H&R Gewindefahrwerk ... hat der TÜV kein Plan ????

  • Habe folgendes Problem ...

    Wollte mir heute meine neuen Felgen eintragen lassen, eigentlich kein Problem sagte mir der TÜV mensch, doch angeblich wäre mein H&R Gewindefahrwerk falsch eingetragen ....

    Es steht nicht drin mit welcher höhe ich es fahren darf ...

    So, ich dann das Gutachen bei H&R ausgedruckt heute morgen, schnell wieder hin, und dann meinte er auch noch das der Wagen zu tief sei, und ich den laut gutachten nicht so fahren darf (obwohl der wirklich nicht tief ist !!!)

    Hier mal ein Bilder, so wie ich es laut dem TÜV-Onkel nur machen darf !!!!
    (Er meinte Tiefer dürfte ich ihn nicht schrauben, das wäre schon das Maximum laut H&R Gutachten :kopfkrat: )

    Seite
    hinten
    vorne

    Sind 15 Zoll Felgen drauf !!!

  • Also, hatte auch so einen Problem mit mein H&R Gewindefahrwerk, der TUV-Mensch meinte mein Wagen währen einen 1cm zu tief, obwohl der Vorbesitzer nie Probleme damit hatte beim TUV. Musste den dann 1cm höher setzen und dann hatte ich keinen Probleme damit.

  • hä??

    ich würde ma an deiner stelle den tüv wechseln da doch nirgends steht wie tief ein auto sein darf/wie hoch es sein muss! ich hab bei meinem 5,5cm bodenfreiheit an der öl-wanne an der schürze sieht es nicht anders aus der tüv-mensch gab mir nur die vorraussetzung zumindest auf die bühne zu kommen welche aber auch extra eine für tiefe fahrzeuge war. geprüft wird der ja numal auf der bühne, probleme hatte ich so nich hab zwar kein gewinde aber trotzdem es geht ja numal anscheinend um die tiefe..

    gruß

    daniel

  • habe letzte woche mein Gewinde auch eingetragen mit 16zoll 9j dar wagen hängte über dem boden tiefer als 4 cm bodenfreiheit und die lippe so 2,5cm und er hat mir alles eigetragen ohne probleme , im tüv bericht steht auch nicht drin wie tief er sein muß/darf. und mußte bei meinem prüfer nicht mal auf die büde die reifen einsenken, keine kreisfahrten, und nix hat 50€ mehr geckostet ber dafür alles legal und ohne tourturen fürn corri. aheb aber persönlich weil man bei uns nicht bei so einer tioefe fahrbar ist um 1cm höhergedreht. so habe ich unter der wanne 5cm oder so . reicht dicke. und der nähste tüv istd ann in spanien, werde euch vberichten dann was da so für gesetzte herschen..

    PS: mal zu den deutschen tüvprüvern die immer einen stressen , ich glabe das die sowas wie " PENISNEID HABEN

  • Im gutachten steht einfach nur 125mm Achse 1 u. 185mm Achse 2, und der TÜV meint nun weiter darf ich den nicht runter drehen am Gewinde !???

    Hier mal der Auszug aus dem Gutachten ....

    http://www.directupload.net/images/070512/2F94OY6w.jpg

    Und so siehts dann halt aus mit 125mm Achse 1 u. 185mm Achse 2 ....

    http://www.directupload.net/images/070512/Twq8r8Lf.jpg

  • Jetzt war ich ja noch nicht wieder da ...
    So wie er jetzt auf dem Foto steht, sind die werte aus dem Gutachten, so sollte ich das einstellen laus TÜV, und dann wieder vorführen !

    Vorher war er etwas tiefer, ca. 1cm vorne u. 2cm hinten, und da war es ihm zu tief !! Aber nicht so das ihm der Wagen zu tief ist, sondern er bezog sich nur auf das Gutachten, das es ihm laut Gutachten zu tief ist !!!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt war ich ja noch nicht wieder da ...
    So wie er jetzt auf dem Foto steht, sind die werte aus dem Gutachten, so sollte ich das einstellen laus TÜV, und dann wieder vorführen !

    Vorher war er etwas tiefer, ca. 1cm vorne u. 2cm hinten, und da war es ihm zu tief !! Aber nicht so das ihm der Wagen zu tief ist, sondern er bezog sich nur auf das Gutachten, das es ihm laut Gutachten zu tief ist !!!

    Du bist ja drollig........
    Drehst ihn tiefer wie max. laut Gutachten erlaubt und beschuldigst den Tüv keinen Plan zu haben.
    :ohmann:
    Wenn du ihn tiefer haben willst verfällt das H&R-Gutachten und du mußt es über eine Einzelabnahme machen.

  • Im Prinzip hat Corradomann schon alles gesagt.

