Wieviel Bodenfreiheit habt ihr ?

  • Komme grade vom Tüv !! der wollte sich mein Auto nichtmal anschauen weil er meinte das der vorne zu tief sei !
    Dachte immer die 8cm Bodenfreiheit wären bis zur Karosse etc.. sachen die nachgeben wie Stoßstange doch nicht ??
    Weiss garnet was ich etz machen soll hab kein anderes Fahrwerk will auch kein anderes :face_with_rolling_eyes: mit 8 Cm schaut der ja aus wie ein Geländewagen.
    Hab ich da nur einen blöden Prüfer erwischt, oder was ist da los.
    Egal auf welchen Treffen man schaut da sind massig tiefere...
    Also bevor ich den höher leg verkauf ich die Kiste lieber weil dann gefällt mir das optisch echt nichtmehr :frowning_face:


    Würde nurmal gerne hören wieviel Bodenfreiheit ihr so habt ? Zwischen Stoßstange und Straße vorne.

  • Ja also hab grade selber nochmal gemessen, hab die Rieger RS dran und hab 5,5 cm Bodenfreiheit. Also wenn ich auf die höhe kommen will die er will kann ich maximal 30/30 Federn verbauen, und das ist optisch echt nichtmehr meins :mad:


    @ Matthias Radmitte bis Kotflügelkante hab ich 28,7 sowas... also nur minimal weniger als du O_o. Als der mein Corri sah hat der erstmal zum lachen angefangen was ich mitden da will.

    Einmal editiert, zuletzt von Corradoman () aus folgendem Grund: aus 2 mach 1

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  • Da lieg ich so bei 49 cm... aber hab hier mal mit der Sufu was gefunden wo einer geschrieben hat das die 50 cm auslegungssache ist ? weil der Corrado im Serienzustand schon tiefer ist ???

  • Die Scheinwerferunterkante ist gesetzlich festgelegt. Im Serienzustand liegt man da weit über 50cm. 1 oder 2cm unter der Grenze interessiert keinen. Mit dem Corrado hat man da Glück, wenn man z.B. einen 2er Gold mit Tieferlegungfedern versieht, ist man schon unter der Grenze :lachen3: .

    *** Octavia RS TFSI Modell 2008 ABT IS Tuning ***
    ***Fabia II Elegance Black&White***

  • also nur die 50cm sind gesetz!!! (§50/3 Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.)


    der rest ist auslegungssache, wie der s***** tüver will... :frowning_face:


    such dir einen anderen... :super:

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  • Es gibt nur die Lichtaustrittskante von 50cm.... Alles andere ist Auslegungssache. Es gibt für die Prüfer ne Empfehlung, das 8cm Bodenfreiheit gegeben sein SOLLTE! Da halten sich die meisten auch dran. Fahr zum andern Prüfer, und du hast Ruhe...


    Ach ja @ GLaden...


    Hast du deine FIN schon dem tomas gepostet? Hast du nen echten 88er, oder nen 89er Modell?

  • Zitat von Johnny Flash

    Ach ja @ GLaden...


    Hast du deine FIN schon dem tomas gepostet? Hast du nen echten 88er, oder nen 89er Modell?


    Genau auf da wollte ich gerade auch raus!
    Vor BJ 1989 ist es egal wie tief dein KfZ ist, er darf theoretisch sogar am Boden streifen und keiner kann dir was!



    MfG


    Chr0ni

  • Stimmt nicht, erstens gillt das für Fahrzeuge vor dem 01.01.1988, also für keinen Corrado.


    Zweitens darf überhaupt kein Auto am Boden schleifen, weil dadurch die Betriebserlaubnis erlöschen würde,

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  • Das nichts fülle ich mal aus mit "Es darf zu keine abstrakten Gefährdung kommen" auf, somit fallen unter dem "nichts" die meisten Stillegungen.

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  • Also hab jetzt mal mit allen Prüfern von unserer Tüv stelle gesprochen sogar mit den Chef dort.. unter 8 cm geht in Ansbach beim Tüv nichts.. hat wer paar gute Tüv stellen die bei sowas lockerer sind ?? egal wo würde auch bischen fahren.
    :danke:


    ps: komme aus Raum Mittelfranken / Ansbach

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