Eingentlich weniger wegen den Rückleuchten, sondern wegen den fehlenden sep. Rückstrahlern, zu lautem Auspuff und offenen Filter. Die Herren in grün hatten mich dewegen vor 3 Monaten angehalten und nicht weiterfahren lassen.
Jetzt bekomme ich am 14.07.04 den Bußgeldbescheid, am 15.04.04 wurde ich angehalten. Gilt hier auch die 3 Monatsfrist, wie bei Knöllchen ?
Die haben nämlich den Bescheid nicht an meine Anschrift, sondern die meiner Eltern geschickt. Da ich dort nicht mehr wohne, haben Sie es zurück geschickt! ![]()
Wie sieht das jetzt mit der Frist aus ?
Danke