Xenon legal verbauen? + sonstige Fragen zu Leuchten/Xenon

  • Hi,

    das hier führt wirklich zu nichts mehr, weil hier niemand Ahnung hat (mich eingeschlossen).
    Ich bin der Meinung, daß da Einzelkomponenten mit Zulassung verbaut werden und daß da "nur noch" ein amtlich anerkannter Sachverständiger den ordnungsgemäßen Verbau feststellen muß.
    So läuft das bei einer Tieferlegung in Verbindung mit anderen Rad/Reifen Kombinationen ja auch.
    Die Klarglas(streu)scheibe ist in dem Hella Gutachten ausdrücklich erwähnt und somit hat der restliche Scheinwerfer mit dem lichttechnischen Gutachten nichts zu tun. Du brauchst ja auch kein neues Lichttechnisches Gutachten, wenn man einen anderen Stoßfänger verbaut, an dem ja immerhin die Nebelscheinwerfer befestigt sind. Das Scheinwerfergehäuse ist in dem Fall für die Xenon-Module ja auch nur die Befestigungsmöglichkeit.
    Da es die In.Pro Scheinwerfern nicht original mit Xenon gibt und da nätürlich auch keine Befestigungsmöglichkeit für die Hella Xenon-Module existiert, gibt es da natürlich auch keine Freigabe. Wie schon erwähnt, gibt es ja auch nirgends eine Freigabe für einen 2.0TFSI Motor in den Corrado.
    Ich werde das mal mt einem TÜV-Menschen durchsprechen und bin der Meinung, daß Martin Böttger mit seinem Umbau gegen kein geltendes Recht verstößt, also alles legal ist.

  • So seh ich das auch, denn das was mein Tüvver gemacht hat war sicherlich kein Gefälligkeitseintrag sondern wurde von vorne bis hinten durchgeprüft. Ich mußte ja auch die LWR noch mal ändern was nicht ganz billig war, also garantiert keine Pfuschlösung die nur nen Bauerntüv übersteht.

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Genauso sieht mein TÜV Mann das Ganze.Nur werde ich den Umbau auf Xenon Licht in die IN-Por Scheinwerfer mit Ihm zusammen machen.Das heisst, ich werde Ihm zeigen, was ich gemacht habe und er sagt, ob es ok ist, bzw. was er geändert haben möchte.

    Soetwas kann man nur in Zusammenarbeit mit den Menschen vom TÜV machen.

    • Offizieller Beitrag

    Genauso sieht mein TÜV Mann das Ganze.Nur werde ich den Umbau auf Xenon Licht in die IN-Por Scheinwerfer mit Ihm zusammen machen.Das heisst, ich werde Ihm zeigen, was ich gemacht habe und er sagt, ob es ok ist, bzw. was er geändert haben möchte.

    Soetwas kann man nur in Zusammenarbeit mit den Menschen vom TÜV machen.

    Was sagt dein Tüv-Mensch denn zu der Tatsache das am Scheinwerfer von InPro folgende Buchstaben fehlen?

    Zitat

    Xenon Abblendlicht = DC
    Xenon Fernlicht = DR
    Bi-Xenon abblendlicht und Fernlicht, getrennt zuschaltnar = DC/R
    Bi-Xenon abblendlicht und Fernlicht, gemeinsam zuschaltnar = DCR

    Ohne diese Buchstaben ist der Scheinwerfer (das Gehäuse) nicht für Xenonlicht zugelassen und es darf auch kein Xenonlicht darin betrieben werden.
    Ist also im Prinzip nichts anderes als wenn du (geprüfte) LED´s in die orginalen Rückleuchten schraubst und beim Tüv eintragen lassen willst.

  • ... daß da Einzelkomponenten mit Zulassung verbaut werden und daß da "nur noch" ein amtlich anerkannter Sachverständiger den ordnungsgemäßen Verbau feststellen muß....

    ,und die Funktion natürlich auch...

    Genau das sagt er dazu....

    Und der Scheinwerfer muss eine DE Linse haben.Dann ist der Umbau kein Problem (mit den von mir schon erwähnten zusätzlichen teiln wie ALWR und SRA), und das ist seine Aussage dazu.

    Er meinte auch, dass Du wohl schon ganz schön auf die Schnauze gefallen seist, wenn Du so vorsichtig bist.
    Ich habe Ihm dann Deine Stellung hier im Forum erklärt, und dass dem nicht so ist.

    • Offizieller Beitrag

    Was nützen die besten "Einzelkomponenten mit Zulassung" wenn sie in ein Gehäuse gebaut werden das keine Zulassung für eben diese Komponenten hat?

    Das hätte ich gerne schriftlich von dem Prüfer das ich die Xenon-Teile in ein nicht Xenon-zugelassenes Gehäuse unterbringen darf.
    Er soll eine schriftliche Bestätigung klarmachen welche Teile zu nehmen sind, du scannst es ein und lädst es hoch.

  • Es hat beim Herrn Böttger geklappt.
    Und bei sovielen anderen auch.
    Und ich bin mir sicher, es wird auch bei mir eingetragen per Einzelabnahme.
    Weil ich das so umbaue, wie der Herr TÜV Prüfer das sehen möchte.


