schlechte TÜV-Prüfer sind echt das Letzte!

  • Wollte heute mein Gewindefahrwerk eintragen, ist ein Koni und kam mit Teilegutachten und allem drum und dran beim sonst so netten GTÜ Prüfer an und der schuttelte gleich mit dem Kopf, viel zu tief.... Hast einen Zentimeter weniger Bodenfreiheit, wie er es haben sollte und er es damals so gelernt hatte, so sagte er. Er machte sich an der Höche der Scheinwerfer mit nem Zollstock zugange. Das sind aber keine 50cm vom Boden bis hin zum Scheinwerfer, es sind nur 48cm.... Ich sage euch, ein selten blöder Typ, nichts schleift, nichts klappert und das Gutachten denkt diese Geschichten ab, ich meine eine Tiefe von weniger als 50cm vom Scheinwerfer zu Boden.
    Dies sagte er mir sogar und meinte, dass der Diplom Ingenieur von Koni, der das Gutachten schrieb, ein Idiot sei und totalen Blödsinn verfasst haben sollte. Ich meine, dass Gutachten ist nicht gefälscht oder Ähnliches, es ist original von Koni.
    Nun hatte ich die Faxen dicke und bin zum guten alten TÜV Nord gefahren, hab mir einen Termin für morgen geben lassen und er sagte mir heute, dass kriegen wir morgen schon hin und verstand ebenso wenig das Verhalten des anderen TÜV Prüfers. Er sagte, es sind Richtlinen und originale Gutachten sind in der Lage Ausnahmen geltend zu machen, solange keine verkehrstechnische Beinträchtigung besteht.
    So, ich wollte mal eben Dampf ablassen, tat gut...


    Ich denke, das ebenso auch einige von euch mal ähnliche Erfahrungen mit vorschriftsverbissenen Prüfern hatten.


    Wenn ja schreib einfach und lasst eure Luft raus.

  • Hatte auch schon oft das 500mm Problem.Im Endeffekt hatte der Prüfer recht,das ist so Gesetzt.Wenn du einen erwischt der das einträgt hast du erstmal Glück,aber meistens hast du dieses Glück nicht in einer Polizeikontrolle.Die machen nämliche keine Ausnahme.Also eigentlich ist es wirklich besser wenn du die 500mm hast.Dann hast du mit niemenden Stress.......


    PS:Hab auch nur 480mm:biggrin:

    :abtanzen:
    Airbags...??Wir sterben wie Männer!!!!

  • Spoonman25!
    eintragen lassen!
    und dan noch mal den prüfer kontaktieren prüfer um stellungnahme bitten !
    mal seh was dan ist!kann ja dan seinen kolegen!

    " meinte, dass der Diplom Ingenieur von Koni, der das Gutachten schrieb, ein Idiot sei und totalen Blödsinn verfasst haben sollte"

    als einen "idioten" bezeichenen!
    den prüfer würde ich betone ich noch mal ran holen!und die aussage noch mal wiederholen lasse!

    gruss!

  • Ja, genau!
    Manche denken, sie sitzen auf ihrem hohen Ross und keiner kann sie von dort runter holen, es war ein ganz junger spund, der soll wohl schon beinahe regelmäßig son blödsinn verzapfen, laut aussage einiger meiner tuningkumpels heute nachmittag. Der Chef dieser TÜV-Station sollte sich wirklich mal überlegen, ob er die richtigen Leute beschäftigt!

  • Nich aufregen ,
    that's the game .
    Hatte ich schon oft ,auch bei den Motorrädern.
    Hab mir angewöhnt vorher anzurufen und zu sagen was ich will.
    Wir haben jetzt ne neue GTÜ Stelle bei uns , sehr kompetent der Mann ,
    war heute auch da zun 40 mm Fahrwerk eintragen , ohne Prob.
    Kommt halt immer auf den Prüfer an.
    Gruß Axel

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  • mach es wie ich sagte!
    lass es eintragen!
    und dan kannst den typen der andere leute als "idiot" bezeichnet damit "konfrontieren " der soll an ort und stelle dazu was sagen! das würde ich machen! ich wette der sagt das liegt im ermessen des "Prüfers"
    mit mir würde der das nicht machen!
    hast bezahlt für die ausage von dem "spasti"?


    gruss!

  • Der hätte und hat keine Kohle von mir gesehen, neee das Geld hat er sich nicht verdient, werde mal gemütlich längscruisen, kenne seinen Chef, ist quasi fast mein Nachbar, nur leider ist er seit montag für zwei wochen im urlaub, schade.


    Aber wie sagt man so schön, aufgeschoben ist nicht aufgehoben :biggrin:

  • Nich aufregen ,
    that's the game .




    das ist es eben alle sagen nix und solche :hahaha: "prüfer" kommen damit durch!
    wiso ist der eine "prüfer" dümmer wie der andere:kopfkrat: lass es eintragen und wie ich schon sagte geh dort hin wo gesagt wurde "geht nicht"


    mit mir nicht!

  • Auf jeden Fall werde ich es so machen, in Ruhe morgen eintragen lassen und mich in den nächsten wochen mal beim allzu netten GTÜ Prüfer blicken lassen!

