VW Vertragshändler verschweigt Unfallschaden

  • Im Bekanntenkreis wurde kürzlich nen gebrauchter VW (Baujahr 2006) beim VW Händler gekauft.
    Er wurde, bis auf einen leichten Frontschaden (Grill wurde getauscht und lackiert ca 350€), als Unfallfrei verkauft.
    Gestern dacht ich mir aus Jux das ich mal den neuen Lackmesser teste. Alle Radläufe Ok bis auf den hinten rechts. Der hatte anstatt der üblichen 100-140Mü (Einheitszeichen find ich grad ne), knapp 950mü!
    Also dick gespachtelt und lackiert.
    Bin dann heut zu nem Bekannten VW Händler und hab mir die Historie dort angeschaut.
    Dabei kam ein Seitenschaden zum Vorschein welcher behoben worden ist. (Seitenteil ausgebeult und lackiert).


    In meinen Augen handelt es sich hier um vorsätzlichen Betrug, da der Händler beim Verkauf in die Historie geschaut hatte und sagte das nur der Grill vorne ersetzt worden ist.


    Wie seht er das?


    Das Auto hat, bedingt durch den Festkarosserie-Schaden, jetzt ja einen klaren Minderwert.
    In meinen Augen sollte er umgehend zu einem Fach-Juristen gehen...


    Gruß
    Daniel

    2003er Golf 4 TDI 4-Motion 96kW


    2008er Golf 5 R32 in Deep-Blue

  • Wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug als "Unfallfrei" deklariert wurde kannste sogar den kompletten Kaufpreis zurückfordern!!

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
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  • Wo ist die dickere Lackschicht messbar. Komplettes Seitenteil oder nur klar eingegrenzter Bereich?

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  • Wenn im Kaufvertrag das Fahrzeug als "Unfallfrei" deklariert wurde kannste sogar den kompletten Kaufpreis zurückfordern!!


    Ums zurück geben geht es primär eigentlich nicht.
    Eher um eine Wertminderung und damit um eine Teilerstattung des Kaufpreises.
    Weil der Wagen ist gut, nur ist er als Unfallwagen definitiv weniger Wert!

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  • Wo ist die dickere Lackschicht messbar. Komplettes Seitenteil oder nur klar eingegrenzter Bereich?


    Klar einzugrenzender Bereich direkt an der Kante des Radlaufes. nach oben wird es dann deutlich weniger.
    Ist nen 5-türer, das Seitenteil wurde komplett gelackt, habe die Ansätze auch noch entdeckt...

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  • Ums zurück geben geht es primär eigentlich nicht.
    Eher um eine Wertminderung und damit um eine Teilerstattung des Kaufpreises.
    Weil der Wagen ist gut, nur ist er als Unfallwagen definitiv weniger Wert!


    Klar kannste dann auch ein Teil des Geldes zurückfordern und wenn sich der Händler weigert sogar einklagen wenn er das Fahrzeug im Kaufvertrag als "Unfallfrei" deklariert hatte! Es ist ja belegt das das Fahrzeug einen größeren Unfallschaden hatte und auch jetzt noch Nachvollziehbar laut deiner Aussage! Auf jeden Fall kriegst du dann einen Teil des Kaufpreises erstattet,wie hoch der is richtet sich prozentual nach der Höhe des Vorschadens bezw. der Wertminderung des Fahrzeugs soweit ich weiss,bin mir da aber nicht sicher! Sicher ist nur das du ein Teil deines Geldes einfordern kannst und auch solltest!

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    • Offizieller Beitrag

    µm wäre wohl die richtige Einheit.


    Ist das denn ein richtiger Unfallschaden der angegeben werden muß oder handelt es sich nicht doch eher nur um einen Bagatellschaden mit großflächiger Beilackierung?


    Bevor du jetzt nämlich auf den Putz hauen gehst solltest du erstmal für Klarheit sorgen, evtl. sogar mit Hilfe eines Sachverständigen.


    Edit
    Wenn ich richtig informiert bin braucht der Händler ja nichtmal angeben wenn es sich um ein gewandeltes Fahrzeug handelt.

  • Jepp da hat Günter recht!
    Ein Fahrzeug ist erst dann ein Unfallwagen, wenn tragende Teile beschädigt wurden und diese ersetz werden mussten. Ein Seitenteil gehört nicht dazu!
    Nehmen wir mal an, der VB ist mit dem Wagen am Garagentor hängen geblieben und das Seitenteil wurde neu lackiert, ist das KEIN Unfallschaden im Sinne der deutschen Rechtssprechung und muss somit auch nicht bei Verkauf angeben werden.

  • Wenn das ganze Seitenteil (üblich) lackiert wurde ist es in KEINEM Fall ein Bagatellschaden, denn die rechtlich tragbare Definition des Bagatellschadens richtet sich nach den Kosten der Reparatur, weniger nach dem Ausmass des Schadens. Wenn das ganze Seitenteil lackiert wurde, sprengt das sicherlich den Kostenrahmen. Meiner Meinung nach hätte der Schaden angegeben werden müssen. Den Anwalt würde ich in jedem Fall konsultieren...

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  • Zustimmung, jedoch warum immer gleich zum Anwalt? ich würd einfach mal beim Autohaus vorsprechen, evtl. lenken die ja ein, ansonsten kannst immer noch zum Anwalt.

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    • Offizieller Beitrag

    Danilo
    und wenn es nun ein "firmeninterner" Zwischenfall war als der Lehrling die Fahrzeuge umsetzte?
    :biggrin:


    Ich glaube nicht das dann die Kosten so exorbitant hoch waren das es auf jeden Fall als Unfallschaden zählt.