    Weiss nicht so ganz, warum Du da immer so drauf rumreitest.
    Wenn es doch komplette Xenonscheinwerfer für den Corrado zu kaufen gäbe, hätten wir das Problem (und diesen ellenlangen Thread) nicht.

    So, und hier setzt zumindest mein Prüfer an und sagt, er trägt mir das nur ein, wenn ich einen Scheinwerfer mit DE-Linse verwende.

    Und die gibt es von IN-Pro.Fertig zu kaufen.

    Und in diese soll ich auch nur einen Nachrüstsatz einbauen, der für die Lampenfassung H7 zugelassen ist.Gibt es auch.

    So.Jetzt die Scheinwerfer-Reinigungsanlage einbauen und funktionsfähig anschliessen.

    Dann die Automatische Leuchtweitenregulierung einbauen und einstellen.

    Zum Schluss alles meinem TÜV Mann vorstellen, der das Ganze dann einer Einzelabnahme unterzieht, die sicherlich keine 5 min dauert.

    Was ist daran so schwer?

  • so siehts nämlich leider aus, die linsen der klarglasscheinwerfer sind nicht für xenon ausgelegt, also müßtest du xenonlinsen vom audi oder so verbauen und dafür ist der scheinwerfer wieder nicht ausgelegt, somit erlischt die betriebserlaubnis der scheinwerfer.man darf ich glaub seit 2 oder 3 jahren, an den lichttechnischen einrichtungen nichts mehr verändern, auch keine blinker in die scheinwerfer usw. . wenn es doch eingetragen ist, ist es noch lange nicht zulässig. bei nächsten kontrolle gehts ab zur dekra und dann werden sie wieder ausgetragen und dann wird richtig teuer. hab ich alles durch. xenon legal geht nicht...

    • Offizieller Beitrag

    so siehts nämlich leider aus, die linsen der klarglasscheinwerfer sind nicht für xenon ausgelegt.....

    Nicht nur die Linsen davon, sogar das ganze Gehäuse nicht aber scheinbar ist das noch nicht bei allen so angekommen.

    kampfhamster
    gefärbte Rückleuchten wurden auch mal eingetragen........
    Es gab auch Prüfer die 13" am Golf 1 VR6 Bi-Turbo eingetragen haben.....
    Wie siehts nun aus mit den LED´s in den orginalen Rückleuchten?
    Auch OK per Einzelabnahme?

    Sorry, aber der Prüfer kann nicht einfach ein nicht zugelassenes Teil ohne Vergleichsgutachten o.ä. einfach so per Einzelabnahme als zulässig erklären.
    Das wäre das gleiche als wenn er eine nicht zugelassene Felge einträgt weil ein genehmigter Reifen drumherum ist.

    • Offizieller Beitrag

    Also kann ich davon ausgehen, dass laut Deiner Aussage der Umbau von Martin Böttger illegal ist?Habe ich das jetzt richtig verstanden?


    Keine Ahnung denn ich weiß ja nicht was er für Gehäuse hat aber wenn ich hiervon ausgehe:
    http://www.vwcorrado.de/forum/showpost…322&postcount=7

    kommen doch arge Zweifel.........

    Nochmal:
    Eingetragen heißt nicht immer gleich das es legal ist!

  • Also,Selbst eine Nachfrage bei der hiesigen Polizeidienststelle hat dieselbe Antwort ergeben (und die haben mich zum zuständigen Hauptkommissar weiterverbunden).Wenn es per Einzelabnahme eingetragen ist, muss der Prüfer dafür seinen Kopf hinhalten.
    Er hat auch mal wo nachgesehen und mich zurückgerufen.Er sagte mir faktisch dasselbe, wie ich oben bereits meinen TÜV Mann zitiert habe.

    -Scheinwerferreinigungsanlage
    -Automatische Leuchtweitenregulierung
    -Ein geeigneter Scheinwerfer mit klarer Lichtaustritts-Scheibe

    ...sind demnach die Voraussetzungen.

    Ich denke, wir treten hier auf der Stelle.

    Wo könnte man denn noch nachfragen?

  • Mit 08/15 Umrüstkits meinte ich diese H7 Teile, die einfach in die Scheinwerfer gebaut werden und meist sogar ohne LWR und SWR verkauft und verbaut werden.

    Sollte meine Formulierung auch die von dir angesprochenen Linsen + Zubehör mit eingeschlossen haben, tut es mir leid.
    Ich hatte von diesen vorher nichts gehört und natürlich auch kein Gutachten zur Hand. Die Idee finde ich relativ witzig. Gibt es nähere Aufnahmen von den Teilen im Corrado-Scheinwerfer - oder zur Not anderen Scheinwerfern, mit Streuglas?

    Ganz allgemein aber noch: Selbst mit diesen ganzen, eventuell wirklich legalen Einbauten, würde ich nicht zum Wörthersee fahren wollen *g*.


    95er Corrado VR6 111.000km (verkauft)

  • Schönen Guten Abend...

