Abgelaufene Saisonkennzeichen können teuer werden

    • Offizieller Beitrag

    Unter diesem Titel steht heute in dem Newsticker auf der VWCorrado.de ein Beitrag.
    Unter anderem steht da auch, dass Probe- und Überführungsfahrten nicht erlaubt sind.
    Was ist aber, wenn z.B. ein Wagen in einer Tiefgarage steht und diese z.B. wegen Wartungsarbeiten, Hochwasser, Reinigung usw. geräumt werden muss ?? Man müsste ja unter Umständen den Wagen ein paar Meter über öffentliche Straßen fahren und auch dort parken.
    Problematisch würde es sicherlich wenn dabei ein Unfall passieren würde.
    Aber, was kann man machen ?
    "hallo, ich brauche schnell eine Zulasslung bei bei uns brennt es in der Garage" ist wohl nicht möglich. :)

  • Ja das Hauptproblem ist, daß kein Versicherungsschutz besteht. Abgesehn, daß dies ein Verstoß gegen das Versicherungs Pflicht Gesetz (VersPflG), kann es in einem Schadensfall übel für dich ausgehen...
    Wie wärs denn mit nem Kurzzeit Kennzeichen? Das wenigste sind glaube ich 3 oder 5 Tage. Da bist du auf alle Fälle auf der sicheren Seite. Oder versuch irgendwoher "rote Kennzeichen" zu bekommen (die sind eigentlich für Probe- und Überprüfungsfahreten gedacht) aber das wird im allgemeinen locker gehandhabt. Die bekommst du zB bei Autohäusern oder Werkstätten. Allerdings meistens nur über "Beziehungen", weil grundsätzlich der Eigentümer der Schilder haftet...und der wird die Dinger sicherlich nicht jedem mitgeben...

    • Offizieller Beitrag

    Man weiß ja nicht Tage vorher das es z.B. ein Hochwasser oder einen Brand gibt. Es sei dennn man ist selbst der Brandstifter.
    Ich denke da so an "....wenn Gefahr im verzuge ist, darf man den Wagen bis zu einem sicheren Platz fahren..." oder so ähnlich.

  • Ich glaube das man das darf. Das ganze zählt dann zu dem Spruch das es zur gefahren abwehr gemacht werden darf.Wie das aber bei einem Unfall der dabei entsteht aussieht weis ich auch nicht.Wenn man dem Beispiel mit der Tiefgarage nach geht würde das dann auch heißen das man den Wagen ja auch nur aus diesem gefahren bereich herraus fährt und nicht noch was weis ich wie viele km damit zurück legt.Aber interessant ist das schon das Thema

  • nunja, wenns Brennt oder ähnliches, hat die polizei sicher andere sorgen als jemand, der sein auto in sicherheit bringen will. ansonsten könnte man vielleicht schleppen, wobei ich mal gehört habe, es sei verboten, ein fahrtüchtiges auto zu schleppen.

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    • Offizieller Beitrag

    Ja, ich denke die Polizei wäre nicht das große Problem. Das sind ja keine Unmenschen, bzw. wäre die Starfe bestimmt zu verschmerzen.
    Unfall mit großem Schaden wäre eigentlich das Problem.


    Es gibt doch, ich glaube Danilo hat das mal beschrieben, so eine Ruheversicherung für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge.
    Hat jemand so eine Versicherung abgeschlossen und kann mal das Kleingedruckte lesen?

  • Also zur "Gefahrenabwehr" und bei "Gefahr im Verzuge" dürfen nur Polizei und Vollstreckungsbehörden (Ordnungsamt usw.) einschreiten. Das ist auch ganz klar in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Das ist also nich euer Job!
    Und sicher dreht euch die Polizei da auch keinen Strick draus (sofern sie nicht müssen), aber wenn es zu nem Crash kommt und euch veranzeigt einer seht ihr alt aus...!

