Es gibt definitiv kein Tüv und es darf normalerweise auch kein Prüfer eine Sonderabnahme durch führen. Es ist eine Veränderung der Scheinwerfer und somit erlischt sofort die Bertriebserlaubnis! Ob Blinker oder schwärzen der Reflektoren.... ist alles nicht erlaubt! Wenn es doch einen Eintrag geben sollte, hat derjenige verdammtes Glück gehabt, und der Prüfer sitz mit einem Bein im Knast!
Veränderung an Lichtquellen am KFZ darf nur von einem bestimmten Gutachter, die für Lichtanlagen zuständig sind abgenommen werden... und das kostet mega Euros!!! Also...kein normaler TÜV-Prüfer....
Und somit hat sich es leider erledigt!
Bin aber schon am Ball sich mal mit den richtigen Prüfern auseinander zu setzen.... vielleicht hat ja noch einer ne idee ???
@all
Der Blinker hat einen eigenen Reflektor und ist auch super zu sehen bei Abblend,- bzw. Fernlicht! Die Lichteigenschaften sind 100% so wie vorher! Kein Unterschied festgestellt!
Außerdem blinkt er nur , da wo er auch blinken soll...und nimmt nicht den Reflektor der Scheinwerfer in Anspruch! ( Nur ganz minimal)
Also... ich hätte auch nicht gedacht, das es so gut klappt!
...und ich werde Sie auch weiter fahren! auch wenn es ohne TÜV ist! Vieleicht ist ja doch noch was möglich!!!!
masti
Ist jetzt gewaschen!!!!hehe....
goose