "Freimachen" bedeutet wahrscheinlich das das Kennzeichen manuell entsperrt werden muss, da die automatische Freischaltung etwas dauert.
    Wahrscheinlich sind das die angegeben zwei Wochen...

    Die manuelle Freischaltung macht bei uns nur der Abteilungsleiter, aber das ist kein Problem da das nur zwei Klicks sind.

    Wird in der Praxis auch oft gemacht.

    Und zum Thema Umkennzeichnung, es taucht nach einer Umkennzeichnung natürlich kein neuer Vorhalter auf...

    Sind ja nich mehr Besitzer geworden.

    Sonst zieh doch nach MG, such ich dir ne schöne Nummer raus...;)


    Gruß,

    Christian

  • Falls noch Interesse besteht, ich arbeite bei der Zulassungsstelle MG (Mönchengladbach).

    Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
    Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert...

    Seitdem vergeben wir das Kennzeichen auf Wunsch nach einen Tag.
    Das bedeutet das man sein altes Auto heute abmeldet und morgen das Kennzeichen für ein anderes bekommen kann.


    Christian

    Meine Frage dazu: Wie lange habe ich Zeit um mein "Außerbetriebgesetzes" Fzg wieder anzumelden MIT meiner alten Nummer - Es geht ja nicht nur um die Nummer die man sich evtl rausgesucht und dafür noch einmal extra bezahlt hat, sondern auch um die Vermeidung des dumme´n Gesichts wenn man dann mitgeteilt bekommt das man neue Schilder benötigt die dann naturgemäß auch noch mal ne Kleinigkeit kosten.
    Bleibt die Frist von 18 Monaten bestehen wenn ich mein Fzg VOR dem 01.03.2007 entstempelt habe?

  • Also ich bin mit dem Verkehrsamt HE (Helmstedt) ja im e-mailkontakt und die haben gesagt das die Software erst eine Woche nachdem ich da war aufgespielt wurde.
    Die haben mir jetzt angeboten mir mein Kennzeichen fristlos zu reservieren.

    1.Antwort

    2. Antwort

    Zitat von Verkehrsamt

    Ich kann noch einmal wiederholen, dass am 01.11.2007 diese Möglichkeit zur
    sofortigen Nutzung eines Kennzeichens nicht vorlag, da die Software erst
    eine Woche später hier eingespielt wurde. Eine Nutzung war definitiv am
    besagten Tag nicht möglich.

    In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen noch einmal anbieten, Ihr altes
    Kennzeichen HE-A 279 unbefristet zu reservieren.

    andreas

  • Ja gut, die Gesetze werden auf Bundesebene entschieden und deswegen mussten sich die Zulassungsbehörden der einzelnen Städte (auch wegen den neuen Fahrzeugpapieren) neue Zulassungsprogramme aufspielen lassen.

    Es ist natürlich Schade das das nicht annährend gleichzeitig passiert...

    Aber da der Gesetzgeber wie gesagt den Rahmen offen lässt: "nach einem angemessenem Zeitraum" das Kennzeichen wieder freizugeben, kann man da als Bürger nicht viel gegen tun.


    Und für MrGranturismo:

    Auch das wird wahrscheinlich (und leider) überall anders gehandhabt...

    Wir reservieren Kennzeichen auf Wunsch 6 Monate für z.B. die Wiederzulassung eines Saisonfahrzeuges oder so...

    Habe aber auch schon gehört das das teilweise in anderen Behörden für 1 Jahr gemacht wird.

  • Hm ok.. dann muss ich mir das wohl reservieren lassen. Haben mir ja ne unbefristete Reservierung angeboten.
    Das heisst ja das ich das Kennzeichen auch in 2 Jahren wieder an den Corrado ran machen kann da es ja frei sein müsste.

    andreas

  • Ähm.. Vielleicht hab ich grad nen Denkfehler oder sowas, aber was ist der unterschied zwischen abmelden (ist ja vorrübergehen stillgelegt) und einer Ausserbetriebsetzung?
    Heisst es bei eienr Ausserbetriebsetzung das das Fahrzeug verschrottet wird?

    andreas

  • Also wie schon gesagt:

    "Seit dem 01.03.2007 ist die neue FahrzeugZulassungsVerordnung (FZV) in Kraft getreten und nach der kann die Zulassungsbehörde nach einem angemessenem Zeitraum nach Außerbetriebsetzung (Abmeldungen gibt es nicht mehr) das Kennzeichen wieder vergeben.
    Nach dem alten Recht hat das evtl. 18 Monate gedauert.."


    gibt es keine vorübergehenden Abmeldungen bzw. Stilllegungen mehr.

    Das bedeutet auch das es die alte 18 Monats-Regelung nicht mehr gibt.

    Da brauchte man ja z.B. ne Vollabnahme (§21 StVZO) nach 18 Monaten.


    Jetzt reicht ne "normale" Hauptuntersuchung, (solange man den Fahrzeugbrief oder ZB II hat)
    selbst wenn die Abmeldung 20 Jahre her ist...

    Musste mich auch an alles erstmal gewöhnen... :winking_face:

    Hat sich ja auch noch viel mehr geändert...

  • Also gibt es nur noch die Ausserbetriebsetzung oder wie? Denn ich habe in meinen Schränken gewühlt und habe da einen Zettel gefunden auf dem steht:

    Zitat von Antrag auf Ausserbetriebsetzung

    ]ACHTUNG: bei einer Ausserbetriebsetzung wird das zugeteilte amtliche Kennzeichen grundsätzlich sofort wieder frei! ......Helmstedt, den...

    Das heisst ja für mcih, das die das Kennzeichen sehr wohl hätten frei geben können. Oder verstehe ich das falsch?
    Denn diesen Zettel hatte ich schon lange bevor ich überhaupt den Gedanken hatte, nen bmw zu kaufen.

    andreas

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