    • Offizieller Beitrag

    Die Meldung hat aber so rein gar nichts neues. Es war schon immer so, dass man mit einem nicht aktuellen Saisonkennzeichen auch nicht auf der Strasse stehen darf.


    Ich hatte mal bei meiner Versicherung (HUK) angefragt, was bei einem Schadensfall in der nicht-Saison-Zeit ist. Und mir wurde gesagt, dass der Schutz dann auch besteht. ABER: Fahren darf man natürlich nicht UND wie ich inzwischen weiss, gilt für private Garagen(anlagen) nicht die StVO. Wenn dort also etwas passiert, wird es so oder so kompliziert.


    Am besten bei der eigenen Versicherung nachfragen. Schriftlich :p

  • Richtig!!
    Sobald die Saison vorüber ist und das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, muß es auch als potentielle Gefahrenquelle aus diesem weggeschafft werden!
    Heißt, Garage, (abgesperrten) Tiefgargenplatz o.ä.!
    Wenn für das Auto in der Saison eine Teilkosko oder Vollkaskoversicherung besteht, so ist in dem Bereich ausserhalb der STVO auch dieser Schutz vorhanden, sollte also das Dach der Garage einstürzen oder sowas, dann zahlt die Versicherung beim entsprechenden Kaskoschaden diesen auch, obwohl das Fahrzeug im eigentlichen Sinne nicht "angemeldet" ist!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von G60-Kris

    Richtig!!
    Sobald die Saison vorüber ist und das Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf, muß es auch als potentielle Gefahrenquelle aus diesem weggeschafft werden!
    Heißt, Garage, (abgesperrten) Tiefgargenplatz o.ä.!

    Die Frage war ja anders herum. Das Szenario: Die Gefahr kommt aus der Garage (z.B. eine absehbare Überschwemmung).
    Klar das jeder Corradobesitzer, wenn die Zeit noch reicht, seinen Corrado aus der Garage z.B. auf eine höher gelegene Straße fährt.
    Mit Saisonkennzeichen in der "vorrübergehend stillgelegten Phase" ist das Fahren das Fahrzeugs aber verboten. Die Frage lautet: Gibt es für solche Fälle Ausnahmen, die das kurzzeitige Fahren zur Sicherung des PKW's vor Schaden, erlauben und wäre der PKW dann auch für diesen Akt versichert??
    Wenn nein, würde es ja bedeuten, dass man versicherungsrechtlich und straßenverkehrsrechtlich das Auto absaufenlassen müsste !!! :oops::cry:

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  • Ein eindeutiges JA!
    Die Abwendung von verhinderbarem, einem persönlich entstehendem Schaden gestattet es, solche Wege einzuleiten!
    Natürlich darf dadurch trotzdem keine Gefährdung entstehen!
    Wenn wirklich was passiert, wirds allerdings ne Sache für den Rechtsanwalt, da das Gesetz selbst bei einem stehenden Fahrzeug von einer potentiellen Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht, sobald man sich auf STVO-Gebiet befindet!
    Vielleicht gibts da ja nen Grundsatzurteil, an dem man sich orientieren kann!?
    (So ähnlich wie beim "Grillen auf dem Baklon oder in näherer Umgebung als 25 m vom fremden Nachbarzaun entfernt")?!?

  • Die Gesetze sagen eindeutig NEIN ! Und zum Versicherungsschutz: auch außerhalb der Saison ist das Fzg. versichert, d.h. die Versicherung zahlt im Schadensfalle ERSTEINMAL, ist aber danach berechtigt, den Versichunrungsnehmer in Regress zu ziehen...und das wird auch jede Versicherung tun... :exclamation_mark:

