Zitat von 666predatorWenn es eingetragen ist müsste es doch auch legal sein, da es doch vom tüver abgenommen wurde. zumindest bei einer einzelabnahme.
Legal nur mit:
-Scheinwerferreinigungsanlage
-automatische Leuchtweitenregulierung
-D2S oder D2R oder D1S typisierte Scheinwerfer
-elektrische Schaltung, das das Abblendlicht bei Fernlicht anbleibt
gibt auch noch andere Vorschriften, welche nicht zwingend sind:
-Strom für Scheinwerfer muss sich wegschalten, wenn Klappe vom
Scheinwerfer geöffnet wird
-Scheinwerfer muss sich abschalten bei Fehler