    (natürlich hätte aber auch m.M.n. ein komplett lackiertes Seitenteil angegeben werden müssen)



    Es ist aber, wie schon vermutet, recht schwierig für ein Forum herauszufinden was da nun Sache ist/war. Besser in jedem Fall erstmal einen Anwalt um Rat fragen und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen.

  • Danilo
    und wenn es nun ein "firmeninterner" Zwischenfall war als der Lehrling die Fahrzeuge umsetzte?
    :biggrin:


    Wo wir gerade dabei sind, wusstet ihre, wenn ein Neufahrzeug im Werk beispielsweise vom LKW fällt und das Werk noch nicht verlassen hat und es wird anschließend im Werk repariert, ist es kein Unfallwagen!


    Hat ein Kumpel bei seinem Renault jetzt mitgemacht, im Werk wurde das Dach getauscht und das auch noch ziemlich schlampig....

  • Also hab bezüglich "Unfallwagen" was gefunden...


    "Sobald Teile des Fahrzeugs unfallbedingt ausgetauscht oder repariert wurden, handelt es sich um einen Unfallwagen.
    Wenn lediglich Anbauteile, wie eine Stoßstange, ausgetauscht werden, entsteht kein Wertverlust."


    Also wenn sie bei ihm Teile der Seitenwand erneuert haben zählt es eindeutig als Unfallwagen und muss auch als solcher deklariert werden!

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    • Offizieller Beitrag

    Super, das ist ein Text aus dem Internetforum "autoplenum":
    http://www.autoplenum.de/Antwo…tverlust--Anzeigepfl.html
    also nur eine einzelne Meinung aber nicht zu gebrauchen.


    Wenn überhaupt sollte man schon mit vernünftigen und seriösen Quellen um sich werfen wie z.B.:


    Zitat

    Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00€


    BGH AZ: VI ZR 365/03

  • Wenn das ganze Seitenteil (üblich) lackiert wurde ist es in KEINEM Fall ein Bagatellschaden, denn die rechtlich tragbare Definition des Bagatellschadens richtet sich nach den Kosten der Reparatur, weniger nach dem Ausmass des Schadens. Wenn das ganze Seitenteil lackiert wurde, sprengt das sicherlich den Kostenrahmen. Meiner Meinung nach hätte der Schaden angegeben werden müssen. Den Anwalt würde ich in jedem Fall konsultieren...



    Korrekt Günter, siehe mein Posting!

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  • tja da kommen wir aber Locker über die 700€ grenze hinaus!
    Richten NeuLackieren des Seitenteiles wobei 950µm verdammt viel ist! Und wenn das nicht
    richtig gemacht worden ist kann es unter umständen nach 8Jahren das Reissen anfangen.


    Ich würde mich mit dem Autohaus nochmal in Ruhe unterhalten wenn die nicht einlenken
    bei einem Gutachter Rückversichern und dann damit zum Anwalt.

    92er Corrado VR6 ABV Sonntagsauto
    96er Passat 16V ABF Variant Winterauto
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    • Offizieller Beitrag

    tja da kommen wir aber Locker über die 700€ grenze hinaus!


    Sagt wer?


    Das ist nur eine Vermutung von euch aber mehr auch nicht.


    Niemand von hier hat den Schaden überhaupt je zu Gesicht bekommen aber komischerweise geht es "locker" über 700€ hinaus.
    Verstehe ich nicht.


    Wer sagt eigentlich das richtig gemessen wurde? Oder ob das Gerät überhaupt richtig angezeigt hat?
    Oder, oder, oder...........

  • Zitat

    Als Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden mit Instandsetzungskosten von unter 700,00€


    BGH AZ: VI ZR 365/03


    Da hab ich aus einer seriösen Quelle aber was anderes gefunden mit einem richterlichen Urteil:


    Ein Sachmangel liegt allerdings bereits in der Eigenschaft des Fahrzeugs als Unfallwagen. Nach der Rechtsprechung des Senats kann der Käufer auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist. "Bagatellschäden" sind bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, wie sie hier vorliegen, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen haben und der Reparaturaufwand nur gering ist. Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist insoweit ohne Bedeutung.

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    • Offizieller Beitrag

    Nochmal super, aber was sind denn nun:

    Zitat

    nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden


    (sind damit Steinschläge gemeint die mit einem Lackstift behandelt werden?)
    und welche Blechschäden lagen in dem Fall vor?

    Zitat

    nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, wie sie hier vorliegen


    (war das ein geknicktes Dach?)
    Welches Gericht hatte da gegen was geurteilt?


    Da ging es in erster Linie wohl darum ob ein Sachmangel vorlag aber nicht ob es noch ein Bagatellschaden war oder schon etwas mehr.




    Hier ist übrigens sogar die Rede davon:

    Zitat


    Derzeit setzt die Rechtsprechung Beträge zwischen 500 und 1.500 EUR als sogenannte Bagatelle an.


    http://verkehrsanwaelte.de/sac…bei_bagatellschaeden.html



    Ihr dreht euch nach wie vor im Kreis wenn ihr das einfach ungesehen als nicht angegebenen Unfallschaden deklarieren wollt.


    Freundlich mal beim verkaufenden Autohaus nachfragen was da los ist/war, wenn da nichts rumkommt einen Rechtsanwalt und ggf. einen Sachverständigen, fertig.

  • Das war ein Urteil vom Bundesgerichtshof vom März 2008! Urteil vom 12. März 2008 – VIII ZR 253/05


    Darin is klar das wenn Blech verbeult is,handelt es sich um nen Blechschaden und wenn ein Kratzer im Lack ist,das Blech nicht instandgesetzt werden muss,handelt es sich um einen Lackschaden! Is doch jedem klar...?!

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