Ich suche nur nach dem eintrag....mich interresiert nur wie es genau im brief steht...wenn mir da jemand helfen würde wäre ich sehr dankbar......
lg corrazo
Ich suche nur nach dem eintrag....mich interresiert nur wie es genau im brief steht...wenn mir da jemand helfen würde wäre ich sehr dankbar......
lg corrazo
Hmm sorry, aber das hört sich für mich so an als wolltest Du Dir Deine Eintragung dann einfach selbst schreiben wenn Du weißt wie es geschrieben sein muß.
Kann mich ja täuschen, aber es erweckt doch arg den Eindruck!
Ja Klar ich mach mir mal eben den Eintrag selber ist ja kein problem........ So mit Kulli in den Brief.....
Schau mal rein....
http://elf88.de/web2/goldfigth…ross_330938.jpg
Gruß M.
Ob Du es glaubst oder nicht, einige meiner Eintragungen sind mit Kuli bei mir drin. Obwohl ganz offiziell von der Prüfstelle bzw. der Zulassungstelle vorgenommen. Legal versteht sich.
Aber manche schrecken ja noch nichtmal davor zurück einfach die Schreibmaschine zu nehmen...
Nicht gut!
Kriegt man nichmehr eingetragen (auf offiziellem Wege)..
Und die Zweifel sind nicht unberechtigt! Gibt grad genug die sich "selber" Sachen eintragen und nur den gegauen Wortlaut oder Nummer haben wollen..
Wird sich aber bestimmt noch jemand melden, der das eingetragen hat!
PS: Eintragungen "per Hand" hab ich schon oft gesehn (legale, echte Eintragungen natürlich) !
hab ich an meinem golf 1, also grifflose tueren.
eintragen muss man das nicht, da es keine veraenderung technisch relevanter bauteile ist. genauso wie man keine gecleanten seitenblinker oder vw zeichen eintragen muss.
noch fragen zu den genauen technischen rahmenbedingungen?
Kriegt man nichmehr eingetragen (auf offiziellem Wege)..
War erst letzte Woche bei meinem seriösen TÜV Mann (ernst gemeint) und der hat das ohne Beanstandung eingetragen. Man muss natürlich schon auf die Vorschriften achten... und ne manuelle (nicht magnetische oder elektrische) Entrieglung vorweisen können.
hab ich an meinem golf 1, also grifflose tueren.
eintragen muss man das nicht, da es keine veraenderung technisch relevanter bauteile ist.
Klar muss man das eintragen... ist zwar nicht technisch relevant. Aber sicher ist, das es Sicherheitsrelevant ist.
Klar muss man das eintragen... ist zwar nicht technisch relevant. Aber sicher ist, das es Sicherheitsrelevant ist.
noe, genausowenig wie gecleante heckklappen oder den umbau auf audigriffe.
oder genausowenig wie nen geledertes armaturenbrett oder nen schaltknauf.
1. muss eine mechanische entriegelung vorhanden sein
2. muss die 2te raste des schlosses vorhanden sein und funktionieren.
also erstmal ist nen geledertes A-brett mal was ganz anderes... zum zweiten... ich kann nur jedem hier empfehlen das vorher mit dem TÜV oder Dekra abzusprechen.. und sich nicht auf die Aussage zu verlassen "muss man nicht eintragen"
Will mal sehen, wenn die Polizeikontrolle dann fragt: Und die Türen ?
Und Du dann nur antworten kannst: Muss ich nicht eintragen...
Bist auch der erste, den ich höre, der sagt, sowas gar nicht eintragen zu müssen.
1. muss eine mechanische entriegelung vorhanden sein2. muss die 2te raste des schlosses vorhanden sein und funktionieren.
Und genau das muss und soll der TÜV überprüfen und mit der Eintragung bestätigen.
@ Goldfighter 76 ............. Danke das ist das wonach ich gesucht habe..........
Mfg
Corrazo
Und genau das muss und soll der TÜV überprüfen und mit der Eintragung bestätigen.
so ueberpruefen und eintragen wie er es auch bei lackierten aramturenbrettern macht...oder bei im unfall lebensgefaehrlich lockeren hifi anlagen?
aber lassen wir das, ich machs so und du so.
btw: war mit meinen tueren ohne was im brief schon in einigen kontrollen, ein ranger liess sich sogar 15min die technik zeigen und erklaeren. aber nich auf der suche nach nem ansatzpunkt fuer beschuldigungen, sondern aus persoenlichem interesse.
ok, bleiben wir dabei... Du so ich so....
Gehe nunmal lieber auf nummer sicher...
hab nen sehr guten pruefer, macht hauptsaechlich rennsport kfz mit stvzo.
dazu ne verkehrsrechtschutz deluxe *****.
das reichte bisher immer....
dazu ne verkehrsrechtschutz deluxe *****.
Die im Zweifelsfalle die Zahlung verweigert. Gruss aus der Branche...
Also mein Prüfer seine Antwort war, das es nirgendwo im Gesetz steht, dass man Türgriffe am Fahrzeug zum öffnen der Türen dran haben muss...
Was die Auslegung dieser Aussage im Bezug für die Notwendigkeit für Türgriffe hergibt, ist somit jeden Prüfer selbst überlassen.
Der Eine trägt nur Türen mit Griffen ein, ein Anderer unter bestimmten Voraussetzungen ohne, aber zum Öffnen bestimmte Mechanismen oder Rasterstellungen....
Informiert euch einfach vorher und besprecht das mit euren Prüfer.
Auf meiner Homepage unter dem Link http://elf88.de/web2/goldfigth…ross_330938.jpg ist das so eingetragen.
Gruß M.
Der Eine trägt nur Türen mit Griffen ein, ein Anderer unter bestimmten Voraussetzungen ohne, aber zum Öffnen bestimmte Mechanismen oder Rasterstellungen....
gtü darf z.b. aufgrund einer internen anweisung nur orig. griffe abnehmen, also maximal audigriffe.
Meine Audigriffe wollte ich damals auch eintragen lassen weil ohne Schlösser. Da hieß es auch nur vom TÜV-Prüfer (staatlicher TÜV) das ich das nicht eintragen lassen muß. Somit keine Eintragung notwendig gewesen.
Hat sich auch in den 8 Jahren wo ich das habe noch nie einer dran gestört....
Außer die Leute ohne Ahnung, denen ich den Schlüssel in die Hand gedrückt habe und diese dann das Schloß gesucht haben... *lach*
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