- Offizieller Beitrag
Hier mal ein paar Neuerungen für den ein oder anderen Autofahrer:
ZitatAlles anzeigenKennzeichenmittnahme
Wer in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland zieht, kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug lassen. Das gilt laut dem Bundesverkehrsministerium auch nach einem Halterwechsel: Beim Verkauf eines Fahrzeugs in einen anderen Zulassungsbezirk muss der neue Halter das Kennzeichen nicht tauschen. Die Neuregelung zur bundesweiten Kennzeichenmitnahme gilt ab dem 1. Januar 2015.
Sie hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. Denn umgemeldet werden müssen Autos trotzdem.Kurzzeitkennzeichen: neue Fristen
Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU) - damit ist ab dem 1. April 2015 Schluss. Einzige Ausnahme: Der Wagen fährt direkt zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat, oder in einem angrenzenden Bezirk.
Fahrzeugabmeldung übers Internet und QR-Codes
Ab 1. Januar 2015 können Fahrzeugbesitzer ihr Auto im Internetportal des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) abmelden. Dort sollen Autofahrer zunächst die Abmeldung, langfristig auch die Zulassung, ihres Fahrzeugs online abwickeln können.
Ebenfalls ab Januar 2015 werden auf dem Nummernschild und im Fahrzeugschein bei Zulassungen verdeckte QR-Codes abgedruckt.
Abgasnorm Euro-6 für Erstzulassungen
Ab 1. Januar gilt die neue Abgasnorm Euro-6. Diese ist dann bei Erstzulassungen verbindlich und soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Bereits seit September 2014 gilt die Euro-6-Norm bei der Typprüfung für Hersteller.
Zehn Jahre Steuerfreiheit für Elektroautos
Wer sich noch bis Dezember 2015 für ein Elektroauto entscheidet, kann Steuern sparen. Bis dahin wird jede Zulassung eines Elektrofahrzeugs mit zehn Jahren Steuerfreiheit begünstigt. Die Regelung gilt zwar bereits seit 2011, jedoch läuft sie am 31.12.2015 aus. Danach gibt es nur noch fünf Jahre Steuerfreiheit.
Neue DIN-Vorschrift für Verbandkästen
Wer einen Verbandkasten ersetzt, muss darauf achten, dass dieser der veränderten DI-Norm 13164 entspricht. Bisherige Verbandkästen müssen jedoch nicht ausgetauscht werden, sofern das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Im Handel sind die alten Modelle noch bis Ende 2014 verkäuflich.
Lkw-Maut wird ausgeweitet
Landstraßen und Autobahnen kosten künftig gleich viel Lkw-Maut. Die Maut-Sätze sind nach Schadstoffausstoß gestaffelt und werden überwiegend gesenkt. Ab Juli 2015 wird die LKW-Maut für weitere 1100 Kilometer Bundesstraße fällig, und ab Oktober 2015 müssen auch LKW ab 7,5 Tonnen die Gebühr entrichten.
Notfall-Sensor eCall
Aufgrund einer neuen EU-Verordnung müssen ab Oktober 2015 alle Neuwagen mit dem automatischen Notrufsystem "eCall" ausgestattet sein. Die Crash-Sensoren des Systems erkennen einen Unfall und setzen automatisch einen Notruf an die nächstgelegene Notrufzentrale ab.
Pflicht für Reifendrucksensoren bereits seit 2014
Bereits seit 1. November 2014 müssen Neuwagen mit Luftdrucksensoren für Reifen ausgestattet sein. Das macht künftig die Neuanschaffung von Reifen um mindestens 200 Euro teurer. Allerdings soll das System für kürzere Bremswege, längere Laufleistung der Reifen und weniger Kraftstoffverbrauch sorgen.
Vorschau 2016: Die Pkw-Maut
Die Pkw-Maut kommt voraussichtlich zum 1. Januar 2016 als Vignette. Deutsche Autofahrer müssen eine Jahresvignette kaufen, ausländische kommen mit 10-Tages- oder 20-Tages-Vignetten aus.
Quelle: http://www.t-online.de/auto/news/id_7…einstellen.html