Problem mit Unfall beim gekauften Bastlerfahrzeug

  • Ich habe gestern ein Auto gekauft, welches als Bastlerfahrzeug im Kaufvertrag ausgewiesen ist. Nun habe ich heute festgestellt, dass es mal einen erheblichen Unfall gehabt hat. Ich habe mich mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und den interessiert es natürlich wenig, da er auf dem Begriff " Bastlerfahrzeug " pocht. Weiß jemand, ob ich es richtig sehe, dass ein Bastlerfahrzeug noch lange nicht mit einem Unfallfahrzeug gleichzusetzen ist und er somit ggf. sogar arglistig verschwiegen hat, dass das Fahrzeug einen Unfall hatte ? Im Kaufvertrag ist es das Thema Unfall mit keinem Wort erwähnt.
    Kann mir jemand helfen ?

    Vielen Dank im Voraus !

  • Entweder, Du kannst damit leben, oder Du gibts die Kiste, mit dem Hinweis auf arglistige Täuschung und Anwalt, wieder zurück. Ganz einfach.

    seit 2016: BMW E83 mit M54B30 und E39 mit M54B30
    seit 2003: 124.052 mit 104.992 in 481
    2012 bis 2016: Chrysler 300C Touring SRT8
    1999 bis 2007: 53i mit ABV in LK4Z, PG in L90E und ADY in LC6U


  • so sehe ich das ja eigentlich auch, nur ich brauche noch eine Bestätigung, dass auch bei einem Kaufvertrag als Bastlerfahrzeug trotzdem ein Hinweis auf einen Unfall stehen muss oder dass man sich sicher sein kann, dass es, wenn nichts davon erwähnt ist, auch davon ausgehen kann, dass es unfallfrei ist.

  • ich habe es privat gekauft ... und bin gerade vom Glauben abgefallen ...

    lest mal :

    Vorsicht vor Vertragsklauseln. Schreibt der Verkäufer beispielsweise "Bastlerauto" in den Vertrag, so ist er auch vor den sogenannten arglistigen Mängeln bewahrt. Als Bastlerauto kann auch ein Totalschaden, ein nicht fahrbereites oder sogar ausgebranntes Fahrzeug bezeichnet werden.
    Das heißt, ein Bastlerauto ist ein Freifahrtschein für Unfallwagen etc .... Ein Hoch auf das deutsche Recht !!!

  • Wenn die Kiste aus einem Privatverkauf stammt, haste schlechte Karten, auch bei Gericht. Denn die Rechtsprechung schützt vor Händlern, die sich mit dem Begriff "Bastlerauto" aus der Gewährleistung winden wollen.

    Da Du aber scheinbar gezielt auf der Suche nach einem Bastelobjekt warst und Du auch den Kaufvertrag unterschrieben hast, ist Dir auch der Begriff "Bastlerauto" geläufig.

    Das hat absolut nichts, mit

    Zitat

    Ein Hoch auf das deutsche Recht !!!

    zu tun.
    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :winking_face:

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  • ich habe noch das gefunden...

    ein Bastlerauto muss nach der Rechtssprechung auch ein solches sein.
    Das heißt bedingt oder nicht mehr fahrbereit, keinen oder nur wenig Tüv etc.
    Viele offensichtliche Mängel usw.
    Alles andere kann als Umgehungstatbestand gelten.

    Fakt ist. Das Auto hat bis 12/2006 HU , es fährt noch und in der eBay Auktion stand

    Kopie des vollständigen Autkionstextes :

    Gut erhaltener Passat Baujahr Juli 1991 mit Automatic Anhängerkupplung,Schiebedach,Zentralverriegelung, läuft noch Top, mit neuwertigen Winterreifen 185/65/14 bereift.


    Privatverkauf,keine Garantie,Gewährleistung oder Rücknahme

    Gegen Aufpreis 70,--€ bleibt ein CD Radio von Medion 3 Monate alt drin

    Aufgrund seines Alters biete ich das Fahrzeug als Bastlerfahrzeug an

    muß binnen einer Woche abgeholt werden


    Ich persönlich finde, dass er sich das mit dem Zusatz Bastlerfahrzeug ein bissl einfach gemacht hat , oder ??

  • Was hat das denn mit dem deutschen Recht zu tun?!

    Wenn ich eine Schrottkiste loswerden will und dann sage, dass es ein Bastlerfahrzeug ist, dann finde ich das legitim.

