Nach Autoverkauf geht das Getriebe kaputt, was nun?

  • Moin,


    vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen.


    Meine Freundin hat am verganenen Freitag ihren VW Polo verkauft.
    Heute ruft der Käufer an und meint, dass Getriebe sei Kaputt und leckt massiv mit Öl. Laut der Mercedeswerkstatt ist dies ein Schaden der schon länger bestanden haben muss.


    Zwar werde ich morgen nochmal mit dem guten Mann reden, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass er alles in Bewegung setzen wird, um das Auto wieder an uns abzugeben.


    Nun gibt es folgenden Hintergrund:
    Wir haben einen ADAC Kaufvertrag von Privat an Privat, in dem ein ehemaliger Frontschaden aufgeführt ist und das die Airbags dabei ausgelöst worden sind.
    Wir waren vor ca 2 Wochen in der Werkstatt, um einen Ölwechsel machen zu lassen und da wurde uns gesagt, dass die Getriebelager erneuert werden müssen, da nicht mehr gut. Wir hatten vorher und auch bis zum Verkauf lediglich ein leichtes Schleifen gehört.


    Vom Getriebe stand also nichts im Kaufvertrag, da es kein Unfall oder Schaden in dem Sinne ist, wie ich eben z.B. den Frontschaden, wie oben beschrieben, verstehe. Der noch nicht gemachte Zahnriemen steht ja ebenfalls als Verschleißteil nicht drin.


    Beide Sachen, sowohl die Getriebelager, als auch die Sache mit dem Zahnriemen standen deutlich in der Verkaufsanzeige, die ich mir nach dem erfolgreichen Verkauf, umgehend ausgedruckt habe.
    Zitat: "Getriebelager sind nicht mehr die besten und schleifen leicht. Zahnriemen wird auf wunsch erneuert." KM Stand übrigens ca. 130500km.


    Der Käufer ist mit seinem Kumpel hier gewesen und wir haben gemeinsam (zu 3.) eine Probefahrt gemacht, bei der jeder der beiden einmal für ca 3km selbst gefahren ist. Auch ein Stück über die Bundesstraße.


    Dabei sei ihnen, so heute am Telefon, ebenfalls ein leichtes Schleifen aufgefallen. Danach gefragt haben sie aber nicht.
    Bei der Probefahrt habe ich ansonsten alles erzählt, was mir noch eingefallen ist und habe darauf hingewiesen, dass sonst alles wie in der Anzeige beschrieben ist und zutrifft.


    Wie gesagt, ist dem Käufer wohl am heutigen Tag, also 3 Tage nach dem Kauf, das Getriebe kaputt gegangen. Es leckt mit ÖL und das Schleifen ist wohl zu einem Heulen geworden, grade beim Gangwechsel. Gesehen habe ich das noch nicht.


    Auf dem Stellplatz vom PKW, wo der Polo bis Freitag regelmäßig stand, ist auch keinerlei ÖL zu sehen. Dies war im Carport, wo auch kein Regen auf die Platten gefallen sein könnte.


    Natürlich haben wir das Auto auch vor der Besichtigung intensiv gewaschen. Dies will der Käufer nun als Beweis dafür ansehen, dass wir ihm die ÖL und Getriebegeschichte verschwiegen haben.


    Ebenfalls behauptet er, dass er ein Rückgaberecht hätte.


    Im ADAC-Vertrag steht jedoch ausdrücklich, dass das Fahrzeug unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft wird/wurde. Dies gilt allerdings nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung [...] die aus einer vorsätzlichen Verletzung der Pflichten des Verkäufsers beruhen [...].


    Nun war mir natürlich nicht klar, dass dem Mann das Getriebe in den nächsten 100km kaputt geht und wir sind natürlich auch nicht bereit ihm das Auto mit dem Schaden einfach so zurück zu nehmen.
    Denn wir wissen ja zum einen nicht, was er mit dem Auto in der Zwischenzeit gemacht hat und zum anderen ist der Wagen 12 Jahre alt. Wenn irgendwas schleift kann es natürlich sein, dass einem das Auto nach einem, oder erst nach 10000km kaputt geht. Es hätte ihm auch die Zylinderkopfdichtung im Eimer gehen können, ohne das sich ein schleichender Schaden bemerkbar gemacht hätte.


    Dumm ist nun natürlich, dass es offensichtlich unmittelbar nach dem Kauf, auf dem Weg zur Zulassungsstelle geschehen ist. Nach 500-1000km hätte ich mich auf meinem Stuhl zurück gelehnt und mit den Schultern gezuckt.


    Auf ne Gerichtsverhandlung wegen der alten Kiste habe ich nun garkeinen Bock. Zumal ich grade wichtigeres zu tun habe.


    Weiß jemand einen Rat, bevor wir morgen zum Anwalt gehen und die frisch eingetauschten 2000 Euro für Rechtsbeistand ausgeben?


