Eingentlich weniger wegen den Rückleuchten, sondern wegen den fehlenden sep. Rückstrahlern, zu lautem Auspuff und offenen Filter. Die Herren in grün hatten mich dewegen vor 3 Monaten angehalten und nicht weiterfahren lassen.
Jetzt bekomme ich am 14.07.04 den Bußgeldbescheid, am 15.04.04 wurde ich angehalten. Gilt hier auch die 3 Monatsfrist, wie bei Knöllchen ?
Die haben nämlich den Bescheid nicht an meine Anschrift, sondern die meiner Eltern geschickt. Da ich dort nicht mehr wohne, haben Sie es zurück geschickt!
Wie sieht das jetzt mit der Frist aus ?
Danke