- Offizieller Beitrag
Hier gehts mal zum Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Bedeut…uf.news5740.htm
Da wurde, so interpretiere ich das ganze, festgestellt und richterlich geurteilt das ein Unfallschaden ein Sachmangel ist und der Käufer somit vom Vertrag zurücktreten kann..