Bußgeld wegen TÜV abgelaufen

  • HI !

    Ich war am 6.11. beim Tüv ...
    Kam aber nicht durch ..

    Jetzt haben mir die Polzisten am 10.11. nen Strafzettel bei uns im Wohngebiet ans auto gehängt mit 15 euro ..

    Der Tüv beamte meinte das müsse ich nicht zahlen da ich ja schonma beim Tüv war ..

    Aber der Polizist in der Dienststelle sagt ich muss zahlen .. was stimmt nun ?

    thx
    Benni

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    über 11.000 Liter Luft in der Minute .. :corrado: .. das sind ca 50 kleine Badewannen . :schock:

  • Ich würde ganz klar sagen,daß du nicht zahlen musst. Soweit ich weiß,darfst du den TÜV sowieso etwas länger ohne Strafe überziehen. Glaube erst ab 3 Monate gibt es eine Strafe. Und da du den Wagen sowieso schon beim TÜV vorgestellt hast,ist das alles soweiso egal.

  • jaaa ... gutt ... aufgrund meiner kaputten frontscheibe un der unfähigen Allianzzweigstelle dauerte es ewig bis ich mich beim Tüv vorstellen konnte und seit November bin ich nun im 3. Monat ... aber das eine sollte ja eigentlich nichts mit dem anderen zu tun haben. Und selbst der ca 45 Jahre alte Tüv mann sagte mir das ich da ja die 4 Wochen frist habe mich zum Nachchekc vorzustellen ... udn deswegen müste ich nichts zahlen ... :kopfkrat:

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  • Dann leg doch den TüV Bericht in die Windschutzscheibe, sonst bekommst du immer wieder Verwarnungen.

    Jetzt geh einfach zur Dienststelle mit deinem Zettel und der Verwarnung und zeig sie vor. Derjenige der sie ausgestellt hat kann, sie noch vor Ort zerreißen. Aber schnell machen, die Dinger gibt man alle 2-3 Tage ab und dann läuft das Verfahren. Hat man nur rennereien.

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  • Genau das hab ich ja probiert ... war ja auch der Dienststelle .. aber der Beamte hat gemeint das ist egal ob ich jetzt in der wochen tüv frist bin oder nicht ... nur ich will das nicht wahrhaben .. ist ja quatscht .. immerhin war ich ja ja schon beim Tüv ..

    er hat mir nu gesat das man nur eine verwarnung bekommen kann .. das heist solange ich den einen Zettel der erste verwarnung habe .. den man auch unter die windschutzscheibe legen soll dann bekmmt man nur eine ...

    alles quatsch .. :ohmann:

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  • Würd an deiner stelle mal einen Anwalt fragen. Weil du bist im recht da war wieder ihrgend ein Grünes Männchen übereifig. Bei meinem Kumpel war es ähnlich dem haben sie wo der Tüv 1Monat abgelaufen war einfach mal eine Mängelkarte ans Auto geklemmt ohne eine Kontrolle

  • Würd an deiner stelle mal einen Anwalt fragen. Weil du bist im recht da war wieder ihrgend ein Grünes Männchen übereifig. Bei meinem Kumpel war es ähnlich dem haben sie wo der Tüv 1Monat abgelaufen war einfach mal eine Mängelkarte ans Auto geklemmt ohne eine Kontrolle

    Toller Beitrag. Was ist an einem Mängel so schlimm? Die Ordungswidrigkeit ist ab dem 1. Monat erfüllt, dass darfst du nicht vergessen! Man muss halt nur erst ab dem 3. Monat eine Verwarnung bezahlen.

    Ich glaube das bürgert sich etwas falsch ein. DER TÜV IST AB DEM 1. MONAT ABGELAUFEN, MÄNGEL ALSO ABSOLT RECHTMÄßIG.

    Und einen Anwalt wegen 15 oder 30 Euro zu nehmen ist ja wohl mehr als lächerlich:lachen3: .

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  • Ich glaube das bürgert sich etwas falsch ein. DER TÜV IST AB DEM 1. MONAT ABGELAUFEN, MÄNGEL ALSO ABSOLT RECHTMÄßIG..

    So d.h.?
    Wenn ich im Monat 11 zum TÜV muss, habe ich dann nun bis zum 30.11. Zeit, oder muss ich zum 1.11. bereits beim TÜV gewesen sein?

  • Hatte vor ein paar Jahren dasselbe Problem. Bei meinem Pickup lief der Tüv im November ab, das Auto war übern Winter aber in der Werkstatt und kam erst im April wieder raus. Bin direkt zum Tüv gefahren, kam aber nicht durch.
    Den Tüvbericht legte ich sichtbar aufs Armaturenbrett. Das Auto wurde dann gefahren. Ein paar Tage später kamen „die Kollegen“ bei mir in der Firma vorbei und wollten kassieren (nix Mängelkarte, sondern gleich Kohle). Auf den Hinweis des Tüvberichtes hinter der Scheibe und der 4 Wochen wurde zart gelächelt.
    Hab weder gezahlt noch mich näher mit den Typen und der anschliessenden „Owig“ (glaube 75.- DM) beschäftigt, denn für was hat man ne Rechtschutzversicherung. Zwei Schreiben vom Anwalt und ich hab nix mehr von gehört.

    Ein schizophrener Paranoider ist jemand der herausbekommen hat, was wirklich gespielt wird... :cool:

  • So d.h.?
    Wenn ich im Monat 11 zum TÜV muss, habe ich dann nun bis zum 30.11. Zeit, oder muss ich zum 1.11. bereits beim TÜV gewesen sein?


    Eigentlich ganz einfach. Deine Plakette zeigt Oktober 2006. Also musst du am 01.11.2006 zum Tüv um ihn neu zu machen. Am dem 01.11. begehst du dann eine Ordungswidrigkeit die aber erst ab dem 01.01. was kostet.

    Meiner Meinung nach ne total blöde Regelung, eigentlich müsste es wie bei Lkws ab dem 1Tag was kosten, immer hin weiß man ja ganz genau wann der Tüv abläuft. Wozu also das überziehen.

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  • Na dann ist ja anfürsich doch alles beim Alten.
    Wenn 11 drauf steht, muss ich halt irgendwann im November zum TÜV.
    Nur das es eine OWi ist, wenn man dann im Dezember noch mit dem Zossen rumkurvt :winking_face:
    Das finde ich auch sehr vernüftig, nur eine Regelung ist m.E. völliger Blödsinn. Wenn ich meinen TÜV-Termin z.B. um 3 Monate überziehe, weil ich das Ato zu der Zeit einfach nicht genutzt habe (z.B. Winter), bekomme ich ja nur 21 Monate TÜV. Das ist doch völliger Quatsch, entweder entscheidet der Prüfer, dass das Fahrzeug 24 OK ist und 24 Monate gefahren werden darf, oder es darf gar nicht gefahren werden....
    Ich weiß wieso die Regelung so ist, aber es ist unlogisch im Sinne der technischen Prüfung.

  • Money makes the world go round .. werde mal zwei bekannte Tüv Prüfer fragen und dann mal weitersehen ... die 1. mahnung kostet ja nix .. :ohmann:

    Zitat

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  • nicht zahlen tüv holen und den zettel zeigen und das nach durchgefallenem tüv bußgeldstrafe gegeben wurde und das du 4 wochen zeit hattest und es nicht einsiehst zu zahlen...

    //CORRADO 16V\\..wer einen Corrado hat...

    \\......:scorrado: .....//..der gibt den nicht so leicht her..

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