Die Firmen können das Gutachten nur in Auftrag geben, erstellen muss das ein Gutachter. Zum Beispiel ein TÜV Prüfer.
schlechte TÜV-Prüfer sind echt das Letzte!
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Genau, und am besten läßt man sich die vorher besprochenen Dinge schriftlich bestätigen, sonst heißt es wie in meinem Fall, da könne man sich nicht dran erinnern.
Also meiner Erfahrung nach, haben die meisten Prüfer einfach keinen Bock auf Abnahmen, die wollen halt ihre HU/AUs machen, uns sind damit voll zufrieden.
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Ich finde, dass es immer darauf ankommt, wie man zu denen ist.
Ich fahre da vornehmlich in Arbeitsklamotten hin und kläre das mit dem Prüfer am Auto mselbst ab, bzw bringe Fotos mit.
Die kennen mich da schon was länger und da ich deren Arbeit respektiere, passt das meistens ganz gut.
Klar wurde mal was übersheen, doch das war bis jetzt erst einmal.
Die Meisten Probs hatte ich bei Streethustlers Rado.
Der Drecksack (nicht Tobias, sondern sein Rado) hat beim letzten Mal gezickt und gebockt und wieder irgendeinen Furz quer sitzen gehabt.Ich breche das ab und fahre heim, weil ich nachsehen will.Kaum beim TÜV vom Hof, läuft der Sack wieder, als ob nie was gewesen wäre.
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Ich hatte noch nie Probleme beim normalen TÜV wenn ich denn mal selbigen bemüht habe. Auch ein Prüfer schaut "wer steht vor mir" und "was soll ich da abnehmen"...
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Also ich lese hier immer was von seit 87 oder 88,mit den 50cm?Ich erinnere mich das so 94 oder 95 in einer Autozeitschrift ein Artikel war,wo es darum ging,wie teif darf ein Auto sein.Darin stand das nach Auskunft des Kraftfahrzeugbundesamt,es kein Gesetz gibt ,was vorschreibt wie tief ein Auto sein darf,nur Empfehlungen,7cm bei bewegl.und 11cm bei nicht bewegl.Kfz-Teilen,irendwo hab ich den Artikel auch noch.Das mit den 50cm, kam das nicht als das mit der EU los ging?Wo steht das mit 87 bzw.wo kann man das mal nachlesen?Denn in meinen Gutachten vor Jahren stand nicht ein Wort von 50cm,nur das der Prüfer Kotflügelunterkante-Radnabe messen soll und eintragen.Und wenn es schon ein solches Gesetz gibt,dann gilt es auch für Ferrari und co,sind trotz aller anderer Bezeichnung doch Auto`s !?
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das mit den 50cm steht in der stvzo..§50(3)
nur das mit bj 88 steht da jetz nich drin..is aber so..google halt mal danach., vllt findest mehr..
gruss
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Also, kurz zur Info, ich als Urheber dieses Thema's war beim TÜV und der hat mir ohne Probleme alles eingetragen, mein Koni-Gewinde und die komplett roten Rückleuchten von Hella, alles war garkein Problem. Bin zür altkekannten TÜV-Station gefahren, die sich auch wirklich TÜv nennen.
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Na dann noch was für alle die grad mal an Ferrari und Co gedacht haben.....
Lotus Elise...
Würd sagen mit viel Zugabe von mir trotzdem keine 500mm beim Scheinwerfer???
Und Kennzeichen erst recht zu tief, oder???PS: Hast du originale rote Hella Rückleuchten eingetragen bekommen?
Schick mir mal ne Briefkopie und das Gutachten per Mail.Gruß M.:)
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Ja, die habe ich eingetragen bekommen, muss es erstmal scannen, dann bekommst es, dauer aber a bisl!
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Ich war gestern auch beim TÜV muß sagen hat alles soweit geklappt. Brauchte nichtmal die Kanten von den Radläufen umlegen aber sollte unbedingt die Stoßstange hinten bei 9x16 ET 18 aufstellen na das sieht ja mal bescheiden aus.
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