Du machst das ganze nur noch schlimmer. Den Beweis haben die eh, denn wenn du nichts machst kommen beide Bilder. Es kann sogar noch teurer werden, je nach dem, ob Gefährdung dabei war, oder wie man es dir auslegt.
Strafzettelfrage: soll ich es zugeben?
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Zu dem Thema hab ich auch noch was.
Hatte vor kurzem auch das Vergnügen ein schickes Bild vom Corry zu bekommen. Mit 51kMH in der Stadt. Hab das 30ziger Schild nicht gesehn.
Auto war Glasklar zu erkennen, ich naja.
Auf den Bescheid habe ich keinen Einspruch erhoben.
Nach ner Woche war das Ordnungsamt bei meinen Nachbarn mit den Fotos und fragt hier rum ob ich das bin.
Und das OHNE Einspruch.
Also verweigern ist wohl nicht mehr.
Aber ist sowas bei einer Ordnungswidrigkeit nötig.
Müssen neuerdigs die Nachbarn wissen wann man wo geblitzt wurde?
Ich finde sowas eine ***erei !!!
Irgendwie fühle ich mich bei sowas nicht mehr wohl.
Passt das noch zum Datenschutz wenn schon jeder weiß wann ich zu schnell fahre? -
dazu sage ich nur: Sie haben das recht zu schweigen !!! und das würde ich an Deiner stelle auch so machen... draus lernen solltest Du allerdings auch daraus...
Oder meinst Du etwa, wen Du es zugibst, bekommst Du ne geringere Strafe ???
Dem ist nämlich nicht so ! Also, warum zugeben ? Must Du nur mit Deinem gewissen vereinbaren können :o) -
Hatte ich auch schon, standen mit dem Bild vom Perso und dem von der blizte bei meinen eltern vor der Tür! Da machste nix mehr, war auch nur nen punkt und nen bischen geld!
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Hatte ich auch schon, standen mit dem Bild vom Perso und dem von der blizte bei meinen eltern vor der Tür! Da machste nix mehr, war auch nur nen punkt und nen bischen geld!
ja, dann ist eh alles zu spät... aber man kann es ja auch ruhig erstmal soweit kommen lassen, Strafe bleibt ja die gleiche...
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Richtig hat auch bestimmt 3monate gedauert bis die kammen, bin vorher einfach nicht auf die briefe von denen eingegangen!
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Also manchmal... ich weis nicht...
Sch... bauen können alle, wenns darum geht dafür gerade zu stehen, dann gehts los... Was soll ich machen? Wie komm ich da raus? ....Bezahlen und gut is....
Aber sollte es vorher eine 70er Zone gewesen sein, und später nicht wie eine 50er Zone aussehen und das Schild definitiv nicht zu erkennen ist, kannst du da ansetzen und versuchen was zu erreichen...
andreas
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ich denk ich schreib jetz mal nich zurück...
ne des is ne schnellstraße,wo 70 is dann kommt n bauernhof wo n ortsschild steht un 5meter später is wieder 70 un ich habs ortsschild net gesehn -.-
un sowas ärgert mich dann extrem weil wegen so nem hühnerzuchtbetrieb vllt geld zu bezahlen *kopfgegentischhau* -
gibt es da nicht vorschriften wie weit nach und vor ende des Ortsschilds die Dinger augestellt werden dürfen ? Oder sind die 5m mehr ironisch gemeint ?!
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Ich misch mich garnicht groß ein, aber
-wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, kommt man einfach persönlich vorbei, trifft man niemanden an, werden Bilder von Personalausweisen von möglichen Fahrern bei der Gemeinde eingeholt
-wenn die 50er Zone ein Unfallschwerpunkt sein sollte, kann direkt am Ortsschild gemessen werden
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-wenn die 50er Zone ein Unfallschwerpunkt sein sollte, kann direkt am Ortsschild gemessen werdenDas wusste ich auch noch nicht oder ich hab es in der Fahrschule nicht mitbekommen.