    Wieviel hast Du für den Wagen denn bezahlt und was hast Du Dir bitte unter einem Bastlerfahrzeug vorgestellt?

    Weil mal im Ernst, ich stelle mir unter einem Bastlerfahrzeug einen Wagen vor, der eigentlich Schrott ist und von dem ich das ein oder andere Teil ausschlachten kann. Nicht mehr und nicht weniger.

    MfG Marcel

    ..und die Welt ist eine Kurve... :biggrin:

  • mit dem anwalt wird wohl nicht viel bringen ausser kosten.
    und bei ebay nen bastlerfahrzeug? das müssen doch bei allen schon die glocken läuten!!!


    Edit Günter:Auf Wunsch des Verfassers einen Teil gelöscht

    CUPRA RSR    powered by Garrett

  • Zitat von *Marcel*

    Was hat das denn mit dem deutschen Recht zu tun?!

    Wenn ich eine Schrottkiste loswerden will und dann sage, dass es ein Bastlerfahrzeug ist, dann finde ich das legitim.

    Wieviel hast Du für den Wagen denn bezahlt und was hast Du Dir bitte unter einem Bastlerfahrzeug vorgestellt?

    Weil mal im Ernst, ich stelle mir unter einem Bastlerfahrzeug einen Wagen vor, der eigentlich Schrott ist und von dem ich das ein oder andere Teil ausschlachten kann. Nicht mehr und nicht weniger.


    was du da sagst ist ein auto zum schlachten, ein bastlerfahrzeug, kann kleine mängel haben, wie zb kein tüv, kratzer etc, aber größere schäden müssten immer dazu geschrieben werden!


    auf grund von den ebayidioten die heutzutage unterwegs sind, würd ich mir keine auto ohne es nicht gesehen zu haben da kaufen!!!

    lg mad

  • Zitat von mad maddi


    ein bastlerfahrzeug, kann kleine mängel haben, wie zb kein tüv, kratzer etc, aber größere schäden müssten immer dazu geschrieben werden!

    lg mad

    Nein, müssen in diesem speziellen Fall nicht.
    Ein Verkäufer verpflichtet sich, in einer Objektbeschreibung zu berücksichtigen, dass die zugesicherten Eigenschaften des Kaufgegenstandes, von diesem auch erfüllt werden. (Vergl. BGB II. §459ff.)
    Da hier aber ein Verkauf von Privat an Privat vorliegt, ist der Verkäufer von der Sachmängelhaftung ausgenommen. Zudem kam ein deutlicher Hinweis: "Bastlerfahrzeug".

    Anders sieht die Sache aus, wenn der Verkäufer Gewerbetreibender wäre, dann müßte er das Fahrzeug zurücknehmen.

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    2012 bis 2016: Chrysler 300C Touring SRT8
    1999 bis 2007: 53i mit ABV in LK4Z, PG in L90E und ADY in LC6U


  • Also soweit ich weis, muss ein Unfall mit Schaden an tragenden Teilen oder Rahmen generell angegeben werden. Da gibt es aber Stellen, wo man sich erkundigen kann, vielleicht hilft da auch mal bei einem Händler nachfragen.
    Ich habe bei e**y auch so was gefunden:
    http://www.wortfilter.de/kurios/0406/lamborghini.htm
    http://www.wortfilter.de/kurios/0409/kadett.png
    Da wurden auch Gebauchtwagen mit leichtem Schaden angeboten. :grinsup::biggrin:

  • ich bin der meinung das er mit dem begriff bastlerauto den unfall doch vertuschen wollte und somit eine arglistige taeuschung vorliegt. im grunde ist jeder verkaeufer dazu verpflichtet auf unfallschaeden hinzuweisen, egal ob kleine schaeden oder große. gerade bei ebay, allerdings muss ich dir auch einen vorwurf machen. man haette sich informieren koennen.

    die andere seite ist. ein bastlerauto ist keine neuware und beschreibt die sache eigentlich zu 99%. es KANN fahrbereit sein, oder totalschrott z.b. eingedrueckter motor, aber die heckfront ist heil. somit koennen seitenteile ausgeschnitten werden etc. pp.

    meiner meinung nach wuerde der klaeger den gerichtsprozess verlieren, obwohl im grunde eine arglistige taeuschung vorliegt. hinzu kommt ja noch das es ein privat verkauf ist.

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