    Der TÜV-Prüfer hat von dir jetzt ja nicht den Auftrag, das bereits verbaute Fahrwerk einzutragen, sondern soll nur die neuen Felgen eintragen. Er kann aber nicht mit "Scheuklappenblick" an die Sache herangehen. Da ist der Hinweis vom TÜV-Prüfer schon richtig, daß das Fahrwerk nicht entsprechend dem Gutachten (sprich: der vorhandenen Eintragung) eingestellt ist.
    Lösungsvorschlag: Einzelabnahme der neuen Felgen in Verbindung mit einer tieferen Einstellung des Fahrwerks.
    Wenn nichts schleift wird der Prüfer das dann eintragen und du kannst dann offiziell wieder so tief fahren, wie du es vorher ohne offiziellen Segen gemacht hast.

    Gruß........

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

  • Im Prinzip hat Corradomann schon alles gesagt.

    Der TÜV-Prüfer hat von dir jetzt ja nicht den Auftrag, das bereits verbaute Fahrwerk einzutragen, sondern soll nur die neuen Felgen eintragen. Er kann aber nicht mit "Scheuklappenblick" an die Sache herangehen. Da ist der Hinweis vom TÜV-Prüfer schon richtig, daß das Fahrwerk nicht entsprechend dem Gutachten (sprich: der vorhandenen Eintragung) eingestellt ist.
    Lösungsvorschlag: Einzelabnahme der neuen Felgen in Verbindung mit einer tieferen Einstellung des Fahrwerks.
    Wenn nichts schleift wird der Prüfer das dann eintragen und du kannst dann offiziell wieder so tief fahren, wie du es vorher ohne offiziellen Segen gemacht hast.

    Gruß........


    Genau das habe ich dem Prüfer ja gesagt, das er die Felgen samt Fahrwerk neu Eintragen solle, aber er meint das würde nicht gehen, weil es nicht im Gutachten steht mit der höhe wie ich sie haben will !!!???

  • Er muß es doch nicht abnehmen.
    Schließlich rollt sein Kopf wenn etwas passiert.


    So schnell rollen da keine Köpfe, glaub mir, er hat sich immer ein Hintertürchen aufgelassen, um anderen die Schuld dann zu geben.

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • .....
    Genau das habe ich dem Prüfer ja gesagt, das er die Felgen samt Fahrwerk neu Eintragen solle, aber er meint das würde nicht gehen, weil es nicht im Gutachten steht mit der höhe wie ich sie haben will !!!???

    So etwas habe ich noch nicht erlebt. Als ich kürzlich Distanzscheiben habe eintragen lassen, habe ich dem TÜV- Prüfer gesagt, daß ich die Radlaufkanten nicht, wie es im Gutachten als Auflage drin steht, umlegen möchte (von wegen Original lassen, usw.). Ich hatte ein schon recht detailliertes Gutachten für den Corrado mit den unterschiedlich breiten Distanzscheiben und den verschiedenen Rad-/Reifenkombinationen und eben unterschiedlichen Auflagen. Da sagte der Prüfer sinngemäß: der Aufsteller des Gutachtens (TÜV- Rheinland) hätte bestimmt nicht alle Rad-/Reifenkombinationen zum testen da gehabt und deshalb werden die Auflagen schon mal mit der Streubreite einer Schrotflinte aufgestellt. Er meinte, daß der TÜV- Prüfer vor Ort sich nach den Angaben im Gutachten zwar richten könne, aber immer noch einen gewissen Entscheidungsspielraum habe. Die Distanzscheiben hat er dann eingetragen, ohne daß ich die Auflagen erfüllen mußte.

    Daher kann ein TÜV- Prüfer auch außerhalb der Einstellwerte eines Gutachtens ein Fahrwerk eintragen. (So nebenbei: wenn das Gewindefahrwerk nur mit einer Einstellung eingetragen werden kann, wozu ist dann das Gewinde da?).
    So wie ich es kenne, hat jede TÜV- Station nur einen Prüfer, der Sonderabnahmen macht. Die anderen Prüfer können oder dürfen wohl nur nach Gutachten eintragen. Bist du sicher, daß du an den richtigen Prüfer gekommen bist ?

    Gruß.........

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

  • [quote='G60Tuning','RE: H&R Gewindefahrwerk ... hat der TÜV kein Plan ????']Bist du sicher, daß du an den richtigen Prüfer gekommen bist ?


    Ja bin mir ganz sicher !!!

    Aber heute zu 2 anderen Prüfern gefahren, der eine hat mich erst ne Stunde warten lassen und war dann so nett mir zu sagen das er das heute nicht mehr macht :motzen:

    Dann in die nächste Stadt hier um die ecke gefahren zum TÜV Nord, habe ich dem Gutachter das Gutachten für die Felgen gegeben, und er hats ohne Probleme eingetragen ...... ohne irgendwas am Fahrwerk zu bemängeln !!!

    Wie soll man da nur durchblicken ....

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!