Wieviel Bodenfreiheit habt ihr ?

  • Fahr nach Aha (Gunzenhausen) mein Polo hatte am kat nur 6cm freiheit vom boden hinten an der schürze etwa 5cm und vorne war noch ne "abgeschnittene" GTI-Lippe (da haste grad os noch die handfäche drunter gebracht) drann der netter Herr M. hats bei der HU genauso wei bei der Eintragung nicht bemängelt die 8cm sind im gesetz als "SOLL" geschrieben aber nicht als MUSS.....


    Bei uns in der Gegend wars zwar ein dilämer so rumzufahren aber naja jeder Prüfer legts anders aus. Anrufen würd ich nicht direkt hinfahren zeigen So weit isses von Ansbach aus nich :winking_face: mal schnell die b13 gebrochen und gut isses :winking_face:


    Wenn nich gäbs in Nürnberg auch noch einen "spetzel" beim Tüv dessen namen ich mal lieber nich nenne


    Aber selbst die polizei kann dir mit mängelkarte nichts !!!! Hatte das thema auch schon durch Anwalt eingeschaltet ganze sache sachlich erklärt und die beamten habens dann auch eingesehen nachdem sie sich in der stvzo vergewissert haben



  • Grüße!


    Das klingt ja sehr interesannt. Weißt du zufällig welcher Paragraph
    das aussagt????
    Um das mal den Nachtwächtern (Polizei) im Notfall unter den Pinsel :kopfkrat:
    zu schmieren bzw. habe ich auch noch das Eintragen meines
    Gewindefahrwerks vor mir. Habe auch nur 6cm.
    :danke:


    Mfg: chrom01 :salut:

  • so :


    Bei vielen anfragen zu tüv und tunern wurde ich immer auf Richtlinien verwiesen , da konnte mir nie ein ingenieur oder tuner wirkliche paragraphen nennen



    Jedenfalls berufen sich alle auf das „VdTÜV Merkblatt 751“


    In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
    Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.


    Das Innenministerium kann sich ein solches Verhalten nicht vorstellen. Polizeiliche Maßnahmen können nur auf Grund gesetzlicher Rechtsvorschriften und Ermächtigungen getroffen werden. Diese lägen aber hier nicht vor.


    Trotz allem ist das kein Freibrief. Mann sollte sich darauf besinnen, dass man mit einer extremen Tieferlegung sehr wohl zum Verkehrshindernis, wenn nicht sogar zu einer Verkehrsgefährdung werden kann. Gerade auf dem Weg zu Treffen bewegt man sich auf unbekanntem Terrain. Da kann es schnell passieren, dass man die Frässkante an der Baustelle oder den hochstehenden Gullideckel erst im letzten Moment erkennt. Wenn man jetzt, im Regelfall für die nachfolgenden Fahrzeuge ohne ersichtlichen Grund, kräftig bremst, muss man sich den Vorwurf gefallen lassen, dass man gegen den § 1 der Strassenverkehrs Ordnung (StVO) verstossen hat. Auch wenn man auf, für unsere Fahrwerke, schlechten Strassen statt mit zulässigen 50 km/h nur mit 30 km/h fährt und eine Schlange hinter sich bildet, wird man sich diesen Vorwurf gefallen lassen müssen und wenn wir ehrlich sind, zurecht!


    Auch der § 30 StVZO hat hier nahe Verwandschaft. Sein Absatz 1 schreibt vor, dass das Fahrzeug so gebaut sein muß, dass sein verkehrüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Ob bei einer Fahrzeug-Tieferlegung eine Schädigung, Gefährdung, Behinderung oder Belästigung vorliegt kann nur im Einzelfall geklärt werden.


    Wenn Ihr aber mit der Ölwanne den Asphalt aufgrabt, wird Euch der Gegenbeweis schwer fallen :winking_face:



    bzgl. fahrwerks gutachten hab ich auch noch was :winking_face:


    Da steht drinnen das man eine gewisse freiheit zu elastischen bauteilen oder starren zu achten ist. Ich hab mich darüber mal mit einem TÜV Ingenieur unterhalten der wohnt nur 2 straßen weiter *g* und jener meinte dann auch zu mir "Das ist nun reine auslegungssache da es kein MUSS ist sondern man sollte darauf achten" liegt also wieder im ermessen des ingenieurs

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  • Hast du schön gesagt! :super:


    Geb ich dir in allen Punkten recht.
    Geht auch einfach darum das die grünen Figuren manchmal ziemlich
    übertreiben, ist halt schön wenn man bewaffnet ist bzw.
    kontern kann!!! :ätsch:


