nummernschilder geholt, wollte aber saisonkennzeiche! HELP!

  • oh man leute, ich bin echt bescheuert :rosen:
    wollte mir eigentlich saisonkennzeichen holen,
    doch vor lauter nix wissen darüber wie das alles so
    in der zulassungstelle abläuft,
    hab ich voll verplant zu sagen, dass ich saisonkennzeichen will?
    jetzt muss ich da morgen nochma hin!


    kostet mich das dann nochmal das gleiche?


    boah, ich könnt mich schlagen, echt!
    heut schon 65eur bezahlt *Grrr*

  • Ja,das ganze Paket nochmal von vorn. Neue Schilder auf jeden Fall wegen der Zeit der Zulassung + 4 Aufkleber + Bearbeitungsgebühr.
    Bei der Gelegenheit gleich Wunschkennzeichen angeben :grinning_squinting_face:
    Aber gehe vorher zu deiner Versicherung und sage denen Bescheid und richte dich gleich darauf ein die Versicherung jährlich zahlen zu dürfen anstatt monatlich.
    Und wenn du Pech hast darfst du die Steuer 2 mal bezahlen wobei in 3 Monaten ca die Gutschrift kommt.

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  • das kannst laut sagen. naja, meine freundin meint, dass ich laut §119 bgb einen rücktritt oder ka was machen kann,..


    halt wg irrtum,.. wollte das ja garnicht..


    hier der artikel:


    BGB § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums


    --------------------------------------------------------------------------------

    (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.


    (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.



    MfG

  • Das was Du da schreibst gilt eigentlich für Kaufverträge.


    EDIT:
    Normalerweise ist es ja so dass nicht das SVA die Schilder druckt, sondern eine "unabhängige" Firma. Du bekommst ja einen Wisch mit dem Du da hin gehst und die Drucken die Schilder dann. Alleine deshalb wirst Du das wohl nochmal bezahlen müssen, leider.

  • Normalerweise steht das ,,Saisonkennzeichen'', also der Versicherungszeitraum, schon auf der Doppelkarte drauf.


    Hast du denn bei deiner Versicherung direkt gesagt, dass du ein Saisonkennzeichen möchtest?

  • boah... ney :)
    ich muss nochma zu versicherung,. und mir noch so ne karte holen...
    und dann nachma auf die zulassungsstelle.
    wird mich dann wohl nochmal 50eur kosten..


    sowas nenn ich das lehrgeld zahlen :winking_face:


    MFG

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  • Behält man eigentlich sein Kennzeichen wenn man auf Saison wechselt? Will im November meinen Golf wieder anmelden, gibts da was neues oder das alte?

    .:: corrado club germany // twice the fun, double the trouble!
    "I don't know if you know this, but dolphins ain't fish. They is like us they is mammaries.
    " -- Ali G

  • Wenn du das auto abmeldest wo das schild eben drauf war oder das alte schild vom golf noch hast, und der nciht länger als 18 Monate abgemeldet war bekommste dein altes Schild wieder und mußt nicht mal neue drucken lassen.

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  • Zitat

    bekommste dein altes Schild wieder und mußt nicht mal neue drucken lassen.


    Na ja, Saisonkennzeichen behalten die Nummer, neue Kennzeichen muss man aber drucken lassen, wegen dem Zeitraum, der noch aufs Zeichen drauf muss! :wink:

  • also rücktritt wegen §119 bgb geht schon mal nicht weil du einen Werkvertrag und nicht nen Kaufvertrag abgeschlossen hast,also zumindest mit dem der dir die KFZ schilder gemacht hat.
    Und das mit dem Irrtum würde auch bei Kaufvertrag nicht gehen (möchte mal wissen woher deine freundin das hat?!?) weil:
    du keinen inhalts-,erklärungs- oder eigenschaftsirrtums unterlagst.
    da du einfach das vergessen hattest ist es fahrlässigkeit deinerseits.
    Und von dem Vertrag mit dem Nummernschildhersteller könntest du nur zurück treten wenn die gelieferten Schilder einen Mangel hätten.
    Also Fazit: Durch deine Fahrlässigkeit mußt du die Kosten selber tragen,rücktritt ist ausgeschlossen

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