Hab meine Stoßstange Vorne gecleant, wollte das Kennzeichen jetzt wohl nach unten setzen was sagt der Tüv muß man eine bestimmte höhe einhalten?
Kennz. vorne nach unten: was sagt der TÜV?
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ja muss man genau genommen.
tomas
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Aus der Stvzo:
Zitat
Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein. Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein. -
maz: Dankeschön für die gescheite Antwort!!!
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ich halte das nicht ein an meinem g60 und es gibt einige karren die das schon im serienzustand nicht schaffen..
tomas
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Dennoch wieder ein schönes Beispiel für übertriebene Gesetze. Solange es gut lesbar und beleuchtet werden kann (hinten) lass es hängen wo es will!
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Deutschland eben.......
Wir haben eine Viper (altes Modell) aufm hof stehen, da sind es vielleicht 10cm.... wenn überhaupt! Bei min.20 cm müsste man das Schild schon auf die Haube schrauben... -
Zitat von maz
Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
tomas, ich denke damit sind vielleicht das vordere und das hintere kennzeichen gemeint. Von daher gibts autos die das von serie her schon nicht einhalten.
Wie hoch/tief ist denn dein kennzeichen vorne?andreas
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Meines sitzt ganz genau 20cm vom Boden entfernt.
Habe es ein wenig tiefer gesetzt als normal. -
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ähm, wenn autos ab werk weniger als 20cm haben, ist das halt so weils kennzeichen nicht höher festgemacht werden kann, bauartbedingt und die autofirmen haben beim staat doch eh n bonus, somit is das legal wenns ab werk ist (siehe peugeot)
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maz@ hast Du mir evtl. den Link zur StVZo ?!
Danke & Grüße
Toby
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Na logo: http://www.stvzo.de
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okay, das war einfach
Danke
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