Hi,
das hier führt wirklich zu nichts mehr, weil hier niemand Ahnung hat (mich eingeschlossen).
Ich bin der Meinung, daß da Einzelkomponenten mit Zulassung verbaut werden und daß da "nur noch" ein amtlich anerkannter Sachverständiger den ordnungsgemäßen Verbau feststellen muß.
So läuft das bei einer Tieferlegung in Verbindung mit anderen Rad/Reifen Kombinationen ja auch.
Die Klarglas(streu)scheibe ist in dem Hella Gutachten ausdrücklich erwähnt und somit hat der restliche Scheinwerfer mit dem lichttechnischen Gutachten nichts zu tun. Du brauchst ja auch kein neues Lichttechnisches Gutachten, wenn man einen anderen Stoßfänger verbaut, an dem ja immerhin die Nebelscheinwerfer befestigt sind. Das Scheinwerfergehäuse ist in dem Fall für die Xenon-Module ja auch nur die Befestigungsmöglichkeit.
Da es die In.Pro Scheinwerfern nicht original mit Xenon gibt und da nätürlich auch keine Befestigungsmöglichkeit für die Hella Xenon-Module existiert, gibt es da natürlich auch keine Freigabe. Wie schon erwähnt, gibt es ja auch nirgends eine Freigabe für einen 2.0TFSI Motor in den Corrado.
Ich werde das mal mt einem TÜV-Menschen durchsprechen und bin der Meinung, daß Martin Böttger mit seinem Umbau gegen kein geltendes Recht verstößt, also alles legal ist.