Rückrüstung auf Original

  • Hallo Gemeinde,


    ich hab mal ne bescheidene Frage zu stellen. Ich habe vor, meinen Corrado wieder in dem Zustand zu versetzen wie er mal ausgeliefert wurde. Momentan ist ein Gewindefahrwerk und 9x16 Felgen verbaut sowie auch eingetragen und sonstiger Schnulli. Wenn ich also Stahlfelgen mit 195/15 und nen originales Fahrwerk verbau, muß ich dann wieder zum TÜV und alles abnehmen/eintragen lassen ???

  • Aber sicher muß das Fahrzeug dem TÜV vorgestellt werden. Schließlich entspricht es nicht mehr dem eiingetragenen Zustand in den Papieren und woran soll ein Polizist erkennen, ob die verbauten Teile Original sind oder nicht ?
    Wie genau das Prozedere ist, kann ich nicht sagen, aber daß der Wagen zur Abnahme der "Rückrüstung in den Urzustand" vorgestellt werden muß, ist Tatsache.
    Am besten vor der Rückrüstung mit dem TÜV durchsprechen, worauf es ankommt und welche Nachweise vorgelegt werden müssen.


    Gruß........

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

  • ASO??? Oo dachte das originalteile nicht eingetragen werden müßten, da es ja eben originale sind ab werk.....hab ja auch noch den alten fahrzeugschein wo alles so drin steht so wie er eben ausgeliefert wurde. aber hast recht werd mich mal beim TÜV schlau machen......dann sind wohl auch wieder 120,- glocken dafür fällig, man man man

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  • Da kann ich absolut nicht zustimmen.
    Werden die vorhandenen oder neu besorgten Originalteile verwendet,
    MUSS NICHTS weiter gemacht werden, als alles ordenltlich zu verbauen.
    Ein- oder Umtragung ist nicht erforderlich.

  • hhmmmm......irgendwie komm ich hier nicht weiter , der eine sagt das, der andere jenes.....bin jetzt irgendwie nen bissl verwirrt. kann mal einer konkret sagen was nun sache ist??? bin eigentlich auch der meinung das originale teile nicht abgenommen werden müsten...zumal diese im originalen schein drin stehen. Bsp. wenn ich mir ne Felge hol wo das VW zeichen drauf ist also original von VW, dann brauch die doch nicht eingetragen werden, oder? Wiederum ist es ja ne Veränderung am Fahrzeug...

  • also ein gespräch mit einem TÜV Prüfer sollte Dir da weiterhelfen
    das ist mit einem Anruf getan


    aber ich denke auch, dass rückrüstung auf original kein problem ist.
    und wenn die polizei es genau nimmt, dann schicken die Dich eh zum Gutachter bzw TÜV und lassen die karre untersuchen


    aber wenn du wieder auf originale z.B. 15 zöller mit 195ern gehst,
    die stehen ja in den papieren immernoch
    ansonsten hätte man ja mit winterreifen ja auch n problem
    und mit originalem fahrwerk wird die polizei sicherlich nicht aufmerksam dadurch,
    dass der wagen zu tief liegt..

  • wenn es weerkseitige Ein-oder Anbauteile sind auf die Du ja wieder zurückrüstest musst du meiner meinung nach nicht zum TÜV,steht ja alles noch im Fahrzeugschein drinnen (z.B. Felgengröße, Reifengröße), es wurden die Umbauten ja nur hinzugefügt; aber ein Telefonat mit dem TÜV kann ja nicht schaden

  • werd mal Montag zum TÜV dackeln....mal schaun was der so sagt......fand es nur mal so interessant ob schon wer erfahrung gemacht hat in der Hinsicht....is ja auch nicht alltäglich, rückzurüsten

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  • die rückrüsterei wird denke ich dann interessant,
    wenn unsere rados richtig rar sind


    ich behaupte mal, dass mehr "sportlich modifizierte" auf unseren straßen unterwegs sind, wie originale

  • Also dein Fhzg.muß deiner Zulassung entsprechen,hast du ein Gewinde eingetragen,muß es verbaut sein.Rüstest du auf org.muß es aus getragen werden.Könnte sonst bei einem Unfall (wills nie hoffen)echte Probleme mit sich bringen,aber haben la schon viele hier gesagt,klär es lieber mit dem Tüv ab.

  • überlegt doch mal praxisgerecht:
    wenn originalteile eintragungspflichtig wären, müssten mind. 30Mio deutsche
    jeden winter ihre winterreifen eintragen lassen, wenn vorher tuningfelgen drauf waren.


    NIX EINTRAGUNG!!!

  • überlegt doch mal praxisgerecht:
    wenn originalteile eintragungspflichtig wären, müssten mind. 30Mio deutsche
    jeden winter ihre winterreifen eintragen lassen, wenn vorher tuningfelgen drauf waren.


    NIX EINTRAGUNG!!!