    Darüber hinaus wäre ich sehr dankbar, wenn mir jemand für die Zukunft eine gute Rechtschutz-Versicherung empfehlen kann, die grade auch diesen Bereich abdeckt.


    Gruß,
    René und danke schonmal.

  • Wenn in der Verkaufsanzeige das mit dem Getriebelager stand ist doch alles ok. Der ADAC meinte sie sollten mal gewechselt werden und das hast du in der Anzeige geschrieben. Da brauchst du dir keine sorgen machen. Die Jungs haben den Wagen mit dem Mängel gekauft und nun leider pech gehabt. Du bist deine Pflicht nachgekommen und hast deines besten wissens gahandelt.
    Und das der Wagen gereinigt wurde ist doch logisch, macht doch jeder.


    Selbst wenn dort jetzt was kommt, denke ich nicht, das die da irgendwas machen können. Zumal der Wagen ja 12 Jahre alt ist.
    Die Anzeige hast du ja sicherlich noch, denke das ist wichtig als Beweis.


    Ich hab übrigens nen komplett Rechtschutz bei der VHV und bin bisher sehr zufrieden damit. Privat, Unfall und Arbeitsrechtschutz mit 150€ SB. Habe Arbeits und Privat bereits genutzt und alles lief bestens. Hatte im grunde nicht viel damit zutun, haben die alles gemacht.

  • Naja nicht der ADAC hat das mit dem Getriebe gesagt, sondern die Werkstatt hier im Dorf, bzw. der Meister dort. Gut kommt aufs selbe raus, wollte es nur richtig stellen.


    Danke schonmal für deine Antwort.


    Gruß,
    René

  • Hatte auch schon mal solch Fall. Auf einmal war ein Mangel da der laut Werkstatt schon länger gewesen sein muss. Ich aber nicht bemerkt hatte und dementsprechend auch nichts weiter sagen konnte. Nun wollte der mich auch verklagen und Gutachter und das ganze Programm. Leider bis heute nichts als nur heiße Luft und das ist auch kein Wunder wenn man solch ein Kaufvertrag unterschreibt. Du hast ja sogar auf Mängel hin gewiesen und der Käufer wusste das was nicht in Ordnung ist. Mach dir also keine Sorgen es wird dir nichts passieren. Kann gut sein wenn einer hartnäckig ist und du dann Post bekommst musst halt Einspruch einlegen. Zu einer Verhandlung wird es sicher nicht kommen. Musst aber reagieren auf die Post wenn welche kommt und ja nicht die Frist verstreichen lassen. Das wäre dann ein großer Fehler sozusagen Schuldeingeständnis. Also Kopf hoch :cool:

    Sommer. US Corrado G60 Bj' 90
    Alltag. A6 3.0 TDI Quattro Limo Bj. 05
    Alltag. A6 3.0 TDI Quattro Avant S-Line Bj. 07

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  • Habe das grade mal grob überflogen.


    In einer Hinsicht unterscheidet sich die Geschichte jedoch, denn in der Verkaufsanzeige steht ja drin, dass mit dem Getriebe, bzw. den Getriebelagern etwas nicht stimmt.
    Wenn ich mit dem Wagen in der Werkstatt war, bevor ich die Verkaufsanzeige ins Internet gestellt habe und alle dortigen Mängel aufliste, sollte das doch reichen.


    Außerdem ist es ja kein Schaden, der Sicherheitsrelevant ist und Leben gefährtet. Gut vielleicht einiger Insekten, die vom Öl naschen, aber ansonsten?
    Hinzu kommt, dass ich ja nicht jede Gewährleistung mit diesem ADAC Vertrag ausschließe, wie oben zitiert, sondern nur diese, die ich böswillig verschwiegen habe.
    Da mir ein solcher Schaden nicht bekannt war, und vielleicht auch garnicht in unserem Besitz aufgetreten ist, sollte es doch eigentlich schwer sein, uns dafür haftbar zu machen.


    Abgesehen davon habe ich vor einiger Zeit einen langwierigen Prozess verloren, als es um die Laufleistungsmanipulation an einem meiner Rados ging.


    Dort stand im Vertrag nichts über die Laufleistung, in der Verkaufsanzeige allerdings offensichtlich schon. Ich hatte das Teil damals nicht ausgedruckt und war mir sehr sicher, dass die erhöhte Laufleistung nicht in der Anzeige gestanden hat, aber er hat den Wisch als Beweis vorgezeigt mit der echten Laufleistung.


    Danach gab es die Quittung für mich -> Ich darf nun neben dem Wertverlust auch die Anwaltskosten bezahlen. Verlust in 2 Jahren, ohne auch nur annähernd 1000km mit dem Wagen gefahren zu sein, über 4000 Euro.