    Mfg: chrom01


    [QUOTE=chrom01][QUOTE=D.A.R.R]so :


    Bei vielen anfragen zu tüv und tunern wurde ich immer auf Richtlinien verwiesen , da konnte mir nie ein ingenieur oder tuner wirkliche paragraphen nennen



    Jedenfalls berufen sich alle auf das „VdTÜV Merkblatt 751“


    In diesem Merblatt steht im Anhang II, Absatz 5.1.9, dass ein „mit einem Fahrer besetztes Fahrzeug ein Hindernis von 80 cm Breite und 11 cm Höhe berührungslos überfahren werden sollte“. Flexible Anbauteile wie z.B. Weichplastikspoiler werden hiervon sogar noch extra ausgenommen.
    Das Schlüsselwort ist „sollte“. Es sollte überfahren werden können, heisst es. Eine rechtliche Verpflichtung besteht dadurch also ebenfalls nicht.



    Achso!! :bonk:


    Dankeschön für die Info!
    :verbeuge:


    Mfg: chrom01

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  • Ist ja alles schön und gut das es nur alles auslegungssache ist.. aber wenn zb wie die Tüv Prüfer bei mir dich nur mit einen Schmunzeln Heim schicken bringt dir das relativ wenig. Hab den ja auch gesagt das doch normal nur auf die 50 cm Scheinwerferkante ankommt aber das war den relativ egal.
    Ersten Sprüche dort waren ehh erstmal
    " kommt nicht in den Bremsenprüfstand bekommt kein Tüv "
    naja da hilft halt nur eins weiter wandern, und ein grossen Bogen um den A-town Tüv machen :lachen3:

  • SaschaGLaden
    Woher kommst du genau ? komm auch aus der nähe A-Town :winking_face: <-- mit all seinen lustigen aufgemotzten autos ohne leistung *g* sry musst ich mal los werden



    und noch was zum thema :winking_face:


    naja und was ist mit der mängelkarte ?


    hatte ich auch ?


    anwalt eingeschaltet


    und gut war die sache ist doch nur eine aufspielerei


    @ VR6 Korn wo steht da bitte irgendwo in dem merkblatt ein muss?


    du schriebst in deinem beitrag : Tiefer gelegte Fahrzeuge, besetzt mit einem Fahrer, vollen Kraftstofftanks, müssen ein Hindernis von 800 mm Breite und einer Höhe von 110 mm mittig berührungslos überfahren können.




    Was so in dem merkblatt gar nicht steht


    Am Wörthersee und auf einigen anderen treffen kanns schon vorkommen das die "rennleitung" mal da steht und so ein "hinderniss" genau mit diesen abmessungen dabei hat. (Da hab ich damals meine mängelkarte bekommen)


    Aber sie konnten nichts machen da mein anwalt auf das merkblatt verwies und da von keinem muss sondern einem soll die rede war


    nich bös gemeint -.-


    musst da nochmal n beitrag verfassen wiel sich der andere nur 1 mal ändern lies

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  • mein 90er G60 ( jetzt mit VR6 und H&R Gewinde ) ist jetzt Scheinwerferunterkante "Strich 500 mm", also kein Problem.....allerdings die Ölwanne nur "90 mm über NN" :winking_face::frowning_face:


    Da ist nix mit 800 mm breites und 110 mm hohes Hindernis berührungsfrei überfahren :heul: Sieht trotzdem aus wie nen Hochhaus.............


    Mfg. Ron


    Wer hat weniger als 80-90 mm unter die Ölwanne bzw tiefstem Punkt des Fahrzeuges , evtl MSD ??? und wie sind Eure Erfahrungen damit ? Ich hab kein Bock daß sich mal ein Motorradfahrer hinter mir abfratzt nur weil ich mit der Ölwanne aufgesetzt habe, ab besten noch auf der Nordschleife, im Wippermann oder so :-/


    Mfg. Ron.

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  • mal ne frage,wie seid ihr in den bremsenprüfstand gekommen, hab mit meinem schon aufgesessen...zwar nur ganz wenig aber nun ja..frag mich wie andere das machen die noch tiefer sind...

  • Gibt doch irgendwie so Plattenprüfstände oder ?? wo man nicht so einsackt.


    @ D.A.R.R ja in Ansbach fahren schon sehr wenige gute Autos, gibt aber auch paar ausnamen, die sieht man aber wenn es hochkommt maximal paarmal im Jahr. Aber ich nehme mal an du meinst die Aral und Bahnhof Gruppierungen.
    Grüße

  • Ich hab hier mal was ausgekramt:



    Also meiner hat die Tiefste stelle am KAT (8cm), ist aber der BiKat von Hartmann nicht der Originale

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