Kenne es eigentlich nur so, dass sie mindestens 150m entfernt sein müssen.
Fahrschule ist ja auch schon so lange her.Wenn das Schild schlecht zu erkennen ist z.B. durch Äste, die das Schild verdecken, dann würde ich den Strafzettel anfechten.
Ansonsten musst du wohl oder übel durch.
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Vor der Messung werden/müssen die Schilder auf die Sichtbarkeit überprüft werden. Man hat praktisch eine Art Strichliste worauf man alles achten muss.
Ich persönlich halte es für sehr unrealistisch das an Orten rechtswidrig gemessen wird. Vorher wird alles genau augemessen und abgeklärt. Aber es soll auch Ausnahmen geben...
Man darf sich das auch nicht so vorstellen "So, heute stellen wir uns mal hier hin", die Messungen sind über Wochen vorher genau geplant.
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Also an Orteingangschildern dürfte gemessen werden,wenn die erlaubte Geschwindigkeit bereits vorher runtergesetzt wurde,auf eben 70kmh.Und zum Thema rechtswidrige Messung,da gibt es genügend Beispiele,Meßfehler,festgeschriebene Strecke vor und nach dem mobilen Blitzer usw.,nur weiß ein normaler Fahrer dies nicht alles,daher geht man halt auf Dummfang und geht davon aus,das gezahlt wird,bis auf eben einige Wenige,die dann event. Glück haben,das es auf Grund von Fehlern eingestellt wird(ging mir schon so)
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und was ist die beste variante einer strafe zu entgehen..
hat nix mit schwanz einziehen zu tuen,geld würde ich zahlen,punkte sidn auch kein problem aber für meinen job brauch ich mein auto!!!!! -
Dein Auto kannste ja auch behalten, Fahrverbot wird es dafür nicht geben, ist zwar knapp gewesen, ab knapp vorbei ist auch vorbei.
Sei froh, dass nicht mehr passiert ist, ein Unfall zum Beispiel oder Menschen Leben in Gefahr. Lern draus und gut ist.
Warte ob was kommt und handel dann. -
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Immer vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen!
sry, aber das ist das duemmste was man machen kann. vom zeugnisverweigerungsrecht kann man nur gebrauch machen, wenn man sicher selber nicht belasten will. die automatische schlussfolgerung sind dann bei der behoerde natuerlich enge verwandte.
nun folgt logischerweise ein bildabgleich mit der einwohnermeldebehoerde zu allen im gleichen hasuhalt gemeldeten personen.
-> so kommen sie (ausser das bild ist zu schlecht, 0,0001% chance ^^) auf den sohn.
da er schon einen zbb bekommen hat, denke ich das auch ohne sein zutun demnaechst ein bgb auf seinen namen einflattern wird.
am besten haette die mutter den wisch erstma in die ablage rund verfrachtet...
Also, in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man das einfach erstmal leugnen soll und seinen Bruder als den Täter hinstellen soll.
Grüße MaxXxder bruder muss sich auf jeden fall selber angeben! wenn er von bruder , mutter etc. angeben wird, und es wird anhand des bildabgleichs doch der andere sohn identifiziert, hat man sich naemlich vom owi katalog ins stgb hochgearbeitet, von wegen flasche beschuldigung!
das wichtigste ist das innerhalb von 3 monaten + 14 tage postwege kein bgb auf den namen des tatsaechlichen taeters ins haus flattern darf. z.b. gibt die mutter erst an sie ist gefahren, nach 13 tagen widerruft sie ihre aussage und der andere sohn gibt sich selber als taeter an. dieser muss dann auch wieder widerrufen etc.
sry @ mods: 5 min waren rum.
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Mein Gott, was für ein Theater...
Verweigerungsrecht kann funktionieren.
Wegen den paar Euros ... Warte auf das nächste Schreiben und es könnte teurer werden.
Fazit:
Bezahlen und fahren, aber bitte vorausschauend.
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