  • Ich kenne einen Fall, da ist einem Bauern der Stall angebrannt, die Kühe mußten vom gesamten Bauernhof runter!
    Normalerweise ist das ja auch nicht versichert, wenn die Viecher auf der Straße spazieren gehen, aber da der gute Mann Schaden von sich und seinem Eigentum abwenden wollte, hat er Sie rausgelassen! Was anderes wäre auch dumm gewesen!
    Die Kühe verursachten einen Vermögensschaden, weil Sie eine Bundesstrasse lange blockierten, der wurde jedoch von der Versicherung ersetzt, weil die Behebung dessen "preiswerter" war als die versicherten Kühe verbrennen zu lassen!
    Soviel zum Regress!
    Was bei einem evtl. entstandenen Personenschaden passiert wär, steht auf einem anderen Blatt!

  • Nur ma zwischendurch.....würde es auch nur EINEN hier interessieren wenn seine Karre kurz vorm absaufen ist und er KÖNNTE sie noch wegfahren, aber das Saisonkennzeichen ist abgelaufen?? Der brave Bürger der sein Auto versinken lässt weil er Angst vor der Versicherung hat möge sich bitte melden :winking_face:

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  • Ich glaube nicht das es dafür eine pauschale Antwort gibt, denn bei diesem Fall bewegt man sich eindeutig im Grenzbereich der legalität. Das hängt von so vielem ab. Wie lange bist du Kunde bei deiner Versicherung? Schildere der Versicherung den Verlauf des Unglücks, wie Kulant ist deine Versicherung, wie hoch ist der Schaden der bei einem evtl. Unfall (in dieser komischen Situation) entsteht. Das ist meiner Meinung nach eine Frage die nicht diskutiert werden muss, weil WENN einer in diese Situation kommt wünsch ich ihm jetzt schon mal Herzliches Beileid, und davon abgesehen kann es beim einen so sein und beim anderen genau anders.


    So, das war meine Meinung, viel Spass beim weiter diskutieren


    Hätt ich fast vergessen....Als erstes mal ist es natürlich VERBOTEN mit diesem nicht angemeldeten Wagen zu fahren, daher kommt es halt auf die Versicherung und die Überzeugungskunst des Besitzers an


    P.S. Ich wünsche allen eine trockene Garage :winking_face:

  • Meine ich doch!
    Entweder Kulanz, nicht reguliert bekommen oder wenns hart auf hart kommt >> Rechstanwalt!
    Aber ob es da irgend ein Grundsatzurteil gibt, muß doch irgend ein Juristenanwärter hier wissen oder nachlesen können, oder??
    Denn irgendwie gehts mich ja auch passiv an!
    (obwohl meine Garage nicht absaufen kann) :grinning_squinting_face:

  • Aber was ist wenn es in der Garage brennt wegen Kurzschluß z.b?Ich denke das der Schaden größer wäre wenn man den Wagen dann nicht aus der Garage bewegt(Explosionsgefahr) wo bei dann auch Personen zu schaden kommen könnten oder die Startik des Gebäudes in Gefahr wäre?Was dann?Ich denke das ist ermessens sache der Polizei ob sie dem Halter die erlaubniss erteilt.Der Wagen soll ja auch nur aus dem Gefahrenbereich bewegt werden und nicht weiter.Das heist aus der Garage an den straßenrand und dann abschleppen oder abschleppen lassen .

  • Zitat von G60-Kris

    Wenn für das Auto in der Saison eine Teilkosko oder Vollkaskoversicherung besteht, so ist in dem Bereich ausserhalb der STVO auch dieser Schutz vorhanden, sollte also das Dach der Garage einstürzen oder sowas, dann zahlt die Versicherung beim entsprechenden Kaskoschaden diesen auch, obwohl das Fahrzeug im eigentlichen Sinne nicht "angemeldet" ist!


    hab bei meiner versicherung nachgefragt, und die haben mir beauskunftet, das außerhalb der saison keinerlei schutz besteht, und das es einen extra schutz gäbe, den man extra abschließen könnte. Aber die normals kasko greift dann nicht.


    Gruß Laeppi

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