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  • :kopfkrat: Genau das ist das Problem,ich habe seit über 6 Jahren ein Gewinde eingetragen,Scheinwerferunterkante 47cm,da gabes kein Vorschrift wie tief ein Auto sein darf,nur Empfehlungen.Jetzt gibt es die Europ.Richtlinie,50 cm,nur was mit den alten Eintragungen ist kann niemand korrekt beantworten,ob Tüv,Dekra oder Gtü,jeder sagt was anderes,und logisch die Grünen immer 50 cm,nur was stimmt nun?Hoffe mal ich erfahre bald was,da ich nun noch andere Stellen bemüht habe.:(

  • Ich denke mal, dass es bei dir ok gehen wird, da du es schon so lange bzw. vor den neuen Richtlinen eingetragen hast.
    Man soll sich aber nie zu sicher sein. Solange keine Einigkeit herrscht, eingfach weiterfahren!


    Und da wünsche ich dir viel Spaß dabei :ok:

  • Is doch so das die 50cm Lichtaustrittskante für Fahrzeuge ab ZULASSUNGSDATUM 01/87 gilt. Also gelten für ein und das selbe Fahrzeug (Als Beispiel mal Golf 2 weil in dem Zeitraum gebaut) wegen nur einem (bzw. zwei) Tagen Unterschied beim zulassen unterschiedliche Regeln.. Wobeis zu 100% das selbe Fahrzeug ist! Wegen mir sogar noch die selbe Farbe :)
    Is doch völliger Humbuck! Was du den GTÜ Seggel auch noch Fragen kannst ist wie er es bei Sportwagen ala Porsche, Mercedes Coupes, Lambos, etc. hält?! Die haben ja ab Werk vll 40cm..


    Unbestätigten Gerüchten zu Folge is das Maß der Dinge auch gern 9cm tiefstes unbewegliches Teil (meist Ölwanne) und 6cm bewegliche Teile (Lippe als Beispiel).


    Mein alter TÜV hat mich immer über ein Brett fahren lassen, hat das geklappt und nix gestreift hat ers ohne Murren eingetragen!


    Gruß, Marc

    Mangelnde Leistung durch fehlendes Gewicht ersetzt :biggrin:
    9 Stimmen in meinem Kopf sagen ich bin nicht verrückt - die zehnte summt die Melodie von Tetris :cool:

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  • Solche TÜV-Prüfer lieben doch alle, ohne Murren oder Ähnliches eintragen. :cool:
    Genau das habe ich mich heute auch gefragt, wie sieht es eigentlich bei Porsche, Ferrari und co. aus. Die kommen doch auch nie auf die 50cm Lichtkante ab Werk!
    Und dann machen sie ein solches Theater um einige wenige cm!
    Meine Lichtausbeute ist noch immer super und keiner wird geblendet, habe dafür sogar nen testlauf mit nem kumplel gestartet

  • Du hast einfach einen Prüfer erwischt der seine Arbeit ordentlich macht. Klar kann man sagen, 49cm gehen noch, dann kommt der nächste mit 48cm und mein, na der eine cm...... und immer weiter. Irgendwo muss die Grenze sein.


    Mal davon abgesehen, ich habe selber ein H&R Gewinde und komme vorn auf ca 49cm. Bodenfreiheit an der tiefsten Stelle sind 5cm. Ich finde das schon kaum fahrbar. Noch weiter runter zu gehen ist ja schon lebensmüde.


    Hat schon mal einer die Lichtaustrittskante beim Porsche etc. abgemessen? Ich würde meine Hand nicht ins Feuer dafür legen das der unter 50cm liegt.:confused:


    Ob die Lichtausbeute unter 50cm noch gut ist, kann glaube ich keiner von uns einschätzen. Letzten hat ein Mofafahrer mit Halgen Deckenleuchten als Scheinwerfer auch gesagt das dass Licht super ist.

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • Is doch die Leud verarscht dieses ganze Regel hin und her!! Wie eben von mir geschrieben kann für ein und dasselbe Fahrzeug unterschiedliche Regeln gelten.. Dann die 50cm Lichtaustrittskante.. Wieder Beispiel Golf 2. Du sagst jetz das is schon kaum fahrbar und daher richtig. So, jetz knallst ne Rallyefront ran und schwupps kannste die Tonne nochmal 3 - 3,5cm runter drehen!! Aber is schon richtig das an der "Scheinwerferhöhe" festzumachen.. :ohmann:


    Und Licht is bei allen VW Scheisse wenn man nich nachhilft, also von daher..

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  • Die Abhängigkeit von Baujahr gibt es bei noch viel mehr Sachen. Für den normalen Bürger ist nicht mehr zu verstehen. Aber um so mehr man sich da Gedanken macht um so mehr regt man sich drüber auf.


    Aber eine tolle Neuigkeit vom Gesetzgeber gibt es ja auch, mich wundert es, dass dies noch keiner angesprochen hat.


    Es gibt kein erlöschen der Betriebserlaubnis mehr. Auf gut deutsch, wie früher, zu laut, zu tief = Stillegung, gibt es nicht mehr. Toll oder?:)

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  • Also ich habe keine Probleme mit dem Fahren, kommt ja auch immer darauf an was man fahren will, ein Auto an der Grenze des Tiefen oder locker über jedes Schlagloch ohne Bedenken. Deiner ist ja auch schon sehr tief und man merkt eine mögliche Unzufriedenheit in deinem Schreiben, dass du ihn wohl möglich gerne höher hättest. Bei uns hier im hohen Norden sind die Straßen angenehm zu fahren, ich meine nahezu gerade und eben, deshalb habe ich wohl auch kaum Probleme damit mit der Tiefe klar zu kommen.


    Und ich glaube nicht, dass ein Wagen wie dieser, den Richtlinien des TÜV's entspicht, Bodenfreiheit etc., der Wagen hat origianal Tiefe


    http://www.mobile.de/SIDmYkZDg…285&id=11111111253606796&

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