    Ein Link in dem verlinkten Thread hier im Forum, auf der letzten Seite besagt:


    Ohne rechtliche Bedenken kann dagegen laut ACE folgende Klausel verwendet werden: «Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sachmangelhaftung. Der Verkäufer bleibt jedoch haftbar für sich aus einem Sachmangel ergebende Personenschäden, für Schäden, die sich aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Verkäuferpflichten ergeben sowie für das Vorhandensein von Eigenschaften, für die er nachfolgend eine Garantie übernimmt.»
    Quelle: http://www.zeit.de/auto/autonews/klauseln


    Gut, das mit den Personenschäden steht bei mir nicht drin, aber die sind hier grade eh ein ganz anderes Level.


    Jemand weitere Infos zu dem Thema?


    Sehe schon wieder, dass ich heute schlecht schlafen werde... :face_with_rolling_eyes:


    Danke ansonsten.



    Edit1: Am Ende der Klausel steht im meinem Vertrag doch drin, dass diese nicht bei Körperschäden zutrifft.
    Sollte also alles im graugrünen Bereich sein, oder?


    Gruß,
    René


    Nochmal zur Sicherheit hier die komplette Ausschlussklausel aus meinem ADAC-Kaufvertrag:


    Zitat

    Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff. 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei Körperschäden.
    Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.


    Und unter Ziff. 1 des Kaufvertrages geht es dann in


    1.1 u 1.2 um Zusatzausstattungen und Zubehör
    und
    1.3 um Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen wie Hagelschäden.


    Dazu gehören dann meiner Meinung nach keine Verschleißteile. Denn die Auflistung wäre recht lang, bei der Laufleistung und dem Alter.


    Gruß,
    René

  • Als ich meinen Corrado mit "NEUER KUPPLUNG" gekauft habe bin ich nach 50 km auf der autobahn liegen geblieben! Den schaden mußte ich zahlen hab nur vom Händler der Kupplung den kupplungskaufpreis wiederbekommen und das wars.

  • Bei nem gebrauchten Getriebe wäre das noch OK. Nen neues Getriebe von VW kostet aber laut ETKA rund 1600 Euro. Das wäre ein wenig viel =D


    Aber gut ist wieder nen etwas anderer Fall. Dennoch sehr interessant. Danke dir!

    • Offizieller Beitrag

    Bei so einem Fall empfiehlt es sich immer direkt einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.
    Meinungen in einem Forum sind gut und schön aber hier geht es um etwas mehr und da sollte man sich schon an Fachleute wenden.
    Solche Sachen sind eigentlich immer verschieden und sind deshalb individuell zu betrachten da helfen Sachen wie:
    "Bei mir war das mal so........"
    nicht unbedingt weiter. (sind vielleicht interessant zu lesen aber mehr auch nicht)
    Es könnte ja sogar sein das ihr die A-Karte habt weil dieses Schleifgeräusch nicht explizit im Kaufvertrag erwähnt wurde.
    Hier müssen sämtliche Fakten und Aussagen sowie eine Portion Fachwissen auf den Tisch um eine genaue Aussage treffen zu können und das wirst du hier nicht finden.
    Also, verschwende hier nicht deine Zeit und lass dich besser direkt anwaltlich beraten.

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  • Wenn du nicht direkt einen Anwalt nach der Sache befragen möchtest, könntest du doch einfach erst einmal zum ADAC gehen und denen die Sache schildern.
    Der Kaufvertrag ist ja schließlich von ihnen und eigentlich sollten sich die Damen und Herren in der Geschäftsstelle damit auskennen. Vielleicht können sie dir dort ja noch etwas nützliches sagen, oder dir deine Sorgen ganz nehmen?!? Ein Versuch ist es Wert-denke ich.

  • Naja wir werden erstmal, da ADAC Mitglied, eines der kostenlosen Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, bei einem Vertragsanwalt vom ADAC selbst..
    Corradoman hat völlig recht. Anders wird es nicht gehen.


    Gruß,
    René

  • Bommel
    Es geht hier nicht um die Erklärung eines Formular-Vordrucks sondern in dem Fall würde auch nur ein Verweis an die Rechtsabteilung erfolgen und eine Rechtsauskunft am Tel. macht auch der ADAC nicht ohne 100% die Fakten zu kennen.


    Das es nicht um die Erklärung des Formular Vordrucks geht, ist mir schon klar! Das meinte ich auch gar nicht!
    Das man beim ADAC an die Rechtsabteilung weitergeleitet wird, wusste ich nicht. Naja-so wird man schlauer......

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  • So, habe heute mit dem ADAC telefoniert. Der Mann in der Rechtsabteilung hat mir gleich zu verstehen gegeben, dass er kein Jurist sei, bei meiner Schilderung aber keine Bedenken hat.


    Wie Corradoman schon geschrieben hat, kann es aber sein, dass es gewisse Schlupflöcher gibt, die uns angreifbar machen. Daher haben wir morgen einen Termin beim ADAC-Vertragsanwalt, zum kostenlosen Beratungsgespräch.


    Gruß,
    René

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