3 Punkte 150€ wegen eingefärbten RLs

  • Eingentlich weniger wegen den Rückleuchten, sondern wegen den fehlenden sep. Rückstrahlern, zu lautem Auspuff und offenen Filter. Die Herren in grün hatten mich dewegen vor 3 Monaten angehalten und nicht weiterfahren lassen. :x
    Jetzt bekomme ich am 14.07.04 den Bußgeldbescheid, am 15.04.04 wurde ich angehalten. Gilt hier auch die 3 Monatsfrist, wie bei Knöllchen ?


    Die haben nämlich den Bescheid nicht an meine Anschrift, sondern die meiner Eltern geschickt. Da ich dort nicht mehr wohne, haben Sie es zurück geschickt! :exclamation_mark:


    Wie sieht das jetzt mit der Frist aus ?


    Danke

  • Sei froh, daß da nicht mehr draus geworden ist!
    Außerdem kennt doch jeder die Spielregeln...du hast beschissen...bist erwischt worden...jetzt steh auch dafür gerade !


    Die wahre Kunst ist doch legal zu tunen, dann passieren einem auch solche Sachen nicht.


    Nichts desto trotz hoffe ich, daß du was draus gelernt hast und wünsche dir für die Zukunft punktefreies fahren. :wink:

  • Ich hab selten so gelacht! Eine der besten Seiten die ich kenne!


    Danke an Peter. Sollte das wirklich funktionieren?


    :ok:

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  • Lies dir mal den Rest unter http://www.friedensvertrag-jetzt.de durch. Dann weist Du wie die rechtliche Grundlage davon aussieht.


    Vor kurzem war mal ein kleiner Bericht im SPIEGEL der sich mit der Thematik befasste. Da wurde eben diese Seite zitiert. Darin gings um die recht wage volkerrechtliche Grundlage auf der dieser Staat sich selbst aufbaut und legitimiert. Wenn mans genau nimmt, nach Volkerrecht, müßten wir einen Friedensvertrag haben damit wir als Staat anerkannt werden.


    Da aber am 8.Mai 1945 nur ein Waffenstillstand mit den Allierten geschlossen wurde, ( wenn mans genau nimmt sind wir immer noch im Kriegszustand !!!!!!!!!!!!! ) der bis heute gillt und niemals bis jetzt ein Friedensvertrag unterzeichnet wurde um den Krieg zu beenden, sind wir Völkerrechtlich nicht als Staat anzuerkennen, sondern als besetztes Teritorium !! ( Stichwort : Besatzungszonen !)
    Diese Besatzungszonen wurden am 12.9.1990 mit unterzeichnung der "2+4" Verträge in die Selbstständigkeit entlassen - sind aber rechtlich und formal immer noch Besatzungszonen
    .Somit kein Staat und somit nicht zur gesetzgebung befugt !
    Also können Sie auch keine rechtsgültigen ( vor dem Völkerrecht ) bestehenden Gesetze und Strafen !! erlassen :grinning_squinting_face:
    Das nur mal so gaaaaaanz grob erklärt........


    Und wie Du siehst, wurden die Verfahren ja alle eingestellt, also muß es ja funktionieren...

  • Auch das ist ein Verfahren das auf der friedensvertrag-jetzt.de zu finden ist und das mit Hilfe der dort zu beziehenden CD niedegeschlagen wurde !


    ( er verweist sogar ausdrücklich auf die CD Rom auf Seite 15 in dem Schreiben !!)

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  • Nach § 26 Abs. 3 StVG verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten in drei
    Monaten; Trunkenheitsfahrten mit mindestens 0,5 Promille verjähren nach einem Jahr (§ 24 a StVG i.V.m. § 31 Abs. 2 Nr. 3 OWiG). Die Verjährung wird unterbrochen, wenn die zuständige Behörde innerhalb dieser Frist eine Maßnahme ergriffen hat, die der Ermittlung des Fahrzeugführers dient, z.B. die Versendung eines Anhörungsbogens sowie seine Anordnung (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG). Ist eine dieser Maßnahmen gegen den tatsächlichen Fahrzeugführer ergriffen worden, so beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.

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