    Das Beispiel würd ich jetzt mal als nur beschränkt praxisgerecht bezeichnen, weil bei einer Eintragung von neuen Felgen ja die alten Größen (Reifengröße und Felgenbreite) i.d.R. auch noch im Schein stehenbleiben und man daher die Felgen umziehen kann wie man lustig ist. Ich hab jedenfalls neben meinen 16" die zulässige Originalreifen- und Felgengröße immer noch im Schein stehen, da wurde bei mir nix gestrichen...


    Also meiner Meinung nach sollte man da mal einen Blick in den Brief werfen. Wenn die Originalteile damals ausgetragen wurden (was ich mir nicht vorstellen kann) würde ich die neuen Felgen (auch wenn es Originale sind) wieder eintragen lassen. Schon alleine aus dem Grund das ich in einer Kontrolle keinen Bock hätte das das angezweifelt wird weil der Beamte nicht weiß das es Original-VW-Felgen sind.

    90'er 2,0-l-16V (Umbau von G60), darkburgundy, 30'er Raid, 15-Zoll-VW-Speedline, FK-Gewinde, Umbau auf VR6-Bremsanlage. Sonst Serie.

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  • Dann hat der Prüfer es übersehen und nicht augetragen!!!:)


    Hatte ja auch erst HuR Gewinde, und habe dann umgerüstet auf KW.Gewinde
    Habe sogar noch die orig. Tüv bescheinigung für die Zulassungstelle wo Xtra drin steht zeile xy bis yx mit "Text" enfernen oder so..damit war das HuR gemeint.


    frage einfach nach,und du wirst sicher eine aussagekräftige Antwort bekommen

  • Meine Aussage, daß eine Rückrüstung auf den Urzustand dem TÜV vorgestellt werden muß, begründet sich hierauf:


    http://www.fehling.de/germ/Ser…kba_aenderungsabnahme.pdf


    Ziffer 2.7 (Seite 15)


    Ich denke auch nicht, daß die Originalteile so abgenommen werden müssen, wie ein Sonder- Fahrwerk abgenommen wird. Aber der TÜV wird prüfen müssen, ob die Originalteile ordnungsgemäß verbaut wurden und der Wagen verkehrssicher ist, sowie die nicht Originalteile aus den Papieren herausnehmen. In jedem Fall besteht wohl eine Meldepflicht gegenüber der Zulassungsbehörde.


    Gruß.......

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

  • Also es ist korrekt das man die originalteile nicht eintragen lassen muss, sofern diese nicht ausgetragen wurden.


    Ich z. b. müsste die original reifen wieder eintragen lassen da diese mir nach dem Umbau auf eine Porsche Bremsanlage ausgetragen wurden (Mindestgröße der Reifen 17").


    In deinem Falle aber musst du wirklich nur die Originalteile verbauen und nachsehen ob die Originalreifen noch drinstehen(Fahrzeugbrief, Ziffer 20 - 23) und im Fahrzeugbrief unter Ziffer 13, Höhe ein wert von in etwa 1320 drinsteht.


    Die 9x16 Felgen und das Tuningfahrwerk musst du nicht austragen da dies eine geprüfte kombination ist auf diesem auto, die auch nach dem umbau auf das originalfahrwerk und originalfelgen immer noch geprüft ist

  • überlegt doch mal praxisgerecht:
    wenn originalteile eintragungspflichtig wären, müssten mind. 30Mio deutsche
    jeden winter ihre winterreifen eintragen lassen, wenn vorher tuningfelgen drauf waren.


    NIX EINTRAGUNG!!!


    Das Beispiel würd ich jetzt mal als nur beschränkt praxisgerecht bezeichnen, weil bei einer Eintragung von neuen Felgen ja die alten Größen (Reifengröße und Felgenbreite) i.d.R. auch noch im Schein stehenbleiben und man daher die Felgen umziehen kann wie man lustig ist. Ich hab jedenfalls neben meinen 16" die zulässige Originalreifen- und Felgengröße immer noch im Schein stehen, da wurde bei mir nix gestrichen...


    Ist ja in Ordnung, aber das macht mein Beispiel nicht weniger praxisgerecht.
    Nur zum Verständnis; du bringst ja eine neue Unbekannte ins Spiel,
    nämlich die Annahme, dass Veränderungen im Brief vorgenommen worden sind (Streichungen)
    davon bin ich nicht ausgegangen um die Sache nicht unnötig zu verkomplizieren..

  • Ich z. b. müsste die original reifen wieder eintragen lassen da diese mir nach dem Umbau auf eine Porsche Bremsanlage ausgetragen wurden (Mindestgröße der Reifen 17").


    Das ist ein schönes Bespiel dafür, wann eine Austragung notwendig wird,
    nämlich wenn mind. 2 Bauteile in Wechselwirkung zueinander stehen.
    In allen anderen Fällen wird nix ausgetragen.
    In meinem Wintergolf hatte ich 5 verschiedene zugelassene Rad/Reifen/Kombis,
    und da wurde nix ausgetragen, weil alle Kombis ohne Probleme anbaubar waren.

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