Xenon im Corrado Legal realisierbar?

  • Da es ja leider kein Xenon Original in dem Rado gab und es keinen Nachrüstsatz (meines Wissens) gibt den der Tüv akzeptiert, frage ich mich wie kann man es realisieren?

  • Die von http://www.badcar.de rühmen sich ja mit einem H4 Bi-Xenon Satz der über ein E-Prüfzeichen verfügt. Wenn mans genau liest verfügt nur das "Steuermodulatoren über ein E – Prüfzeichen". Naja, für eine Kaffekasseneintragung reichts wohl, aber dafür find ich deren Set zu teuer. Eingetragen hab ich meins auch bekommen. Aber legal wird es dadurch nie werden, da die Scheinwerfergläser nicht für Xenon geeignet/gedacht sind. Benutz mal die Suche FUnktion zum Thema Xenon, da wurde schon alles genaustens diskutiert.

  • Zitat von Christopher

    Aber legal wird es dadurch nie werden, da die Scheinwerfergläser nicht für Xenon geeignet/gedacht sind.


    welche scheinwerfer wären denn die richtigen? klarglas?


    mfg


    pe

  • hinzu kommt noch, dass für ne legale eintragung auch noch ne scheinwerfer-reinigungsanlage verbauen musst wenn ich mich recht erinnere. solltest du die nicht haben, kann dir jedes marsmännchen mit halbwegs ahnung zu dem thema nen strick draus drehen...

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  • aber scheinwerferreinigungsanlage (was für ein wort :grinning_squinting_face: ) ist wohl einfacher zu realisieren als neue scheinwerfer (lichttechn. gutachten)


    mfg


    pe

  • hi,


    also eine legale eintragung von xenon setzt voraus, dass du erstens eine
    automatische leuchtweitenregulierung UND eine scheinwerferwaschanlage hast.
    ferner muss ein lichttechnisches gutachten vorliegen. und das hab ich in bezug auf xenon im corry selbst auf nachfrage bei den anscheinend eingetragenen noch nie zu gesicht bekommen.
    ausser diese gefälschten gutachten die ja fast jeder hier kennt.
    das prüfzeichen nützt dir genausowenig wie eine irgendwo illegal eingetragene
    xenon scheinwerferanlage. kommt das raus biste dran. es gibt im forum hier leute
    die haben das teil eingetragen bekommen...ohne wiwa und autom.lwr...aaaaaaber....
    das schnallt der dümmste bulle......trotz (fragwürdiger) eintragung. die gesetzlichen vorraussetzungen
    sind eben nicht erfüllt...das heisst: versicherungsschutz futsch.....betriebserlaubniss erloschen...


    würd ich mir gut überlegen sowas einzubauen


    cui


    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

  • Auf den Scheinwerfergläsern steht drauf welche Leuchtmittel zu verwenden sind. Es müssten wohl extra Gläser geschliffen werden die die Strasse mit Xenon Licht vorschriftsmässig ausleuchten. Dafür müsste dann ein Gutachten gemacht werden das besagt das dieser Umbau i.O. ist. Erst danach kann man dann sofern man Xenon, automatische LWR, Hochdruckscheinwerferreinigungsanlage, Relaisatz (Ordnungsgemässe Funktion des Fernlichts) und einen Crashsensor (Schaltet den Strom am Brenner bei einem Unfall ab) hat, die Xenonscheinwerfer theoretisch eintragen lassen. Aber da gibt es sicher noch weitere Auflagen. Ich will nur die langsamen Stellmotoren der LWR nennen, die eigentlich viel zu langsam regeln wodurch der Gegenverkehr trotzdem geblendet wird. Im Grunde müsste man alles umbauen und für jeden Schiss nen Gutachten haben um das legal eintragen lassen zu können. Sprich unmöglich.

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  • Ich habe gehört das Hella jetzt eine Automatische Leuchtweitenregulierung auf Ultraschallbasis anbietet mit der man dann ANDERE Scheinwerfer (BORA,...) nachrüsten kann und somit TÜV kriegen soll? Ist da was dran?

  • hi,


    das kann ich mir nicht vorstellen. 1. weil du ja nicht enfach so nen bora scheinwerfer einbauen kannst. das lichttechnische gutachten wohl nen problem darstellen wird....und du ja ne typfreigabe für den corry brauchst. das würde nen vermögen kosten. denke kaum, dass es ne fa. gibt die sich sowas antut. ferner haste dann noch lange nicht die hochdruckreinigungsanlage...die ebenfalls vorgeschrieben ist.


    cui


    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

  • Tja, nur mal so zur Info: Normale Scheinwerfer eines anderen Modells darf man ohne weiteres (nur eine normale Eintragung) aufgrund des E-Zeichens von einem anderen Fahrzeug implantieren, dann darf ich doch die Xenon auch implantieren wenn ich die geforderten Bedingungen erfülle (nachgewiesene Funktion einer Scheinwerferreinigungsanlage und eines LWR Systems was Hella universell hat und nachgewiesen hat) daher müsste dies doch funktionieren ODER?


    Seht ihr noch irgendwelche Probleme?


    PS: Es kann sein das die Scheinwerfer in einer gewissen Position angebracht werden müssen (darüber muss ich nochmal mit meinem Tüv reden)

  • zeige mir einen corrado-scheinwerfer, der für xenon zugelassen ist - hast den nicht, nützt dir der ganze rest gar nichts....und irgendwann kommt der tag, da verläßt mann sein dorf und bei der nächsten polizeikontrolle in der fremde heißt es dann zu fuß weiterlaufen.....

  • @maniac.....is mir auch klar, dass man das machen darf....hat man ja früher auch beim golf2
    gemacht als man da jetta scheinwerfer reinpflanzte. aber....bei xenon kannste das kompletti vergessen....legal zumindest....


    cui


    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

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