    Also i hab ein Schriftstück direkt vom Tüv...legal... Umrüstung ist machbar auch in Fahrzeuge , welche original nie Xenon ausgeliefert worden.

    Muß mal lügen, glaube bis Bj. 2000 ist keine Höhenregulierung und keine Scheibenreinigungsanlage erforderlich, wird aber immer gerne gesehen...hihi.

    Hab es bei mir eingetrage in verbindung mit InPro klarglas... Also warum sollte es nicht legal sein???

    so siehts nämlich leider aus, die linsen der klarglasscheinwerfer sind nicht für xenon ausgelegt, also müßtest du xenonlinsen vom audi oder so verbauen und dafür ist der scheinwerfer wieder nicht ausgelegt, somit erlischt die betriebserlaubnis der scheinwerfer.man darf ich glaub seit 2 oder 3 jahren, an den lichttechnischen einrichtungen nichts mehr verändern, auch keine blinker in die scheinwerfer usw. . wenn es doch eingetragen ist, ist es noch lange nicht zulässig. bei nächsten kontrolle gehts ab zur dekra und dann werden sie wieder ausgetragen und dann wird richtig teuer. hab ich alles durch. xenon legal geht nicht...

    Achja...die Linsen machen es bei mir schon zwei Jahre mit...bis jetzt kein Problem. Die Lichtausbeute ist etwas reduzierter als mit Xenonlinsen, aber trotzdem Super Licht.

  • naja kann ja alles sein, der eine hats eingetragen, der andere nicht, aber ganz wie corradoman schon sagte.

    Nochmal:
    Eingetragen heißt nicht immer gleich das es legal ist![/QUOTE]

    Ich habs durch und mir reicht der streß, der wagen fährt auch ohne xenon.
    soll jeder machen wie er es braucht. ich glaube es ist müßig immer wieder darüber zu philosofieren, weil wir kommen zu keinem richtigem ergebnis.

    mfg...

  • Ich fahre seit 10 Jahren mit nicht eingetragenen Felgen, deren Traglast nicht ausreichend ist. Es gibt kein Problem mit den Felgen. Selbst bei 320 mit dem Bi-Turbo auf der Bahn und dicksten Schlaglöchern ist alles paletti.
    Von daher sind alle Prüfer wohl sehr dumm gewesen, weil die ja eine zu kleine Traglast in das Gutachten geschrieben haben.
    Zum Glück hat SAT mir das dann doch eingetragen, weil die schlauer sind.
    Also ist dieses Urgutachten ja falsch und somit nichtig. Die Schlussfolge ist das die Felgen also trotzdem legal sind, logisch, oder?

    Turborado
    Was meinst Du, was passiert, wenn Du mit dem oben beschriebenen Fahrzeug ein Kind über den Haufen fährst? Ich denke Du solltest dann soweit wie möglich abhauen, weil Du als Fahrzeugführer und Halter zur Verantwortung gezogen wirst.
    Gutachter werden diese Eintragung finden und sich darauf stürzen und Dich deswegen dran bekommen, dass der Grund für den Unfall nicht die Felgen waren spielt dabei keine Rolle, weil die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen war/ist und somit gar nicht im öffentlichen Verkehrsraum anzutreffen sein darf.

    Das ist auch nicht bei den Haaren herbei gezogen. Dies ist einem Bekannten vor über 10 Jahren mit einem Kadett GSI passiert, der zahlt heute noch für das behinderte Kind, weil er einen 16V Motor im Fahrzeug hatte. Er hatte den Unfall nachweislich nicht verschuldet.....

    Denkt mal darüber nach. Und wenn Ihr Nachts nicht mehr seht, baut einen Relaissatz und vernünftige Leuchtmittel ein. Wenn das nicht hilft, geht zum Augenarzt.

  • DAs ist mir schon klar... Keine Angst. wenn die Dekra es einträgt, bin ich nicht dafür zur Verantwortung zu ziehen, wenn mir ein Kind vors Boot läuft. Wo ist denn da die Logig. Klar versuchen es am Ende darauf zu schieben. Aber ist doch Quark.

    Logisch zieht man als "Kleiner" am Ende wahrscheinlich den Kürzeren.

    Na mal sehen, wie sich das in der Zukunft entwickelt. Solange die Grünen und die Dekra nix zubeanstanden hat ( wobei ich noch keine Probleme hatte), ist es für mich legal.

  • 1. War jetzt nicht nur auf Dich bezogen, also nicht persönlich nehmen.

    2. Du hast 2 Fälle vermischt.
    Die ABE des Fahrzeugs erlischt, wenn Du am Scheinwerfer etwas änderst. Ob nun ein TÜV, die Dekra oder sonst wer das für OK befunden hat, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.
    Es gibt genug Beispiele von Fahrzeugen die von der Polizei stillgelegt wurden, weil die zu tief waren, obwohl alles korrekt in den Papieren eingetragen war. Und die Punkte dafür hat nicht der TÜV-Prüfer bekommen.

    Der Vergleich mit dem Bekannten trifft sich im Bezug auf die erloschene ABE des Fahrzeugs und wodurch die hervorgerufen wurde interessiert den Richter nicht.

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